Rechtsprechung
BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung; Interessenabwägung; Abmahnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 BDSG 1990, § 5 S 1 BDSG 1990, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen Speicherung unternehmensbezogener Dateien auf einer privaten Festplatte und ohne Sicherung gegen unbefugten Zugriff; Entbehrlichkeit einer Abmahnung wegen Sicherung der Unternehmensdaten auf ...
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen Speicherung unternehmensbezogener Daten
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- Bundesarbeitsgericht
(Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung wegen Speicherung privater Dateien auf Firmen-Laptop
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung bei Vermischung privater und dienstlicher Dateien auf demselben PC
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer private Daten auf dem Firmen-Rechner speichert ...
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kündigung wegen Speicherung unternehmensbezogener Daten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Firmenlaptop mit Bedacht nutzen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Regelmäßig nur nach Abmahnung wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leichtfertiger Umgang mit Daten auf Laptop oder PC birgt Kündigungsgefahr
Besprechungen u.ä. (2)
- kanzlei-sieling.de (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung bei BYOD - bring your own device - möglich?
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung usw.)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 10.02.2009 - 6 Ca 5736/08
- LAG Nürnberg, 05.01.2010 - 3 Sa 253/09
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Papierfundstellen
- NZA 2011, 1029
- BB 2011, 1971
- DB 2011, 1865
Wird zitiert von ... (105)
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es anzuwendende Rechtsbegriffe in ihrer allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 16; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, BAGE 134, 349) . - LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
Kündigung - Präsentieren eines Hakenkreuzes während der Arbeitszeit - Mitarbeiter …
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn es mildere Mittel, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen, nicht gibt (BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 und vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).In Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bedarf es einer Abmahnung nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10).
- BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gem. § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20; zu § 626 Abs. 1 BGB vgl.: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20) .
- BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - …
Ein nachhaltiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die eine Kündigung zu rechtfertigen vermag (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 233 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 34; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20, AP BGB § 626 Nr. 230 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 459 mwN) .Ebenso kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - aaO;… 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO) .
- LAG Hamm, 10.10.2012 - 3 Sa 644/12
Außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen beleidigender …
Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen daher regelmäßig eine Abmahnung voraus (BAG 24.03.2011, DB 2011, 1865).Besonders schwere Verstöße gegen vertragliche Pflichten bedürfen hingegen keiner Abmahnung, weil von vornherein nicht mit der Billigung des Verhaltens gerechnet werden kann und das Bewusstsein bestehen muss, dass das Vertragsverhältnis aufs Spiel gesetzt wird (BAG, 29.07.1976, EzA KSchG § 1 Nr. 34; BAG, 12.07.1984, EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 57), wenn es sich um schwere Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Vertragspartner offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 10.02.1999, EzA KSchG§ 15 n.F. Nr. 47; BAG 24.03.2011, DB 2011, 1865).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17
Fristlose Kündigung
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11
Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnung und unsubstantiierter …
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 Ls. = NZA 2011, 1029).
- ArbG Siegburg, 15.01.2020 - 3 Ca 1793/19
Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten
Insbesondere kann durch eine unerlaubte Speicherung unternehmensbezogener Daten auf einer privaten Festplatte die Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt sein (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 -, Rn. 23, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19
Fristlose Kündigung
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens - …
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).
oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567;25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
- LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21
Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16
Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17
Beweisverwertungsverbot, Tatsachenvortragsverbot
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Fristlose Kündigung; Volksverhetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 3 Sa 552/13
Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2020 - 3 Sa 134/20
Überstunden; fristlose Kündigung wegen Beleidigung; ungenügende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2019 - 3 Sa 361/18
Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18
Arbeitszeitbetrug
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 275/13
Kündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit bzw. wegen Genesungsverzögerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14
Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug
- LAG Hamm, 25.05.2012 - 7 Sa 2/12
Medicos Kündigung unwirksam
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14
Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Fristlose Kündigung wegen Veruntreuung
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 715/12
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers in Facebook - …
- LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 308/18
Fristlose Kündigung
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17
Fristlose Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17
Kassenfehlbeträge
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13
Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 356/16
Fristlose Kündigung, Sicherheitsrisiko
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2014 - 3 TaBV 2/14
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Amtspflichtverletzung - …
- LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2020 - 3 Sa 435/19
Spesenbetrug
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20
Verletzung der Anzeige- und/oder Nachweispflicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 5 Sa 477/12
Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Sa 350/12
Außerordentliche Kündigung - Abrechnung gegen einem Kunden im eigenen Namen
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19
Kündigung wegen Diebstahls
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2013 - 5 Sa 412/13
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das …
- LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11
Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19
Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19
Fristlose Kündigung, TÜV-Prüfer
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15
Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 320/13
Betriebsbedingte Kündigung - Verdachtskündigung - Darlegungslast
- LAG Düsseldorf, 16.11.2015 - 9 Sa 832/15
Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 429/18
Vermögensdelikt
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
- LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels …
- LAG Nürnberg, 11.01.2019 - 4 Sa 131/16
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12
Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
Fristlose Kündigung wegen Verletzung einer Mitteilungspflicht
- LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19
Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 52/20
Anonyme Anzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2015 - 3 Sa 707/14
Unzulässigkeit der Berufung - außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsbekämpfung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 2 TaBV 18/13
Zustimmungsersetzungsverfahren - Nebenerwerbstätigkeit als Betriebsratsberater - …
- LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen …
- LAG Düsseldorf, 01.07.2013 - 9 Sa 205/13
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12
Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche
- LAG Hessen, 22.04.2015 - 2 Sa 1305/14
Die behauptete Drohung mit einem Amoklauf während eines BEM-Gesprächs …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2013 - 5 Sa 339/12
Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Außerordentliche Kündigung - …
- LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 663/12
Kündigung aus wichtigem Grund
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2012 - 5 Sa 492/09
Arbeitszeugnis - fristlose Kündigung - Unterschlagung
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18
Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - 2 Sa 2015/11
Außerordentliche Kündigung - falsche Dokumentation der Arbeitszeit - …
- OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2012 - 5 Sa 332/12
Außerordentliche Kündigung einer Küchenleiterin wegen Fehlverhaltens
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 5 Sa 258/16
Außerordentliche Änderungskündigung wegen Schlechtleistung - Wiedereinsetzung in …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
Skandal in Bremer Kinderklinik: Kündigung von Chefarzt ist unwirksam
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 5 Sa 46/13
Verhaltensbedingte Kündigung - betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische …
- LAG Hessen, 21.01.2013 - 17 Sa 904/12
Außerordentliche Kündigung eines Flugbegleiters (Purser) wegen Entwendung von …
- LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten
- ArbG Bremen, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2019 - 3 Sa 1/19
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 17.09.2012 - 17 Sa 150/12
Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Verunreinigung einer Infusionsflasche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - 7 Sa 179/13
Kündigung eines Piloten wegen Beinaheunfalls
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Fotos auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2014 - 3 Sa 290/14
Abmahnungserfordernis bei der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 2 Sa 461/13
Außerordentliche Kündigung wegen Aufforderung bzw. Verleitung zum Drogenkonsum
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2013 - 5 Sa 167/13
Verhaltensbedingte Kündigung - personenbedingte Kündigung - vordienstliches …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 10 Sa 1094/12
Präklusion - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 23/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Geltendmachung einer …
- LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Außerordentliche Kündigung; Missbrauch des Dienst-PC
- LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Unterschlagung eines Nachnahmebetrages
- LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- ArbG Oberhausen, 21.01.2021 - 2 Ca 804/20
- LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 295/14
Kündigungsrecht