Rechtsprechung
BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Abmahnung - Warnfunktion
- openjur.de
Abmahnung; Warnfunktion
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kündigung eines angestellten Pressefotografen aufgrund seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung; Warnfunktion einer Abmahnung
- bag-urteil.com
Abmahnung - Warnfunk
- hensche.de
Kündigung: Verhaltensbedingt, Abmahnung
- Betriebs-Berater
BAG lässt kündigungsrechtliche Warnfunktion sachlich unberechtigter Abmahnungen weiterhin offen
- Judicialis
KSchG § 1
- RA Kotz
Abmahnung - Warnfunktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung; Warnfunktion einer Abmahnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Kündigung eines angestellten Pressefotografen unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der angestellte Pressefotograf in der Öffentlichkeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rüpelhafter Pressefotograf - Ohne vorherige Warnung = Abmahnung darf die Arbeitgeberin nicht kündigen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen beanstandeten (dienstlichen) Auftretens in der Öffentlichkeit
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Unangemessenes Auftreten in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Kündigung nur nach Abmahnung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Für Kündigung konkrete Abmahnung nötig
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kündigung nur nach Abmahnung
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unangemessenen Verhaltens in der Öffentlichkeit
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Abmahnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG zur Kündigung eines angestellten Pressefotografen aufgrund seines Auftretens in der Öffentlichkeit - Wirksame Kündigung setzt Abmahnungen mit eindeutig vorgegebenen Verhaltensmaßregeln voraus
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 20.12.2006 - 5 Ca 193/06
- LAG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 Sa 372/07
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Papierfundstellen
- NZA 2009, 1168 (Ls.)
- BB 2009, 1525
- BB 2010, 255
- DB 2009, 2052
- afp 2009, 619
Wird zitiert von ... (83)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 109) . - ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12
Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?
Als "Grundstein" setzt eine so motivierte Kündigung bekanntlich eine - in aller Regel: vorwerfbare - Verletzung vertraglicher Pflichten des Arbeitnehmers voraus 49 S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext in "Juris") [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext in "Juris") [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".
49) S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext in "Juris") [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".
- ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …
zu dieser Entwicklung, die ihren judikativen Ausgangspunkt beim Sechsten Zivilsenat des Reichsgerichts (RG) genommen hat (s. RG14.1.1897 - VI 277/96 - RGZ 38, 114-119; s. dazu ArbG Berlin2.5.2008 - 28 Ca 3058/08 - n.v. [S. 18 ff.]), etwa bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; s. aus jüngster Zeit sodann etwa BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.1 b.]: "Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (...) einer Kündigung vorzuziehen, wenn durch ihren Ausspruch das Ziel - ordnungsgemäße Vertragserfüllung - erreicht werden kann".
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht, da eine solche bei schweren Pflichtverletzungen entbehrlich sei, wenn nämlich dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres genauso erkennbar sei, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, Rn. 18, juris).Angesichts der Schwere der festgestellten arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung, indem der Kläger am 19.11.2018 gegenüber der Zeugin Z sexuell übergriffig wurde und damit sogar den Straftatbestand des § 184i StGB verwirklicht hat, hat er eine derart gewichtige Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten nach § 7 Abs. 3 AGG bzw. § 241 Abs. 2 BGB begangen, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, was zugleich auch für den Kläger erkennbar war (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, Rn. 18, juris).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 109) . - LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 10 Sa 712/09
Fristlose Kündigung - Raucherpause ohne Ausstempeln - Warnfunktion einer …
Diese Klarstellungsfunktion kommt unter Umständen auch einer unwirksamen Abmahnung zu, wenn aus ihr deutlich hervorgeht, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfall kündigen wird (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, m.w.N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung
Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08). - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Eine entsprechende Prognose ist berechtigt, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch künftig erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzten (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14;… 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, aaO).Liegt eine solche Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer gleichwohl erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14;… 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, aaO).
Außerdem ist in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Abmahnung als milderes Mittel einer Kündigung vorzuziehen, wenn schon durch ihren Ausspruch das Ziel, die künftige Einhaltung der Vertragspflichten zu bewirken, erreicht werden kann (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14).
- ArbG Siegburg, 15.01.2020 - 3 Ca 1793/19
Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten
Bei einer schweren Pflichtverletzung ist nämlich regelmäßig dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres genauso erkennbar, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - juris, Rn. 18). - ArbG Cottbus, 20.03.2012 - 6 Ca 1554/11
Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund beharrlicher Weigerung, Dienstkleidung zu …
Solche Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer mit den ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris; BAG vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 -, juris).Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch für die Zukunft belastend auswirken (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris; BAG vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 -, juris).
Die negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und den daraus resultierenden Vertragsstörungen geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde auch zukünftig den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris).
Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris).
Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Abwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einer Kündigung vorzuziehen, wenn durch ihren Ausspruch das Ziel - ordnungsgemäße Vertragserfüllung - erreicht werden kann (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris).
- ArbG Siegburg, 04.09.2019 - 3 Ca 642/19
Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen - kein fristloser Kündigungsgrund
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in …
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
- ArbG Hamburg, 01.07.2015 - 27 Ca 87/15
Außerordentliche Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen
- ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16
Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
- LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
Beleidigung als Bastard als Kündigungsgrund; Kündigung wegen Beleidigung ohne …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot
- LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung
- ArbG Berlin, 31.10.2014 - 28 Ca 12594/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Direktionsrecht - Wahl des …
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …
- ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14
Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …
- ArbG Köln, 19.11.2014 - 7 Ca 2114/14
Einschlafen als Kündigungsgrund? Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln
- ArbG Cottbus, 06.10.2009 - 6 Ca 652/09
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund der Möglichkeit von …
- ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
- LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung …
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
- ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
Fehlverhalten - fristlose Kündigung
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20
- LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
Außerordentliche Kündigung eines angestellten und ordentlich unkündbaren Lehrers
- ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12
Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - …
- LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
Verfügungen über Konto der Mutter mit Generalvollmacht - Abmahnung ausreichend
- ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14
Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
- ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches …
- ArbG Berlin, 29.04.2016 - 28 Ca 1511/16
Kündigung - Arbeitszeitkonto - keine Pflicht zum Ausstempeln bei Annahmeverzug …
- ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14
Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder …
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- ArbG Berlin, 18.05.2012 - 28 Ca 3881/12
Verdachtskündigung - Inhalt der Anhörung - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der …
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2016 - 4 Sa 130/14
Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 8 TaBV 19/17
Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16
Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag; …
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - 10 Sa 34/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen unbefugtem Verlassen des Arbeitsplatzes
- LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für …
- LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Stalking
- LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
Buchungsfehler kein Kündigungsgrund
- LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
Außerordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; ordentliche Kündigung; …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
Kündigung, fristlos, Leistungsbereich, Schlechtleistung, Alten- und Pflegeheim, …
- ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10
Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher …
- LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
Eine Abmahnung, die Vorwürfe enthält, die im Kern und hinsichtlich der Art und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 7 Sa 1632/11
Außerordentliche Kündigung einer Krankenhausapothekerin wegen verspäteter …
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 2 Sa 402/12
Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarzts - eigener Vater als Zuschauer bei OP
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 Sa 426/16
Verhaltensbedingte Kündigung - einschlägige Abmahnung - Betriebsratsanhörung - …
- ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen ein Rauchverbot
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 10 Sa 1198/12
Fristlose Kündigung wegen Abwerbung von Mitarbeitern - Erfordernis vorheriger …
- LSG Bayern, 17.12.2009 - L 9 AL 313/07
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - arbeitsvertragswidriges Verhalten - …
- LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Unterzeichnung eines Auftrags durch einen …
- LAG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 Sa 265/20
Außerordentliche Kündigung - Finanzverwaltung - Abfragen von Steuerdaten
- ArbG Siegburg, 02.10.2019 - 3 Ca 722/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 7 Sa 42/12
Außerordentliche Kündigung wegen unterbliebenem Hinweis auf einen Fehler im …
- LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
Verhaltensbedingte Kündigung
- ArbG Aachen, 31.08.2017 - 2 Ca 4259/16
Fristlose Kündigung, Abmahnung, Mindestlohn
- ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
Skandal in Bremer Kinderklinik: Kündigung von Chefarzt ist unwirksam
- ArbG Köln, 10.04.2012 - 14 Ca 4689/11
Begründung einer sog. Tatkündigung; Zeitliche Begrenzung der außerordentlichen …
- ArbG Solingen, 20.08.2020 - 3 Ca 457/20
- ArbG Bremen, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
- ArbG Hamburg, 21.07.2015 - 5 Ca 63/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 07.04.2010 - 2 Ca 2496/09