Rechtsprechung
   BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,375
BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86 (https://dejure.org/1987,375)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1987 - 2 AZR 283/86 (https://dejure.org/1987,375)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 (https://dejure.org/1987,375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger Grund für die ausserordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers - Vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verdachtskündigung - Bezug auf tatsächlich ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2540 (Ls.)
  • NZA 1987, 699
  • BB 1987, 2020
  • DB 1987, 1998
  • JR 1987, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die ihm obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu hören, ist die auf den Verdacht gestützte Kündigung unwirksam (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972.

    Nach dem Urteil des Senats vom 11. April 1985 (aaO) führt allerdings nur die schuldhaft unterlassene Anhörung des Arbeitnehmers zur Unwirksamkeit der Verdachtskündigung.

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Dies hat zutreffend bereits der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 14. November 1984 (BAGE 47, 179, 182 f. = AP Nr. 89 zu § 626 BGB, zu I der Gründe) unter Aufgabe seiner früheren entgegengesetzten Ansicht (BAGE 39, 112, 115 = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG, zu I der Gründe) entschieden.

    Ist demnach die Beschränkung der Revision, wie vom Berufungsgericht vorgenommen, unzulässig, so ist das angefochtene Urteil in vollem Umfang zu überprüfen (BGH LM Nr. 38 a zu § 546 ZPO; BAGE 47, 179).

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Nur insoweit sind auch nach Ausspruch der Kündigung oder im Prozeß ermittelte Umstände zu berücksichtigen, sofern sie sich nicht als völlig neue, nach der Kündigung eingetretene Tatsachen, sondern als Indizien für eine vom Arbeitgeber von vornherein bezweifelte Aufklärungsbereitschaft darstellen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine fristlose Kündigung allerdings auch dann unwirksam, wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, den Arbeitnehmer, der wegen Entzugs einer behördlichen Erlaubnis die ihm bisher übertragenen Aufgaben nicht mehr ausführen kann, anderweitig im Betrieb zu beschäftigen (vgl. - zum Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB).
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Dies hat zutreffend bereits der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 14. November 1984 (BAGE 47, 179, 182 f. = AP Nr. 89 zu § 626 BGB, zu I der Gründe) unter Aufgabe seiner früheren entgegengesetzten Ansicht (BAGE 39, 112, 115 = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG, zu I der Gründe) entschieden.
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Inwieweit er hierbei im Hinblick auf § 102 BetrVG kollektivrechtlichen Beschränkungen unterliegt, braucht vorliegend nicht geprüft zu werden, da der Kläger die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats in den Vorinstanzen nicht bestritten hat und sie deshalb nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Der Senat hat sich dieser neueren Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe sowie vom 14. August 1986 - 2 AZR 561/85 -, zu A der Gründe, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Individualrechtliche Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist lediglich, daß der Arbeitgeber - zumindest auch - die Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (vgl. dazu Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 63, zu II 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85

    Anhörungsfrist für Betriebsrat bei Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Der Senat hat sich dieser neueren Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe sowie vom 14. August 1986 - 2 AZR 561/85 -, zu A der Gründe, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82 - JR 1984, 113, m. w. N.) muß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beziehen, über den in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden könnte.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die ihm obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu hören, ist die auf den Verdacht gestützte Kündigung unwirksam (Senatsurteile vom 11. April 1985, BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung Gelegenheit geben, zu den Verdachtsmomenten Stellung zu nehmen, um dessen Einlassungen bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - zu B I 2 c der Gründe) .

    Versäumt er dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - zu B I 2 d der Gründe; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 49, 39) .

    Sie könnte zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Willensbildung des Arbeitgebers nichts beitragen ( BAG 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - aaO; 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - zu B I 2 d aa der Gründe) .

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Eine solche Anhörung des Arbeitnehmers wäre überflüssig, weil sie zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Willensbildung des Arbeitgebers nicht beitragen kann (Senat 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 19 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3, zu B I 2 d aa der Gründe; KR-Fischermeier aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht