Rechtsprechung
BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit einer Anhörung des Personalrates wegen fehlender Gelegenheit des Betroffenen zur Stellungnahme - Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung bei fehlender Abmahung - Amerikanischer Staatsbürger als angestellter Lehrer an einem deutschen Gymnasium - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines rassistischen Witzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.09.1991 - 14 Ca 98/91
- LAG Köln, 19.03.1992 - 5 Sa 2/92
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Wird zitiert von ... (27)
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554). - BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …
Zutreffend hat das Berufungsgericht den Vertragsverstoß entsprechend der von ihm getroffenen Feststellung, wonach der Kläger keine gefestigte rechtsradikale Gesinnung aufweist, die u.U. seine persönliche Eignung für die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen könnte, nicht der personenbedingten Sphäre zugeordnet, sondern dem verhaltensbedingten Bereich (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - AuR 1993, 124, zu II 3 b der Gründe).Damit wird kein besonderer Kündigungsgrund der "Ausländerfeindlichkeit" begründet (dagegen mit Recht Korinth, AuR 1993, 105), vielmehr störte der Kläger die innerbetriebliche Verbundenheit unter den Auszubildenden (zu einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Senatsurteil vom 5. November 1992, aaO, unter II 2 b der Gründe) und gefährdete - da nicht auszuschließen war, daß die anderen Jugendlichen den Vorfall an die Öffentlichkeit tragen würden - konkret das Ansehen und die Außenbeziehungen der Beklagten.
Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auszubildende mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Ausbildenden nicht als ein erhebliches, den Bestand des Ausbildungsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. die Senatsurteile vom 5. November 1992, aaO, zu II 3 c der Gründe …und vom 14. Februar 1996, aaO, zu II 5 der Gründe).
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Der Senat kann die an sich der Tatsacheninstanz obliegende Prüfung ausnahmsweise dann selbst durchführen, wenn aufgrund der vom Landesarbeitsgericht bindend festgestellten Tatsachen (§ 561 ZPO) und des Vorbringens der Parteien keine zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigenden Interessen ersichtlich sind, die die Pflichtverletzung in einem anderen Licht erscheinen lassen oder für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses streiten (in diesem Sinne Senatsurteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - AuR 1993, 124).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Ein die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - AuR 1993, 124; 17. Juni 2002 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81; 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63). - ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite …
Als verhaltensbedingter Kündigungsgrund kommt daher nur ein solcher Umstand in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - DB 1992, 2446; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
Der Senat hat auch in vergleichbaren Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen, entschieden, bei einer derartigen - wie auch hier vom Landesarbeitsgericht angenommenen - Sachlage sei eine Abmahnung entbehrlich (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 b cc der Gründe; Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK I 5 i Nr. 64 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81, zu II 3 c der Gründe). - LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 1287/06
Zwei Kündigungsschreiben vom gleichen Tag: Eine oder zwei Kündigungen? …
es kommt darauf an, ob ein ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber das Verhalten des Arbeitnehmers zum Anlass für eine ordentliche Kündigung nehmen würde (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 DB 92, 2446 = NZA 1993, 115; 5. November 1992 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81). - BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
Gegenrügen müssen aber den Erfordernissen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO genügen (BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - AuR 1993, 124). - LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94
Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen
- LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter …
- LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93
Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen; …
- LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2020 - 8 Sa 46/19
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung - fehlende Kenntnisnahme der Stellungnahme des …
- VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
Mitteilung von Sozialdaten an den Personalrat vor verhaltensbedingter Kündigung
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2010 - 3 Sa 40/10
Verhaltensbedingte Kündigung einer Lehrerin wegen Anbringen von Klebestreifen auf …
- LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02
Verhaltensbedingte Kündigung
- ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92
Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verteilens asylantenfeindlicher und …
- BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 479/92
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Tätigkeit für Ministerium für …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 13 Sa 506/08
Zulässigkeit einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers …
- ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen …
- ArbG Solingen, 23.04.2008 - 5 Ca 179/08
Verhaltensbedingte Kündigung, Schlechtleistung, fehlerhafte Abmahnungen
- LAG Hamm, 14.03.1997 - 15 Sa 1315/96
Manipulationen am Kassenbestand im Rahmen von Kassenabstimmungen; Verwertbarkeit …
- ArbG Hamburg, 22.09.2015 - 21 Ca 200/15
Kein "Verschleißtatbestand" beim Jugend-Fußballtrainer
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!