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   BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00   

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https://dejure.org/2001,336
BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 (https://dejure.org/2001,336)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 (https://dejure.org/2001,336)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 (https://dejure.org/2001,336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme von "Sonderzahlungen" - Personalratsanhörung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Vorteilsannahme (Schmiergeldannahme)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Vorteils (Schmiergeld-) Annahme; Anhörung des Personalrats; notwendige Mitteilung der Personaldaten; Interessenabwägung bei Unkündbarkeit; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Notwendigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (113)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

    c) Danach sind inhaltliche Fehler bei der Unterrichtung des Personalrats, wovon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, unter Beachtung des Grundsatzes der subjektiven Determinierung (vgl. dazu nur Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - mwN, EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) nicht zu erkennen.

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (vgl. wie hier BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, NZA 2002, 232 = EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7, BAG Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 415/71, BAGE 24, 401, 408; Münchener Handbuch-Blomeyer 2. Aufl. § 53 Rdnr. 98; ErfK-Preis 5. Aufl. BGB 230 § 611 BGB Rdnr. 884; HZA-Künzl Gruppe 1 Teilbereich 5 Rdnr. 1884).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).
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