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   BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06   

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BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 (https://dejure.org/2007,470)
BAG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 (https://dejure.org/2007,470)
BAG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 (https://dejure.org/2007,470)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Änderungskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe durch ein Gericht; Unternehmerische Entscheidung bezüglich des Wegfalls eines Beschäftigungsbedürfnisses; Organisationsentscheidung unterliegt im Kündigungsschutzprozess einer Missbrauchskontrolle; Ermittlung einer vorgeschlagenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung - dringendes betriebliches Erfordernis

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung

  • Judicialis

    KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2
    Kündigung; Betriebsübergang; Tarifrecht - Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung; Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes durch (Teil-)Betriebsübergang; Widerspruch der Mehrzahl der betroffenen Arbeitnehmer gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung zwecks Vermeidung einer sonst erforderlichen Beendigungskündigung entspricht der Billigkeit ? Kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Ausleihen des einem Betriebsübergang widersprechenden Arbeitnehmers zu verringertem Entgelt an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 KSchG
    Durch Änderungskündigung zum Leiharbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2942 (Ls.)
  • NZA 2007, 855
  • DB 2007, 1762
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Der Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 -AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Das gilt auch für die Gestaltung des Anforderungsprofils der durch Umstrukturierung entstandenen, neu zugeschnittenen Arbeitsplätze (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ("Tarifautomatik") (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    So kann eine Entgeltreduzierung bei geändertem Arbeitsinhalt beispielsweise durch einen evident geringeren Marktwert der neu angebotenen gegenüber der bisherigen Tätigkeit gerechtfertigt sein (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung, die eine aus wirtschaftlichen Gründen sonst erforderlich werdende Beendigungskündigung vermeidet, ist jedoch stets zulässig (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO; 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45).

    a) Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 -BAGE 92, 61).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Er muss im Allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (Senat 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197; 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - NZA 1998, 833).

    Auf nähere Darlegung des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - aaO).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - aaO; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Es muss vielmehr im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger auf Grund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen und welche weiteren erheblichen Tatsachen der Revisionskläger dann in der Berufungsinstanz vorgebracht hätte (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145; ArbGV-Düwell § 74 Rn. 52).

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - aaO).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - aaO; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    cc) Auch ein mit dem Ausgangsfall der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31) vergleichbarer Sachverhalt liegt hier nicht vor.

    Zutreffend ist zwar, dass die Entscheidung des Unternehmers, einen Betriebsteil durch eine noch zu gründende, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll eingegliederte Organgesellschaft mit von dieser neu einzustellenden Arbeitnehmern weiter betreiben zu lassen, nach der Rechtsprechung des Senats rechtsmissbräuchlich ist und daher kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellt, den in diesem Betriebsteil bisher beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen (Senat 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - aaO).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    a) Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 -BAGE 92, 61).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 -BAGE 92, 61).

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2114/04

    Ordentliche Änderungskündigung - Überprüfung der Unternehmerentscheidung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 24) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen - wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist (BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 24; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 31; 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 32, 150) .
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EzA KSchG § 2 Nr. 66; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angegriffenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 20, EzA KSchG § 2 Nr. 66).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 23, EzA KSchG § 2 Nr. 66).

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    Eine Änderungskündigung ist u.a. durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2006, 2276).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    In Übereinstimmung mit der Begründung des BAG in seinem Urteil vom 29. März 2007 (- 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855) kann nicht festgestellt werden, dass der Ausgliederung der Frachtabteilung durch die Beklagte ein Fall zu Grunde liegt, der mit dem Ausgangsfall der Entscheidung des BAG vom 26. September 2002 (- 2 AZR 36/01 - NZA 2003, 549) übereinstimmt.

    Das BAG hat anlässlich der bereits angeführten Überprüfung einer gegenüber einem Kollegen des Klägers erklärte Änderungskündigung wegen der Ausgliederung der Frachtabteilung die Anwendung der zu einer Entgeltkürzung im Wege der Änderungskündigung anzuwendenden Rechtsprechung verneint (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855).

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16

    Änderungskündigung - Bestimmtheit

    Das Berufungsgericht hat - drittens - nicht festgestellt, aufgrund welcher Umstände die mit einer Änderung des Aufgabenbereichs einhergehende Absenkung der Vergütung auf einen Stundenlohn von 8, 50 Euro brutto sozial gerechtfertigt sein sollte (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 25; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 32 ) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    c) Ob der Arbeitnehmer in eine ihm angesonnene Änderung billigerweise einwilligen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 30, EzA KSchG § 2 Nr. 66) .
  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    Eine Änderungskündigung ist u.a. durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2006, 2276).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    In Übereinstimmung mit der Begründung des BAG in seinem Urteil vom 29. März 2007 (- 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855) kann nicht festgestellt werden, dass der Ausgliederung der Frachtabteilung durch die Beklagte ein Fall zu Grunde liegt, der mit dem Ausgangsfall der Entscheidung des BAG vom 26. September 2002 (- 2 AZR 36/01 - NZA 2003, 549) übereinstimmt.

    Das BAG hat anlässlich der bereits angeführten Überprüfung einer gegenüber einem Kollegen des Klägers erklärte Änderungskündigung wegen der Ausgliederung der Frachtabteilung die Anwendung der zu einer Entgeltkürzungen im Wege der Änderungskündigung anzuwendenden Rechtsprechung verneint (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855).

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    Eine Änderungskündigung ist u.a. durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2006, 2276).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    In Übereinstimmung mit der Begründung des BAG in seinem Urteil vom 29. März 2007 (- 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855) kann nicht festgestellt werden, dass der Ausgliederung der Frachtabteilung durch die Beklagte ein Fall zu Grunde liegt, der mit dem Ausgangsfall der Entscheidung des BAG vom 26. September 2002 (- 2 AZR 36/01 - NZA 2003, 549) übereinstimmt.

    Das BAG hat anlässlich der bereits angeführten Überprüfung einer gegenüber einem Kollegen des Klägers erklärte Änderungskündigung wegen der Ausgliederung der Frachtabteilung die Anwendung der zu einer Entgeltkürzungen im Wege der Änderungskündigung anzuwendenden Rechtsprechung verneint (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen

    Sie umfasst auch die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Ziele verfolgt werden (vgl. BAG 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 23 mwN, NZA 2007, 855; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20, EzA KSchG § 2 Nr. 41).
  • LAG Hamm, 22.09.2010 - 5 Sa 1315/09
  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 937/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung -

  • ArbG Köln, 20.05.2021 - 8 Ca 7667/20

    Homeoffice, Mobile Office, Änderungskündigung, Verhältnismäßigkeit

  • LAG Hamm, 16.08.2019 - 18 Sa 232/19

    Erste Berufungsverfahren zu den Massenentlassungen an Dura-Standorten entschieden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • LAG Hessen, 10.01.2011 - 17 Sa 1338/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Rechtsmissbrauch - Austauschkündigung

  • LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 906/06

    Änderungskündigung; Versetzung; Direktionsrecht; Verhältnismäßigkeit;

  • LAG Hessen, 21.10.2016 - 14 Sa 1430/15

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12

    Betriebsbedingte Kündigung einer Küchenleiterin - Fremdvergabe einer

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

  • LAG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Sa 1235/07

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem

  • LAG Köln, 17.01.2012 - 12 Sa 580/11

    Auslegung der Standortsicherungsvereinbarung; Wirksamkeit der Kündigung trotz

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 Sa 166/16

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2022 - 2 Sa 242/21

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - fehlender anderer

  • LAG Hamm, 20.05.2020 - 18 Sa 1615/19

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

  • LAG Thüringen, 17.05.2016 - 1 Sa 327/15

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Wegfall Hierarchieebene - leitender

  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09

    Betriebsbedingte Kündigung, variable Vergütung

  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 960/07

    Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2009 - 3 Sa 313/08

    Unverhältnismäßigkeit einer Änderungskündigung zur Leistungssteigerung durch

  • ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 Ca 1994/21

    Kündigungsbedingte Auflösung Arbeitsverhältnis bei zwischenzeitlichem

  • LAG Köln, 03.07.2007 - 9 Sa 90/07

    Änderungskündigung - Reduzierung der Arbeitszeit - Küchenkraft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 15 Sa 1546/07

    Zur Verhältnismäßigkeit des unternehmerischen Konzepts bei einer

  • LAG Hessen, 19.05.2011 - 14 Sa 1479/10

    Änderungskündigung und Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutungswirkung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 3 Sa 146/13

    Änderungskündigung - Inhalt des Angebots - Bestimmtheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2013 - 10 Sa 160/13

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8559/09
  • ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21

    Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte

  • LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
  • LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 1008/10

    Unwirksame Änderungskündigung bei vorzeitigem und unbestimmtem Änderungsangebot;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung - Sozialauswahl -

  • ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09

    Umstationierung als Versetzung

  • ArbG Hamburg, 16.03.2016 - 16 Ca 257/15
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8695/09

    Umstationierung als Versetzung

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8500/09

    Umstationierung als Versetzung

  • ArbG Düsseldorf, 20.10.2008 - 2 Ca 3133/08

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2008 - 5 Sa 272/08

    Änderungsangebot des Arbeitgebers bei außerordentlicher Änderungskündigung

  • ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17

    Betriebsbedingte Kündigung

  • ArbG Leipzig, 07.02.2008 - 8 Ca 3882/07
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06
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