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   BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 317/82   

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https://dejure.org/1983,19549
BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 317/82 (https://dejure.org/1983,19549)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1983 - 2 AZR 317/82 (https://dejure.org/1983,19549)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 (https://dejure.org/1983,19549)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 317/82
    Bietet der Arbeitnehmer in diesem unmittelbaren Zusammenhang mit de Kündigung seine VTei terarbei t zu veränderten Ped ingungen an, so besteht nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 25, 278 = AP Nr. 2 zu ? 1 KSchG 1?69, zu III 2 a der Gründe) eine entsprechende Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für den allerdings nicht die soziale Auswahl, sondern die Betriebsbedingtheit der Kündigung betreffenden Fall, daß eine Versetzung' auf einen freien oder demnächst frei werdenden Arbeitsplatz mit anderen Arbeitsbedingungen möglich ist.
  • BAG, 04.12.1959 - 1 AZR 382/57

    Unvermeidbare Kündigungen - Sozile Schlechterstellung - Vertragsänderung -

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 317/82
    a) Die soziale Auswahl nach p 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG erstreckt sich innerhalb des Betriebes nur auf Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit nach miteinander vergleichbar sind (vgl. BAG Urteil vom 9 . Dezember 1959 - 1 AZR 382/57 - AP Mr. 2 zu ( 1 KSchG Be triebsbedingte Kündigung: Senatsurteil vom 7. August 1979 ~ 2 AZR 575/77 - nicht verröffent 1icht, zu II 9 b, aa der Gründe, m .w .N .: KR-Beckc1'1, 1 KSchG Rz 397, 398).
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

    Entgegen der Auffassung der Revision unterscheidet sich der Streitfall von anderen Konstellationen, in denen das Bundesarbeitsgericht ein Scheingeschäft verneint hat (vgl. etwa BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 39, BAGE 164, 168; 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 13, BAGE 130, 34; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - betreffend einen Streit über die Zulässigkeit des Rechtswegs; 21. April 2005 - 2 AZR 125/04 - zu II 1 c der Gründe; 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - zu B I 2 der Gründe) .
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

    aa) Ähnliches gilt für den Fall, daß ansonsten vergleichbare Arbeitnehmer sich lediglich hinsichtlich des vereinbarten Volumens der Arbeitszeit - hier teilzeitbeschäftigte, dort aufgrund einer Organisationsentscheidung vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - unterscheiden, eine Frage, die der Senat im Urteil vom 17. September 1998 ausdrücklich noch offen gelassen hat (ebenso im Senatsurteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - n.v.).

    Das führt zu einer Verbesserung, jedenfalls einer Änderung der Arbeitsbedingungen, die nach dem vorher Gesagten durch das Kündigungsschutzgesetz, das dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Inhalt dienen soll, nicht gedeckt ist (ebenso mit teilweiser anderer Begründung BAG Urteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - n.v., zu II 3 a der Gründe; LAG Köln Urteil vom 20. August 1993 - 12 Sa 380/93 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 8; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 443, 443 a; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 Rz 635; KPK-Meisel, § 1 KSchG Rz 508 f; Linck, AR-Blattei, SD 1020.1.2 Rz 54 f; Oetker, Festschrift für Wiese, S. 333, 349; Rühle, DB 1994, 834, 837; Reinfelder/Zwanziger, DB 1996, 677, 680 f).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Zwar fehlt es an der Vergleichbarkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz versetzen kann (KR-Becker, aaO, Rz 347 a; Senatsurteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 317/82 - n.v., zu B II 3 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.01.2018 - 1 Sa 1347/17

    Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

    Familienangehörige sind im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG jedenfalls dann mitzuzählen, wenn sie sich in einem solchen Arbeitsverhältnis mit dem Inhaber eines Kleinbetriebs befinden (BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 317/82; ErfK-Kiel, 18. Aufl. 2018, KSchG § 23 Rn. 19 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 17.02.2004 - 6 Sa 518/03

    Kündigung - Soziale Auswahl - Darlegungs- und Beweispflicht für die einseitige

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das die sogenannte "vertikale" Vergleichbarkeit ablehnt (so schon BAG vom 10.11.1983, Az. 2 AZR 317/82, nicht veröffentlicht; BAG vom 15.06.1989, Az. 2 AZR 580/88, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 27; umfangreiche Nachweise bei BAG vom 17.09.1998, Az. 2 AZR 725/97, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 36).
  • LAG Sachsen, 01.12.1992 - Sa 75/92

    Kündigung; Wirksamkeit; Arbeitsverhältnis; Beteiligung; Personalrat;

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  • LAG Hamburg, 08.05.1992 - 3 Sa 11/92

    Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Betriebsbedingte Kündigung; Betrieblicher

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