Rechtsprechung
BAG, 26.01.1989 - 2 AZR 318/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung eines Flugingenieurs wegen eines luftfahrtrechtlichen Beschäftigungsverbots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Umgehung zwingender Bestimmungen des Kündigungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.04.1986 - 13 Ca 157/85
- LAG Hessen, 09.03.1988 - 2 Sa 1256/86
- BAG, 26.01.1989 - 2 AZR 318/88
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der …
Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 2 AZR 318/88
Durch eine solche Vereinbarung wird der Arbeitsvertrag selbst unter eine auflösende Bedingung gestellt, da er mit Eintritt der Bedingung, wenn auch möglicherweise zu einem späteren Termin, enden soll (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 61/85 - AP Nr. 10 zu § 620 BGB Bedingung, zu A I 1 a der Gründe).Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Nachweise in dem vorbezeichneten Urteil vom 5. Dezember 1985, aaO, zu A I 2 c der Gründe) ist die vertragliche Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig und nicht durch Kündigungs- oder Kündigungsschutzvorschriften ausgeschlossen.
Schließlich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, daß allgemein auf den Kündigungsschutz im voraus, d.h. vor Ausspruch einer Kündigung, nicht wirksam verzichtet werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Dezember 1985, aaO, zu A I 2 c aa der Gründe).
- BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84
Altersgrenze in einem Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 2 AZR 318/88
Auch das Nichtbestehen eines Checks kann auf Umstände zurückzuführen sein, die, wie plötzlich auftretende Gesundheitsstörungen oder Mängel bei der Durchführung des Checks (z.B. irreguläre Prüfungsbedingungen, vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung, zu B IV 2 a und b der Gründe) der Prüfling nicht zu vertreten hat und die weder einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung noch einen ausreichenden Grund zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung abgeben.
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag
Dementsprechend kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein, wenn für den Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot besteht (BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139: Verlust der Fluglizenz; 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 14 Personenbedingte Kündigung = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 8: Fehlen der Arbeitserlaubnis; 26. Januar 1989 - 2 AZR 318/88 - RzK I 5h Nr. 8: luftfahrtrechtliches Beschäftigungsverbot; 11. Dezember 1987 - 7 AZR 709/85 - RzK I 5h Nr. 4: Fehlen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung; ArbG Kaiserslautern 22. November 1984 - 5 Ca 139/84 - ARST 1986, 170: seuchenrechtliches Beschäftigungsverbot; Stahlhacke/Vossen/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1207; HaKo-Gallner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 467; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 290 - 293; APS-Dörner Kündigungsrecht 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 245 ff; allgem. - LAG Hamm, 19.01.2017 - 17 Sa 993/16
Keine treuwidrige Vereitelung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf …
Die Vorschrift enthält einen allgemeinen Rechtsgedanken, dass niemand aus einer von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten Lage Vorteile ziehen soll (…BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - Rnr. 27, BAGE 140, 239; 26.01.1989 - 2 AZR 318/88 - Rnr. 59, RzK I 5 h 8;… Erman/Armbrüster, BGB, 14. Auflage, § 162 BGB Rdr. 7;… Staudinger/Bork, 2015 § 162 BGB Rnr. 15). - LAG Sachsen, 01.10.1998 - 8 (4) Sa 13/98
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Aufhebungsvertrages; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
Kündigung; Feststellungsinteresse; Beendigungswirkung
1989 - 2 AZR 318/88 (Bl. 323-340 der Beiakte) rechtskräftig festgestellt.