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   BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11   

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https://dejure.org/2012,47685
BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 (https://dejure.org/2012,47685)
BAG, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 (https://dejure.org/2012,47685)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 (https://dejure.org/2012,47685)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • openjur.de

    Personenbedingte Kündigung; Alkoholsucht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 33 Abs 1 BAT-KF, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 36 Abs 3 EvKiMAVertrG, § 38 Abs 1 S 2 EvKiMAVertrG Rh
    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung oder Kündigung wegen Alkoholsucht und Alkoholmissbrauch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personenbedingte Kündigung wegen Alkoholsucht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung eines alkoholkranken Therapeuten in einer Suchtklinik

  • poko.de (Kurzinformation)

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung eines alkoholabhängigen Therapeuten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Alkoholsucht - regelmäßig nur ordentliche Kündigung zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Alkoholsucht grundsätzlich nur ordentliche Kündigung möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Personenbedingte Kündigung wegen Alkoholsucht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 883
  • DB 2013, 882
  • NZA-RR 2013, 627
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auch die Problematik einer suchtbedingt fehlenden Steuerbarkeit des Verhaltens stellt sich nicht (vgl. hierzu BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; HaKo/Zimmermann 5. Aufl. § 1 Rn. 354) .
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der konkreten Umstände des Falls und bei der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 13; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 13) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 22; zu den Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361).

    Jedenfalls nachdem der Kläger ihre Anfrage vom März 2011 hinsichtlich einer weiteren Alkoholtherapie unbeantwortet gelassen hatte, konnte der Beklagten nicht mehr angesonnen werden, den Kläger weiterhin mit seinen bisherigen Aufgaben zu betrauen und ihn dabei täglich - ggf. sogar wiederholt - auf seine Alkoholabstinenz hin zu kontrollieren (vgl. BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 34) .

    Dies steht einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit aber nicht ohne Weiteres gleich (ähnlich BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 31) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14

    Kündigung - LKW-Fahrer - Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung

    An eine Kündigung, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit steht, sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen, da der verhaltensrelevante Schulvorwurf wegen der Alkoholabhängigkeit in Frage steht (Anschluss an BAG vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11).

    In einem solchen Fall kann jedoch eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer biete aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen (Anschluss an BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11).

    2.1.2 Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Kläger im Zeitpunkt der Kündigung alkoholkrank war; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31) sind somit an die Kündigung die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen.

    2.1.2.2 War der Kläger zum Zeitpunkt der Kündigung alkoholabhängig sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31) an die Kündigung, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das im Zusammenhang mit einer Alkoholsucht steht, grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen.

    Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit; verstößt der Arbeitnehmer infolge seiner Abhängigkeit gegen arbeitsvertragliche Pflichten, ist ihm zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen (BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 - a.a.O - v. 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 18).

    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG v. 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - NZA 2014, 602 - 606; BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11- a.a.O.).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der konkreten Umstände des Falls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 13; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 14 ) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627; 20.03.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 58 = NZA 2014, 602).

    Aus den Besonderheiten z. B. der Alkoholabhängigkeit kann sich jedoch die Notwendigkeit ergeben, an die Prognose im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geringere Anforderungen zu stellen (BAG 09.04.1987 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 18; vgl. auch BAG 17.06.1999 EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4 "hohe Rückfallgefahr nach einer zunächst erfolgreichen Entziehungskur"; BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627, LAG Berlin-Brandenburg.

    Umgekehrt führt aber ein Rückfall nicht automatisch zu einer negativen Prognose (LAG Berlin-Brandenburg 17.08.2009 LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 24; 05.09.2012 - 15 Sa 911/12, AuR 2013, 97 LS; s. a. BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627).

    Sie vorzunehmen ist auf Dauer aber kaum möglich, dem Beklagten jedenfalls nicht zumutbar, weil der Kläger - im konkret entschiedenen Einzelfall - rückfälliger Alkoholiker und davon auszugehen war, dass er es darauf anlegen würde, Mittel und Wege zu finden, etwaige Kontrollen zu umgehen (BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627).

    116 Ist im Zeitpunkt der Kündigung die Prognose gerechtfertigt, der Arbeitnehmer biete auf Grund einer Suchterkrankung dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen, kann eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein (BAG, Urt. v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11, NZA-RR 2013, 627).

    Voraussetzung ist ferner, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG, Urt. v. 20.12.2012, a.a.O.).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12

    Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 2 Sa 62/16

    Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VkA) - Dienstvereinbarung sieht Kürzung des

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - NZA-RR 2013, 627; LAG Mecklenburg-Vorpommern 27. September 2016 - 5 Sa 232/15; ebenso BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - AP Nr. 109 zu § 77 BetrVG 1972 zu der insoweit vergleichbaren Frage der Auslegung einer Betriebsvereinbarung).
  • LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13

    Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall,

    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen (BAG vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11, Rn. 13, 14).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt deshalb - mit notwendiger Auslauffrist - etwa dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung - wie hier - tarifvertraglich ausgeschlossen ist (BAG vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11, Rn. 14; BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 343/11, Rn. 19).

    Prognose, der Arbeitnehmer biete aufgrund einer Alkoholsucht dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gefolgert und diese nicht durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - abgewendet werden kann (BAG vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11, Rn. 22).

  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

  • LAG Hessen, 22.06.2018 - 3 Sa 1324/17

    § 34 Abs. 2 TVöD, § 626 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung

  • LAG München, 14.10.2021 - 3 Sa 83/21

    Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2015 - 7 Sa 641/14

    Verhaltensbedingte hilfsweise personenbedingte Kündigung - unentschuldigtes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 04.02.2015 - 4 Ca 699/14

    Rechtsunwirksame außerordentliche Kündigung - umzudeutende ordentliche Kündigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 5 Sa 497/14

    Beginn der Kündigungserklärungsfrist - Darlegungs- und Beweislast bei der

  • LAG Hessen, 18.11.2013 - 17 Sa 581/13

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds

  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 27 U 105/15
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2016 - 5 Sa 232/15

    Auslegung des Sozialplans aufgrund der Bildung einer Evangelisch-Lutherischen

  • LAG Hamm, 12.01.2016 - 7 Sa 1039/15

    Fristlose Kündigung; Pflichtverletzung; Alkoholerkrankung; Interessenabwägung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 6 Sa 95/14

    Außerordentliche Kündigung - Entgelt

  • LAG Hessen, 24.02.2014 - 17 Sa 967/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Koordinators des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 2 Sa 212/18

    Außerordentliche Kündigung; Vermögensdelikte; Alkoholabhängigkeit

  • LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14

    Tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen als wichtiger Grund einer

  • OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2015 - 6 Sa 27/14

    Personenbedingte Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 200/21

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung - häufige Erkrankungen eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 25 Sa 1077/13

    Fristlose Kündigung eines Pflegemitarbeiters aufgrund eines erheblichen

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