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   BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97   

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BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 (https://dejure.org/1998,22310)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 (https://dejure.org/1998,22310)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2 AZR 325/97 (https://dejure.org/1998,22310)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Eine solche Rechtsbedingung ist zulässig ( BAG Urteil vom 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 172, m.w.N.).

    Sollte dagegen die in der Änderungskündigung vorgesehene Eingruppierung tarifgerecht sein, käme es auf die bloß vorsorgliche Änderungskündigung nicht mehr an und die Klage wäre abzuweisen ( BAG Urteil vom 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.1997 - 7 Sa 81/96
    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 1997 - 7 Sa 81/96 - aufgehoben.
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Insoweit kann offenbleiben, ob der Senat die streitige Kündigungserklärung im Hinblick auf die Vielzahl gleichartiger Änderungskündigungen gegenüber anderen Arbeitnehmern durch den Beklagten ohne Bindung an die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung selbst gemäß §§ 133, 157 BGB auslegen kann (vgl. etwa BAG Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127, 137 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 2 c aa der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 15, m.w.N.).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Insbesondere führt die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG nicht dazu, daß dem Kläger weiterhin der Lohn entsprechend der früheren Eingruppierung zu zahlen wäre ( BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 99 Rz 65, m.w.N.).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Insbesondere führt die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG nicht dazu, daß dem Kläger weiterhin der Lohn entsprechend der früheren Eingruppierung zu zahlen wäre ( BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 99 Rz 65, m.w.N.).
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Insbesondere führt die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG nicht dazu, daß dem Kläger weiterhin der Lohn entsprechend der früheren Eingruppierung zu zahlen wäre ( BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 99 Rz 65, m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Insbesondere führt die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG nicht dazu, daß dem Kläger weiterhin der Lohn entsprechend der früheren Eingruppierung zu zahlen wäre ( BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 99 Rz 65, m.w.N.).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Es geht hier nicht um verschlechternde Betriebsvereinbarungen, bei denen gegebenenfalls ein kollektiver Günstigkeitsvergleich anzustellen wäre (vgl. BAG GS Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Wäre dies zutreffend, würde die Rechtswirksamkeit der Änderungskündigung hinsichtlich §§ 1, 2 KSchG gemäß § 7 KSchG fingiert, wenn der Kläger die Änderungsschutzklage nicht innerhalb der Frist des § 4 KSchG erhoben hätte oder seine Klage nicht gemäß § 5 KSchG nachträglich zugelassen würde; dies macht den Nachweis der Voraussetzungen des § 256 ZPO entbehrlich (vgl. BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969; KR-Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG Rz 26, m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
    Auch wenn es sich vorliegend um eine nicht typische Willenserklärung handeln würde, wäre revisionsrechtlich jedenfalls zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht bei der Auslegung der Änderungskündigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder den Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB, zu II 1 a aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, a.a.O., Rz 16).
  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Der Arbeitgeber, der erklärt, er spreche die Änderungskündigung vorsorglich im Sinne von hilfsweise nur für den Fall aus, dass seine Rechtsauffassung, er könne die beabsichtigte Änderung auch ohne Kündigung herbeiführen, in einem Rechtsstreit von den Arbeitsgerichten nicht geteilt werden sollte, bekundet damit, die Kündigung solle nur gelten, wenn er nicht schon einseitig zu der von ihm beabsichtigten Veränderung berechtigt ist, es dazu vielmehr einer Vertragsänderung bedarf (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 325/97 - zu II 3 der Gründe; 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - zu I der Gründe; AnwK-ArbR/Nübold 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 62; ErfK/Oetker 16. Aufl. § 2 KSchG Rn. 7; KR/Rost/Kreft 10. Aufl. § 2 KSchG Rn. 54) .
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Zulässig ist jedoch eine sog. vorsorgliche Kündigung, wie sie im Arbeitsleben gewöhnlich für den Fall ausgesprochen wird, dass die mit ihr erstrebte Rechtsfolge nicht schon zuvor oder zeitgleich durch einen anderen Auflösungstatbestand, z. B. durch eine außerordentliche fristlose Kündigung, bewirkt wird (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

    II.Auch die zulässigerweise (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5) am 13.08.2008 ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung konnte das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht zum 30.09.2008 auflösen (vgl. § 4 Satz 1 KSchG).
  • LAG Köln, 28.05.2009 - 6 Sa 258/09

    Änderungskündigung; Vorratskündigung; Rechtsgutachten

    Bei einer Änderungskündigung, bei der nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund steht, bedeutet die "vorsorgliche" Erklärung typischerweise, dass sie nur für den Fall Rechtswirkungen entfalten soll, dass die erstrebte Änderung nicht schon aus anderen Rechtsgründen eingetreten ist (vgl. BAG vom 11.03.1998 - 2 AZR 325/97).
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