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   BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02   

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BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 (https://dejure.org/2003,4974)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 (https://dejure.org/2003,4974)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 (https://dejure.org/2003,4974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Eigenkündigung eines Angestellten trotz Anfechtungserklärung; Voraussetzungen einer widerrechtlichen Drohung; Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung als widerrechtliche Drohung; Darlegungslast und Beweislast des Anfechtenden; Rechtmäßigkeit einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmerkündigung - Wirksamkeit einer Eigenkündigung/Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1 § 626

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_123 Abs._1 BGB
    Anfechtung einer Eigenkündigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird; darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 sowie 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42).

    Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte; dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO und 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    a) Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (vgl. Senat 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42 mwN).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte; dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO und 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Zwar kann sich die Drohung mit einer fristlosen Kündigung auch dann als nach § 123 BGB widerrechtlich erweisen, wenn ein verständiger Arbeitgeber angesichts der Umstände davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685).

    Jedenfalls würde es nach der neueren Senatsrechtsprechung dem Kläger unter den gegebenen Umständen wegen widersprüchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben verwehrt sein (§ 242 BGB), sich auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) zu berufen (4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte; dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO und 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Er hat daher die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, die die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - aaO mwN).

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird; darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 sowie 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte; dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO und 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Jedenfalls würde es nach der neueren Senatsrechtsprechung dem Kläger unter den gegebenen Umständen wegen widersprüchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben verwehrt sein (§ 242 BGB), sich auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) zu berufen (4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685).
  • LAG Niedersachsen, 08.01.2002 - 12 Sa 595/01
    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Januar 2002 - 12 Sa 595/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02
    Nur wenn unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (Senat 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Er hat sie überwiegend bejaht (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200; ebenso: KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 463; APS/Dörner 3. Aufl. § 626 BGB Rn. 396; Kittner/Däubler/Zwanziger/Zwanziger/Däubler KSchR 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 197).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist bereits dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber angesichts der Gesamtumstände davon ausgehen muss, dass die angedrohte Kündigung wegen der Versäumung der Ausschlussfrist einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten werde (BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 -).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen (vgl. für die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung, um eine Eigenkündigung zu erreichen: BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - RzK I 9k Nr. 44; um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen: BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70) .

    Ob darin ein Rechtsfehler liegen könnte, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. dazu 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - RzK I 9k Nr. 44) .

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

    Die Beweislast für die Umstände, die die Drohung als widerrechtlich erscheinen lassen, trifft nach vorheriger Abstufung der Darlegungslasten (vgl. BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 55, NZA 2008, 348) ebenfalls den anfechtenden Arbeitnehmer (vgl. BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - jurisRn. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung

    Er hat daher die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, die die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 76/16

    Insolvenz - Annahmeverzugslohn als Neumasseverbindlichkeit

    Ob ein solcher Fall vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - NJW 2012, 2058, 2062 Rz. 53; vom 3. Juli 2009 - 2 AZR 327/02, jeweils m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013 - 2 Sa 326/13

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Er hat daher die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, die die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen ( BAG 03. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - Rn. 16, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03

    Umdeutung einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist für die Beklagte deshalb zugelassen worden, weil bisher ersichtlich höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob eine wegen Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksame außerordentliche Arbeitnehmerkündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann oder ob hierbei die Grundsätze anzulegen sind, die das Bundesarbeitsgericht für die Entscheidung aufgestellt hat, wo sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes beruft (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 und vom 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - , und vom 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 588/05

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Es kommt nicht darauf an - dies hat das Arbeitsgericht zutreffend gesehen - ob die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 - n.V.), sondern allein auf die Sicht eines "verständigen" Arbeitgebers.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2014 - 4 Sa 164/14

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers - Schuldanerkenntnis - Anfechtung -

    Er hat daher die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, welche die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 - Rz. 16, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2012 - 3 Sa 545/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Thüringen, 12.05.2021 - 4 Sa 276/19

    Eigenkündigung - Treuwidrigkeit

  • ArbG Trier, 22.07.2015 - 5 Ca 1537/14
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2004 - 15 Ca 12850/03
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