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   BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89   

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https://dejure.org/1990,7235
BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89 (https://dejure.org/1990,7235)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1990 - 2 AZR 337/89 (https://dejure.org/1990,7235)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1990 - 2 AZR 337/89 (https://dejure.org/1990,7235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Irrtumsanfechtung eines Klageverzichtsvertrages - Fehlerhaftigkeit der Betriebsratsanhörung - Bestätigung des Empfangs von Papieren durch Unterzeichnung - Begriff der Ausgleichsquittung - Kenntnisstand des Betriebsrats - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Hat der Betriebsrat allerdings den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so ist vom Arbeitgeber eine detailierte Begründung nicht mehr zu verlangen (BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 136 = AP, a.a.O., zu II 1 c bb der Gründe) sind zur Entgegennahme von Mitteilungen zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 BetrVG der Betriebsratsvorsitzende oder, falls dieser verhindert ist, sein Stellvertreter berechtigt.

    Diese Funktion setzt das Einverständnis des Betriebsratsmitglieds mit dem Arbeitgeber voraus, für diesen die Wissensvermittlung zu übernehmen (Senatsurteil BAGE 49, 136, 150 = AP, a.a.O., zu II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972), und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Ob für den Beginn des Anfechtungszeitraums auf die Kenntnis des Klägers oder, sofern sich die Prozeßvollmacht seiner Anwälte auch auf die Anfechtung der Verzichtserklärung erstreckt haben sollte (vgl. zum Umfang der Prozeßvollmacht BAG Urteil vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO, zu I 1 a der Gründe), gemäß § 166 BGB auf die Kenntnis seiner Prozeßbevollmächtigten abzustellen ist, hat das Berufungsgericht nicht geprüft.
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972), und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Grenzen und Voraussetzungen der richterlichen Überzeugung gewahrt hat (BAGE 5, 221, 224 [BAG 06.03.1958 - 2 AZR 457/55] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 21.01.1981 - 7 AZR 1093/78

    Anfechtung - Irrtum

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Dem Anfechtungsberechtigten steht eine angemessene Zeit zur Überlegung und zur Einholung eines Rechtsrates eines Rechtskundigen zu (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 7 AZR 1093/78 - AP Nr. 5 zu § 119 BGB).
  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Denn in der Praxis ist unter der Bezeichnung "Ausgleichsquittung" zumindest auch die Erklärung gebräuchlich, aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung keine Rechte mehr zu haben (vgl. Senatsurteil BAGE 32, 6 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Das bedeutet, daß der Berufungskläger eine auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnittene Begründung erstellen muß, die erkennen läßt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Ansicht unrichtig ist (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO, zu 2 a der Gründe, m.w.N.; BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IV b ZB 501/81 - AP Nr. 34 zu § 519 ZPO, zu II der Gründe).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Auch der Irrtum beim Unterschreiben einer nicht gelesenen Urkunde berechtigt dann zur Anfechtung, wenn der Erklärende beim Unterzeichnen eine vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hat (BAGE 22, 424 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 501/81

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs aufgrund ehelichen Fehlverhaltens der

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
    Das bedeutet, daß der Berufungskläger eine auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnittene Begründung erstellen muß, die erkennen läßt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Ansicht unrichtig ist (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO, zu 2 a der Gründe, m.w.N.; BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IV b ZB 501/81 - AP Nr. 34 zu § 519 ZPO, zu II der Gründe).
  • BGH, 08.03.1961 - V ZR 24/60
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Er kann seine Willenserklärung allenfalls anfechten, soweit er sich von dem Inhalt des Schriftstücks, das er ungelesen unterschrieben hat, eine bestimmte unrichtige Vorstellung gemacht hat (vgl. BAG 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - zu 2 b der Gründe, BAGE 22, 424; 5. April 1990 - 2 AZR 337/89 - zu C I 1 der Gründe; BGH 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93 - zu II 1 b der Gründe; 15. Januar 2002 -  XI ZR 98/01 - zu III 1 a der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09

    Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom

    So berechtigt beispielsweise der Irrtum beim Unterschreiben einer nicht gelesenen Urkunde dann zur Anfechtung, wenn der Erklärende beim Unterzeichnen eine vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hat (vgl. BAG 05.04.1990 - 2 AZR 337/89 - Juris Rn. 48).

    Dem Anfechtungsberechtigten steht eine angemessene Zeit zur Überlegung und Einholung eines Rechtsrats eines Rechtskundigen zu (vgl. BAG 05.04.1990 - 2 AZR 337/89 - Juris Rn. 59).

  • LAG Köln, 02.09.2004 - 6 Sa 274/04

    Eigenkündigung, Anfechtung, Inhalts- und Erklärungsirrtum

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Erklärende beim Unterzeichnen der nicht gelesenen Urkunde eine vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hat (vgl. BAG vom 05.04.1990 - 2 AZR 337/89 - Juris), zum Beispiel die positive Vorstellung, nur den Empfang von Papieren zu bestätigen, in Wirklichkeit aber eine Verzichtserklärung unterschreibt.
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2004 - 15 Ca 12289/03
    Wenn der Beklagte einem einfachen Betriebsratsmitglied die schriftliche Betriebsratsanhörung übergibt, schaltet er einen Erklärungsboten ein (ebenso Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.04.1990, 2 AZR 337/89 , n.v.) und trägt somit das Risiko der rechtzeitigen und inhaltlich richtigen Weiterleitung.
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