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   BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64   

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BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64 (https://dejure.org/1965,579)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1965 - 2 AZR 339/64 (https://dejure.org/1965,579)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 (https://dejure.org/1965,579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit - Entlassung - Langzeitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 186
  • NJW 1966, 565
  • DB 1965, 1290
  • DB 1965, 1291
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53

    Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO

    Auszug aus BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64
    Hierzu sagt das angefochtene Urteil unter Hinweis auf ein anderes Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, jedoch ohne weitere Begründung, es halte einen Zeitraum von 17 Tagen auch unter Berücksichtigung der 25-jährigen Betriebszugehörigkeit des Klägers für nicht mehr unerheblich» Diese Ansicht beruht bereits insofern auf Rechtsirrtum, als sie verkennt, daß bei dem unbestimmten Rechtsbegriff einer verhältnismäßig erheblichen Zeit der Verhinderung an der Arbeit nicht nur die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern auch alle anderen vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt werden müssen, insbesondere in welchem Maße sich das Fehlen des Klägers schädlich im Betrieb der Beklagten ausgewirkt hat (vgl» BAG 1, 237)° Daß eine solche schädliche Auswirkung, wenn sie überhaupt vor liegt, nur gering sein kann, dürfte sich ohne weiteres aus dem Umfang des Betriebes der Beklagten ergeben» Davon abgesehen kann nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Verhinderung an der Arbeit für nur 17 Tage, sofern nicht ganz besondere Umstände vorliegen, die aber hier von der Beklagten nicht dargelegt sind, überhaupt nicht als verhältnismäßig erhebliche Zeit angesehen werden.
  • BAG, 23.08.1955 - 2 AZR 166/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Revisionszulassung im Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64
    Das würde, obwohl der Rechtsstreit nicht nur über Zahlungsansprüche, sondern über gemischte Ansprüche geführt wird, bedeuten, daß die Revision doch nicht zulässig ist, weil sich dadurch der Beschwerde wert um 100,- DM vermindert und unter 6.000,-- DM sinkt (§ 72 Abs. 1 Satz 5 ArbGG; BAG 2, 114).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 138).
  • BAG, 23.02.1961 - 2 AZR 187/59

    Kündigungsgrund - KPD-Mitglied - Verdacht strafbarer Handlung

    Auszug aus BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64
    Eine Entlassung wegen Verdachts kommunistischer Betätigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1961 zu beurteilen (BAG 11 6 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung), Sollte das Landesarbeitsgericht nach erneuter Verhandlung der Sache zu dem Ergebnis kommen daß die fristlose Entlassung auch wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nicht gerechtfertigt war dann wird es nach dem Klageantrag prüfen müssen ob die gleichzeitig vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung aus einem der beiden Gründe im Sinne von § 1 KSchG sozial gerechtfertigt war.
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Voraussetzung einer - ordentlichen wie außerordentlichen - Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung ist, dass der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig erhebliche Zeit nicht in der Lage sein wird, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - zu II 3 der Gründe, RzK I 6a Nr. 154; 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - zu III der Gründe, BAGE 17, 186) .
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Voraussetzung einer - ordentlichen wie außerordentlichen - Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung ist, dass der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig erhebliche Zeit nicht in der Lage sein wird, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - zu II 3 der Gründe, RzK I 6a Nr. 154; 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - zu III der Gründe, BAGE 17, 186) .
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Das Landesarbeitsgericht hat die Arbeitsverhinderung des Klägers wegen seiner Strafhaft im Anschluß an die Entscheidung des erkennenden Senates vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - (AP Nr. 17 zu § 519 ZPO) dahin überprüft, ob der Kläger eine "verhältnismäßig erhebliche Zeit" i.S. des § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO an der Arbeit verhindert gewesen ist.

    Diese Prüfung hat es aber, wie auch der erkennende Senat in der vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidung vom 10. Juni 1965 (- 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO), erst im Rahmen der Interessenabwägung vorgenommen.

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht dabei stets betont, es sei auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen, wobei es entscheidend darauf, ankomme, in welchem Umfang dem Arbeitgeber die Hinnahme der haftbedingten Verhinderung des Arbeitnehmers zumutbar sei und wie sie sich im Betrieb konkret nachteilig ausgewirkt habe (Senatsurteile vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - BAGE 17, 186 = AP Nr. 17 zu § 519 ZPO; vom 15. November 1984, aaO, zu II 2 der Gründe und vom 9. März 1995, aaO, zu II 3 der Gründe).

    Der Senat hat aber bereits in der früheren Rechtsprechung zum haftbedingten Fehlen darauf abgestellt (Urteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO), wesentlich sei, mit einer wie langen Arbeitsverhinderung im Kündigungszeitpunkt zu rechnen sei, wie überhaupt in der Rechtsprechung zur personenbedingten Kündigung das Prognoseprinzip betont worden ist, wonach geklärt werden muß, ob mit einer Behebung des personenbedingten Umstandes in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (vgl. die Rechtsprechungsnachweise u.a. bei Bitter/Kiel, RdA 1995, 30).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Eben hierauf wird in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur abgestellt (Senatsurteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP, aaO, zu II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO, zu III der Gründe; LAG Berlin Urteil vom 19. August 1985 - 9 Sa 56/85 - RzK I 6 a Nr. 14; LAG Berlin Urteil vom 1. Dezember 1986 - 9 Sa 89/86 - AP Nr. 94 zu § 626 BGB; Arbeitsgericht Elmshorn Urteil vom 9. August 1984 - 3 b Ca 603/84 - BB 1984, 1749; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 254; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 1 KSchG Rz 121; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 335; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 753).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

    Der Zulässigkeit der Berufung der Kläger zu 3) und 4) steht es nicht entgegen, dass ihre Bevollmächtigten in Abschnitt II der Berufungsbegründungsschrift vom 19. Dezember 2011 hinsichtlich der Begründetheit dieser Klagen auf die im Verfahren der Kläger zu 1) und 2) eingereichte Berufungsbegründung vom 12. Dezember 2011 Bezug genommen haben, ohne dass der erstgenannten Zuschrift ein Abdruck des Schriftsatzes beigefügt war, auf den verwiesen wurde (vgl. zur grundsätzlichen Erforderlichkeit einer solchen Anlage auch dann, wenn das Verfahren, in dem die in Bezug genommene Berufungsbegründung abgegeben wurde, vor dem gleichen Spruchkörper, aber zwischen anderen Beteiligten anhängig ist und einen übereinstimmenden Sachverhalt betrifft, BAG, U.v. 10.6.1965 - 2 AZR 339/64 - BAGE 17, 186/187 f.; U.v. 10.10.1968 - 5 AZR 104/68 - juris Rn. 13; BGH, B.v. 8.7.1977 - V ZB 26/75 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 118; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2004, § 124a Rn. 58).
  • LAG Köln, 21.11.2001 - 8 Sa 773/01

    Kündigung, außerordentliche, Haft

    Allerdings ist stets auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, wobei es entscheidend darauf ankommt, in welchem Umfang dem Arbeitgeber die Hinnahme der Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers zumutbar ist und wie sie sich im Betrieb konkret nachteilig ausgewirkt hat (BAG, Urteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO; Urteil vom 15. November 1984 a.a.O.; Urteil vom 09. März 1995 a.a.O.; Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - RzK I 6 a Nr. 54).

    b) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht dabei stets betont, dass auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen sei und - hierauf hat das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen - dass es entscheidend darauf ankomme, in welchem Umfang dem Arbeitgeber die Hinnahme der Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers zumutbar sei und wie sie sich im Betrieb konkret nachteilig ausgewirkt habe (BAG, Urteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO; Urteil vom 15. November 1984 a.a.O.; Urteil vom 09. März 1995 a.a.O.; Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 805/96 - RzK I 6 a Nr. 54).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01

    Anforderungen an die Berufungsschrift; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

    Davon sind jedoch Ausnahmen vor allem in Fällen gemacht worden, in denen die Forderung eines solchen äußeren Merkmals der Verantwortungsübernahme eine bloße Förmelei gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, NJW 1993, 1866; BAGE 17, 186, 189 f. = NJW 1966, 565, 566; BAG AP § 519 ZPO Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2010 - A 11 S 895/08

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im Asylstreitverfahren

    Verweise auf Begründungselemente, die in einem anderen Verfahren vorgebracht worden waren, können grundsätzlich auch in Bezug genommen werden, sofern sie sich auf eine vergleichbare Fallgestaltung beziehen, überhaupt noch hinreichend aktuell sind, was, wenn dies nicht offensichtlich zu tage liegt, auszuführen ist, und sofern der maßgebliche Schriftsatz in Kopie vorgelegt wird (vgl. hierzu BAG, Urteil v. 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - NJW 1966, 565; Seibert, a.a.O., § 124a Rdn. 118; MüchKommZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 520 Rdn. 62).
  • BFH, 28.04.1987 - VIII R 307/81

    Anforderungen an die Angaben zur Konkretisierung der geltend gemachten

    Eine Bezugnahme auf das Vorbringen in einer parallelliegenden Revisionssache kann nur dann als ausreichend angesehen werden, wenn der Revisionsbegründung eine Abschrift des in der anderen Sache eingereichten Schriftsatzes beigefügt ist (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Zwischenurteil vom 7. März 1985 V R 128/83, BFH/NV 1986, 737; BFH-Beschlüsse vom 17. September 1982 VI R 194/78, nicht veröffentlicht, und vom 26. März 1985 VIII R 168/84, BFH/NV 1987, 303; BGH-Beschlüsse in VersR 1977, 1004; BGH-Beschluß vom 30. Oktober 1984 IX ZB 103/84, VersR 1985, 67; BGH-Urteile vom 11. Mai 1954 I ZR 178/52, BGHZ 13, 244, 248 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]; vom 17. Dezember 1965 IV ZR 290/64, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 519 ZPO, Nr. 52; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 6. Oktober 1958 V C 378/56, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1959, 60; Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 10. Juni 1965 2 AZR 339/64, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 519 ZPO Nr. 17; vom 14. Oktober 1968 5 AZR 104/68, AP § 519 ZPO Nr. 20).
  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
  • ArbG Augsburg, 30.09.2021 - 5 Ca 828/21

    Personenbedingte Kündigung aufgrund haftbedingter Arbeitsverhinderung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 11 N 79.08

    Darlegungsanforderungen; Bezugnahme auf Zulassungsbegründungen in anderen

  • BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 20/84
  • BAG, 30.05.1968 - 1 AZR 96/68

    Begründung einer Divergenz - Angeführte Entscheidungen - Divergenzvortrag

  • ArbG Mannheim, 25.01.1982 - 4 Ca 468/81
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