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   BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86   

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https://dejure.org/1986,347
BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 (https://dejure.org/1986,347)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 (https://dejure.org/1986,347)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 (https://dejure.org/1986,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2837
  • NZA 1987, 377
  • BB 1987, 1953
  • JR 1987, 352
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
    Die inzwischen gefestigte Senatsrechtsprechung (Urteil vom 9. August 1984 BAGE 46, 234 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB und Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - EzA § 615 BGB Nr. 44) knüpft für die Begründung des Annahmeverzugs an die §§ 295 und 296 BGB an: Nach § 296 BGB bedarf es keines Angebots, wenn für die vom Gläubiger zu erbringende Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und diese Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 9. August 1984 (aaO) wiederholt.

  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
    Der Fünfte Senat hatte bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1969 (BAGE 22, 111 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit) angenommen, es könne bei der einseitig und deshalb unberechtigt angeordneten vorübergehenden Schließung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung auf ein wörtliches Angebot verzichtet werden, weil der Arbeitgeber seiner kalendermäßig festgelegten Mitwirkungshandlung, für die arbeitstechnischen Voraussetzungen zur Fortsetzung der Arbeit zu sorgen und den Arbeitnehmern mitzuteilen, daß sie arbeiten dürfen, nicht nachgekommen sei.

    Er ist daher den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil vom 10. Juli 1969 (aaO) gefolgt und hat diese Rechtsprechung fortgeführt.

  • BAG, 06.03.1974 - 5 AZR 313/73

    Vertragsverletzung - Angestellter Arzt - Approbation - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
    Dementsprechend hat schon der Fünfte Senat im Urteil vom 6. März 1974 (- 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB) ausgeführt, Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug würden sich gegenseitig ausschließen.

    Ist der Kläger vorliegend aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis außerstande, die v e r t r a g l i c h g e s c h u l d e t e A r b e i t s l e i s t u n g zu erbringen, so hat er ebensowenig Anspruch auf Entgeltansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs wie der angestellte Arzt, der die vereinbarte Tätigkeit nicht ausüben darf, weil seine Approbation abgelaufen ist (dieser Sachverhalt lag der Entscheidung des Fünften Senats vom 6. März 1974, aaO, zugrunde).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
    Darüber hinaus muß der Arbeitgeber grundsätzlich vor Ausspruch einer außerordentlichen Beendigungskündigung prüfen, ob er den Arbeitnehmer nicht zumindest vorübergehend anderweitig einsetzen kann und dem Arbeitnehmer eine mögliche anderweitige Beschäftigung anbieten (BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB).
  • BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56

    Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
    Ebenso wie der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein kann, einen Arbeitnehmer an einem anderen als dem vereinbarten Dienstort zu beschäftigen (so schon BAG Urteil vom 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321 [BAG 07.04.1959 - 4 AZR 236/56] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht mit Anm. A. Hueck), wenn das durch in der Person des Arbeitnehmers liegende besondere Gründe geboten und dem Arbeitgeber zumutbar ist, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zu anderen als den vertraglich geschuldeten Tätigkeiten heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 54/82 - n.v.).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
    Die inzwischen gefestigte Senatsrechtsprechung (Urteil vom 9. August 1984 BAGE 46, 234 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB und Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - EzA § 615 BGB Nr. 44) knüpft für die Begründung des Annahmeverzugs an die §§ 295 und 296 BGB an: Nach § 296 BGB bedarf es keines Angebots, wenn für die vom Gläubiger zu erbringende Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und diese Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen wird.
  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie zB Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder seine Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (st. Rspr., vgl. BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 23, BAGE 157, 34) oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (vgl. beispielsweise BAG 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - zu I 1 der Gründe - Wegfall der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 2 der Gründe - Entzug der Fahrerlaubnis eines als Auslieferungsfahrer beschäftigten Arbeitnehmers; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97 - fehlende bergrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 27 ff. - Entzug der missio canonica einer Gemeindereferentin; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17, BAGE 152, 1 - Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen [SÜG]; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 15 ff., BAGE 152, 327 - Entzug der für eine Tätigkeit bei den US-Streitkräften erforderlichen Einsatzgenehmigung) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Wird zu ihren Gunsten unterstellt, das beklagte Erzbistum sei aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten gewesen, sie - vorübergehend - mit anderen als den vertragsgemäßen Arbeiten zu beschäftigen (vgl. zur Diskussion BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 15; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 4 der Gründe) , ist es dieser Verpflichtung hier nachgekommen.
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie zB Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder ihre Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (zu den Anforderungen hierfür BAG 18. März 2009 - 5 AZR 192/08 - Rn. 15, BAGE 130, 29) oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (BAG 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - zu I 1 der Gründe - Wegfall der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 2 der Gründe - Entzug der Fahrerlaubnis eines als Auslieferungsfahrer beschäftigten Arbeitnehmers; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97 - fehlende bergrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 27 ff. - Entzug der missio canonica einer Gemeindereferentin; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17 - Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach SÜG; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 15 ff. - Entzug der für eine Tätigkeit bei den US-Streitkräften erforderlichen Einsatzgenehmigung; siehe auch die Beispiele bei MüKoBGB/Henssler 6. Aufl. § 615 Rn. 30; HWK/Krause 6. Aufl. § 615 BGB Rn. 55) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    b) Zwar ist weitergehend Annahmeverzug auch dann bejaht worden, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten war, einen Auslieferungsfahrer nach dem Entzug der Fahrerlaubnis vorübergehend mit vertragsfremden Arbeiten zu beschäftigen, sofern dafür ein betrieblicher Bedarf bestand und der Arbeitnehmer diese Tätigkeiten verrichten konnte (BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53).

    Davon abgesehen waren die Ausführungen zum Annahmeverzug in der Entscheidung vom 18. Dezember 1986 (- 2 AZR 34/86 - aaO.) nicht tragend.

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    c) Darüber hinaus wird Annahmeverzug angenommen, wenn der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, den Arbeitnehmer vorübergehend mit anderen als den vertragsgemäßen Arbeiten zu beschäftigen (vgl. BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2, zu B II 4 der Gründe).

    Da die Beklagte durch den Ausspruch der Kündigung für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 die Zuweisung jeglicher Arbeit abgelehnt hat, könnte sie im Übrigen nicht geltend machen, sie hätte aus betrieblichen Gründen bestimmte Arbeiten zugewiesen und gerade zu deren Ableistung sei die Klägerin nicht in der Lage gewesen (vgl. auch BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    das Zur-Verfügung-Stellen des Arbeitsplatzes nach § 296 BGB nicht erbringt (seit 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234 = AP BGB § 615 Nr. 34 = EzA BGB § 615 Nr. 43; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53).
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

    Das Unvermögen kann etwa auf einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot oder auf dem Fehlen einer erforderlichen Erlaubnis beruhen (vgl. schon BAG 24. Juni 1960 - 1 AZR 96/58 - BAGE 9, 300, 301; 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 29; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 2 der Gründe, AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2, 3 der Gründe, AP BGB § 611 Bergbau Nr. 25; 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - BAGE 112, 299, 301; 8. November 2006 - 5 AZR 51/06 - zu I 2 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 17).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Dies Leistungsvermögen darf nicht aus irgendwelchen Gründen fehlen (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 - Rn. 25, juris).

    Ist der Arbeitnehmer zum Beispiel wegen Entzugs der Fahrerlaubnis oder abgelaufener Approbation außer Stande, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 - Rn. 15, juris).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers besteht darin, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm Arbeit zuzuweisen (st. Senatsrspr. seit 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53).

    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 538/98
    2. Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts folgt die Berechtigung der streitigen Ansprüche andererseits nicht schon aus den im Urteil des Senats vom 18. Dezember 1986 (- 2 AZR 34/86 - AP Nr. 2 zu § 297 BGB zu B II 4 der Gründe) aufgestellten Grundsätzen.

    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senatsurteil vom 18. Dezember 1986, aaO, zu B II 2 der Grün de).

    b) Unmöglichkeit in diesem Sinne ist jedoch nicht stets schon dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann, die zum Spektrum der vertraglich vereinbarten Tätigkeit zählen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Dezember 1986, aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines

  • LAG Hamm, 20.04.1999 - 5 Sa 1000/97

    Klimaanlage im Büro für Allergiker ist unzumutbare Belastung

  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 18 Sa 45/06

    Anrechnung nicht tatsächlich geleisteter Arbeitszeit

  • LAG Hessen, 06.03.2001 - 9 Sa 1246/00

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90

    Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97

    Arbeitsplatzausstattung - behindertengerechter Arbeitsplatz - zum Anspruch auf

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 104/22

    Annahmeverzugslohn; Leistungsunfähigkeit

  • ArbG Düsseldorf, 23.03.2009 - 2 Ca 6681/08

    Leidensgerechter Arbeitsplatz; Direktionsrecht; Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08

    Annahmeverzug bei nicht nur vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit aufgrund

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2006 - 2 Ta 262/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Kraftfahrer, Fahrerlaubnissperre,

  • LAG Hessen, 06.03.2001 - 2 Sa 1246/00

    Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Wahl des Arbeitsplatzes

  • LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung eines

  • ArbG Heilbronn, 29.09.2022 - 8 Ca 94/22

    Arbeitsvertrag mit Ärztin aus nichteuropäischem Ausland - Annahmeverzug

  • LAG Niedersachsen, 04.09.1998 - 3 Sa 2299/97

    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Beschäftigungshinderniss;

  • LAG Berlin, 19.05.1998 - 7 Sa 111/97

    Annahmeverzug des Arbeitnehmers; Unmöglichkeit der Erledigung der vertraglich

  • LAG Köln, 08.05.1996 - 7 Sa 3/96

    Entgeltfortzahlung: Zeitraum - Beschränkung bei Fluguntauglichkeit

  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 365/00

    Anspruch eines Arbeiters auf Lohnzahlung infolge eines Annahmeverzugs des

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZN 159/00

    Nichtzulassungsbeschwerde

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