Rechtsprechung
BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags
- IWW
§ 133 BGB, § ... 551 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, Art. 15 Abs. 3 DSGVO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 254 ZPO, Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, Art. 30 DSGVO, Art. 30 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c DSGVO, Art. 267 AEUV, Art. 79 Abs. 1 DSGVO, Richtlinie 95/46/EG, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, § 888 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- JurPC
Überlassung einer Datenkopie
- bag-urteil.com
Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- rewis.io
Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags
- Betriebs-Berater
Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags
- Bundesarbeitsgericht
Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Klageantrag auf Kopie sämtlicher Arbeits-Mails
- datenbank.nwb.de
Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (24)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- beck-blog (Kurzinformation)
Recht auf Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Datenschutz - kein uferloser Auskunftsanspruch
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BAG lässt offen ob Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch die geführte E-Mail-Korrespondenz umfasst - Klageantrag zu unbestimmt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Datenkopie für den (Ex-)Arbeitnehmer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vom Arbeitnehmer verlangte Überlassung einer Datenkopie - und die Bestimmtheit des Klageantrags
- lto.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch scheidender Arbeitnehmender: Umfang des Rechts auf Kopie weiterhin ungeklärt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO: Arbeitnehmer hat kein ...
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Klage auf Erteilung einer Datenkopie wegen Unbestimmtheit abgewiesen
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zum Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)
Recht auf Kopie i.R.d. Auskunftsanspruchs ehemaliger Beschäftigter
- va-ra.com (Kurzinformation)
Der Auskunftsanspruch vor dem Bundesarbeitsgericht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung - wie weit geht das Recht auf Datenkopien?
- anwalt.de (Kurzinformation)
DSGVO-Anspruch von Arbeitnehmern auf Kopie ihres E-Mail-Verkehrs weiterhin unklar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Über DSGVO-Auskunftsanspruch muss entschieden werden
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Recht auf Datenkopie
- hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)
Umfang des Anspruchs auf E-Mail-Kopien aus DSGVO offen gelassen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Klage auf Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO abgewiesen
- heuking.de (Kurzinformation)
Art. 15 III DSGVO
Recht auf Datenkopie - kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO - Klageantrag nicht hinreichend bestimmt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Anfechtung des Berufungsurteils nach Maßgabe des Revisionsantrags und der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags im Zivilprozess; Bestimmtheitserfordernis bei Klage auf Überlassung "einer Kopie sämtlicher E-Mails"; ...
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Anfechtung des Berufungsurteils nach Maßgabe des Revisionsantrags und der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags im Zivilprozess; Bestimmtheitserfordernis bei Klage auf Überlassung "einer Kopie sämtlicher E-Mails"; ...
Besprechungen u.ä. (5)
- wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Datenschutz - DSGVO gewährt jedem weitreichendes Auskunftsrecht
- wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmer-Daten - Die DSGVO als Druckmittel für Abfindungen
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Recht auf Datenkopie: Erstes höchstrichterliches Urteil zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 III DSGVO
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Tausende Mails in Kopie?
Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 26.06.2019 - 3 Ca 24/19
- LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19
- BAG, 20.10.2020 - 2 AZN 657/20
- BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2379
- MDR 2021, 1214
- MDR 2021, 1321
- NZA 2021, 1053
Wird zitiert von ... (19)
- BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21
Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags
aa) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19;… BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69) .Dabei ist - anders als beim Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO - in besonderer Weise zu beachten, dass der Anspruchsteller durch sein Auskunftsbegehren erst die Informationen erlangen will, die eine genauere Bezeichnung dessen, was über ihn an personenbezogenen Daten gespeichert ist, ermöglichen (…vgl. BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 9; vgl. zum Vorrang der "Auskunft" vor dem Anspruch auf eine "Kopie" auch BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 25) .
Bei einer Verurteilung wäre unklar, auf welche personenbezogenen Daten sich die Verurteilung konkret bezöge und wann der Anspruch erfüllt wäre (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20) .
(a) Das Begehren, eine "Kopie" zur Verfügung gestellt zu bekommen, ist mangels näherer Bestimmung dahin zu verstehen, dass die Beklagte dem Kläger nach ihrer Wahl entweder einen Papierausdruck oder eine elektronische Datenkopie zu überlassen habe (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 17) .
Eine daraufhin ergehende Verurteilung wäre nicht vollstreckbar (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 21; ebenso Schulte/Welge NZA 2019, 1110, 1112) .
Die personenbezogenen Daten sind nicht in einer Weise bezeichnet, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft wäre, worauf sich die Verurteilung zur Überlassung einer Kopie konkret bezöge und damit, wann mit einer Überlassung von in diese Kategorie fallenden Daten der Anspruch erfüllt wäre (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 18) .
Diese ist zunächst auf Erteilung einer Auskunft zu richten, welche personenbezogenen Daten die Beklagte verarbeitet, auf der zweiten Stufe ggf. auf Versicherung an Eides statt, dass die Auskunft zutreffend und vollständig ist, und schließlich auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20) .
Dies hat der Senat bereits in seiner auch den Parteien bekannten Entscheidung vom 27. April 2021 ausführlich begründet, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 22 ff.) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift
Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO ) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO ) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19;… BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8;… 28. November 2002 - I ZR 168/00 - Rn. 46). - BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19
Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus
Sie kann auch dann erhoben werden, wenn eine andere Form der geordneten Auskunft über Tatsachen begehrt wird, die für den Kläger einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch begründen (st. Rspr., zB BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20; 28. August 2019 - 5 AZR 425/18 - Rn. 20, BAGE 167, 349; 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 13) .
- LAG Hamm, 02.12.2022 - 19 Sa 756/22
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Auskunftsantrags gem. 15 Abs. 1 Hs. 2 …
a) Das Begehren, eine "Kopie" zur Verfügung gestellt zu bekommen, ist bei Fehlen einer näheren Bestimmung dahin zu verstehen, dass die Beklagte der Klägerin nach ihrer Wahl entweder einen Papierausdruck oder eine elektronische Datenkopie zu überlassen habe (…vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 32; 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 17) .Eine daraufhin ergehende Verurteilung wäre nicht vollstreckbar (…vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 33; 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 21 jeweils mit näherer Begründung) .
d) Im Übrigen enthält die Formulierung des "insbesondere"-Zusatzes ebenfalls auslegungsbedürftige Begriffe (z.B. "E-Mails, die die Klägerin namentlich im Betreff oder Text benennen", vgl. dazu BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 20; vgl. zur Bestimmtheit der Benennung von Kategorien der Kopien personenbezogener Daten auch OLG München 4. Oktober 2021 - 3 U 2906/20 - zu II 3 3) der Gründe) .
- LAG Hessen, 10.06.2021 - 9 Sa 1431/19
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch reicht weit
Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird ( BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19, juris ).Denn in Abgrenzung zu anderen Konstellationen - wie beispielsweise auch zu dem der Entscheidung des BAG mit Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - zugrundeliegenden Sachverhalts - hat die Beklagte, die unstreitig den Kläger betreffende personenbezogene Daten verarbeitet hat, dem Kläger auf sein pauschales Auskunftsbegehrenden vom 21. Juni 2019 hin überhaupt keine Auskunft erteilt.
- LAG Hessen, 10.06.2021 - 9 Sa 861/20 Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird ( BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19, juris ).
Denn in Abgrenzung zu anderen Konstellationen - wie beispielsweise auch zu dem der Entscheidung des BAG mit Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - zugrundeliegenden Sachverhalts - hat die Beklagte, die unstreitig den Kläger betreffende personenbezogene Daten verarbeitet hat, dem Kläger auf sein pauschales Auskunftsbegehrenden vom 21. Juni 2019 hin überhaupt keine Auskunft erteilt.
- LAG Köln, 11.03.2022 - 10 Sa 769/20
Auskunft; Datenschutz; Jahressonderzuwendungen
Damit würde der Streit der Parteien in vermeidbarer Weise in die Vollstreckung verlagert werden (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20).In der Entscheidung von 27.04.2021 (2 AZR 342/20) hat das Bundesarbeitsgericht auf die Möglichkeit der Klage auf Erteilung einer Auskunft hingewiesen.
Abzuweisen war das Begehren des Klägers allerdings hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Kopien, da hier kein hinreichend bestimmter und damit vollstreckbarer Klageantrag vorliegt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20).
- LAG Baden-Württemberg, 01.06.2022 - 4 Sa 65/21
Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG - …
Diese ist zunächst auf Erteilung einer Auskunft zu richten, welche E-Mails der fraglichen Kategorien die Beklagte verarbeitet, auf der zweiten Stufe ggf. auf Versicherung an Eides statt, dass die Auskunft zutreffend und vollständig ist, und schließlich auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden E-Mails (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 -). - BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 48/22
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Dieser muss die Leistungspflicht des Beklagten so genau bezeichnen, dass er der Zwangsvollstreckung zugänglich ist und eine eventuelle Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (allgA, vgl. nur BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19, BAGE 174, 351; BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 253 Rn. 13; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 43. Aufl. § 253 Rn. 11 - jeweils mwN) . - LAG Düsseldorf, 05.11.2021 - 6 Sa 315/21
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld; Auslegung eines Tarifvertrages
a) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG v. 27.04.2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19;… BAG v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 11;… BGH v. 21.11.2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8). - ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
- VG Berlin, 30.03.2023 - 2 K 208.21
- LAG Köln, 14.06.2022 - 4 Sa 735/21
Schadensersatzanspruch; Maßregelungsverbot; entgangene Provision; Beschäftigung
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21
Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG - …
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 20/21
Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 - …
- LAG Hessen, 11.02.2022 - 10 Sa 920/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Mehrarbeitsvergütung
- LG Bonn, 29.08.2022 - 9 O 158/21
- BAG, 22.09.2021 - 2 AZR 365/21
Anhörungsrüge