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   BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85   

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BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 (https://dejure.org/1986,770)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 (https://dejure.org/1986,770)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 (https://dejure.org/1986,770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Mitglieds eines Wahlvorstandes - Nichtigkeit der Bestellung zum Wahlvorstand wegen schwerwiegender Verfahrensmängel - Mindestvoraussetzungen der Einladung zur Wahlversammlung - Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses - Verstoß gegen das Verbot der ...

  • bag-urteil.com

    Besonderer Kündigungsschutz - nichtige Wahl zum Wahlvorstand

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 15 Abs 3 KSchG; KSchG § 15; § 17 BetrVG; § 20 BetrVG; § 103 BetrVG
    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 753
  • BB 1986, 1851
  • DB 1986, 1883
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85
    Hierbei hat das Berufungsgericht zutreffend berücksichtigt, daß die Wahl des Wahlvorstandes nur der Vorbereitung der Betriebsratswahl dient und daher eher einer weniger strengen Beurteilung unterliegt als die Durchführung der Betriebsratswahl (vgl. BAG 18, 41 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG 1952).

    Ferner gelten für das Wahlverfahren keine besonderen Vorschriften, so daß auch keine geheime Abstimmung erforderlich ist (Dietz/Richardi, aaO, § 17 Rz 21, 23; vgl. BAG 18, 41 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG 1952).

  • BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85
    Unter das Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl nach § 20 Abs. 1 BetrVG fällt auch eine Kündigung, die anläßlich der Betätigung für die Betriebsratswahl oder in Zusammenhang mit ihr gerade deshalb ausgesprochen wird, um die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern oder ihn wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln (BAG Urteil vom 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85
    Insoweit kann nichts anderes gelten als für die in einer nichtigen Betriebsratswahl gewählten Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972 - für die Nichtigkeit der Betriebsratswahl).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85
    Der Kläger hatte noch nicht die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erfüllt und durfte deshalb auch nicht im Rahmen der sozialen Auswahl den Vorzug vor den Arbeitnehmern erhalten, die den allgemeinen Kündigungsschutz erworben hatten (Senatsurteil vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 35).
  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85
    Unter das Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl nach § 20 Abs. 1 BetrVG fällt auch eine Kündigung, die anläßlich der Betätigung für die Betriebsratswahl oder in Zusammenhang mit ihr gerade deshalb ausgesprochen wird, um die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern oder ihn wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln (BAG Urteil vom 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13

    Besonderer Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsaspiranten

    In dem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass der Kläger in der Betriebsversammlung am 10.02.2012 nicht wirksam zum Mitglied eines Wahlvorstandes gewählt wurde und deshalb auch als solches keinen besonderen Kündigungsschutz erwerben konnte ( vgl. BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - ordnungsgemäße Einladung zu einer

    Deshalb kann von einer Wahl zumindest dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Einladung zur Wahlversammlung nicht in der im Betrieb üblichen Weise bekannt gemacht wurde und die auch nicht anderweitig unterrichteten und die der Versammlung ferngebliebenen Arbeitnehmer das Wahlergebnis beeinflussen konnten (BAG 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5 = NZA 1986, 753, zu II 2 b bb der Gründe; ErfK/Eisemann/Koch 9. Aufl. § 17 BetrVG Rn. 3 bis 6; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17; HWK/Reichhold 3. Aufl. § 17 BetrVG Rn. 8; Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 17 Rn. 12).

    bbb) Es ist anerkannt und in Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands rechtzeitig bekannt zu machen ist (BAG 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5 = NZA 1986, 753, zu II 2 b bb der Gründe; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17; Wlotzke/Wlotzke BetrVG 3. Aufl. § 17 Rn. 9).

    dd) Der damit feststehende Rechtsverstoß bei der Wahl des Wahlvorstandes führt - wie vom Arbeitsgericht richtig gesehen - auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5 = NZA 1986, 753, zu II 2 b bb der Gründe) zur Nichtigkeit der Wahl des Wahlvorstands, denn das Fernbleiben der nicht unterrichteten Arbeitnehmer kann das Wahlergebnis beeinflusst haben kann.

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 185/08

    Sonderkündigungsschutz - Mitglied des Wahlvorstands

    Die Bestellung des Wahlvorstands, an die der Beginn des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 KSchG anknüpft, regelt sich nach den einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften (Senat 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 2 a der Gründe, RzK II 1e Nr. 3; 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5).

    Wenn die Bestellung durch den Betriebsrat oder die Wahl in der Betriebsversammlung gerichtlich angefochten wird, steht den Mitgliedern des Wahlvorstands für die Dauer des Verfahrens der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG zu, es sei denn, die Bestellung bzw. Wahl wäre nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat 24. März 1988 - 2 AZR 629/87 - zu II 2 der Gründe, RzK II 1e Nr. 3; 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - zu II 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Die Antragstellerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.1986, 2 AZR 349/85, zitiert nach juris, berufen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2017 - 3 TaBVGa 1/17

    Zugangsrecht eines gekündigten Arbeitnehmers nach erhobener Kündigungsschutzklage

    Auf die nach § 17 Abs. 3 BetrVG einzuberufende Betriebsversammlung finden die Vorschriften über die Betriebsversammlung nach §§ 42 ff BetrVG Anwendung, soweit sie nicht voraussetzen, dass ein Betriebsrat besteht (BAG vom 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - NZA 1986, Seite 753).
  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und in der arbeitsrechtlichen Literatur ist allgemein anerkannt, dass eine nicht ordnungsgemäße Bestellung oder Wahl des Wahlvorstandes grundsätzlich auch zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl führen kann (BAG 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18; BAG 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1; BAG 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12; BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; BAG 27.07.2011 - NZA 2012, 345; Fitting, a.a.O., § 19 Rn. 22; DKK/Schneider, a.a.O., § 19 Rn. 9; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 19 Rn. 7 m.w.N.; andere Auffassung: GK/Kreutz, BetrVG, a.a.O., § 19 Rn. 48).

    An die Ordnungsgemäßheit einer Einladung nach diesen Kriterien sind eher strenge Anforderungen zu stellen, weil sonst der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt wird (BAG 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 (unter II. 2. b) aa) der Gründe); GK/Kreutz, a.a.O., § 17 Rn. 25).

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Demgemäß konnte auch der zum Ersatzmitglied bestellte Kläger nach dem "Rücktritt" eines der Wahlvorstandsmitglieder nicht in dieses Amt nachrücken und damit auch nicht den Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG erwerben (vgl.Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP Nr. 18 zu § 15 KSchG 1969, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    Auch wenn die Bestellung des Wahlvorstands nur der Vorbereitung der Betriebsratswahl dient, kann auch diese bei schwerwiegenden und offensichtlichen Mängeln nichtig sein (vgl. z.B. BAG vom 07.05.1986 - 2 AZR 349/85, DB 1986, 1883; BAG vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 Rn. 20).
  • ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14

    Zur Behinderung einer Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäßer Wahl des

    Deshalb kann auch von einer Wahl im Sinne des § 17 Abs. 1 BetrVG zumindest dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Einladung zur Wahlversammlung nicht in der im Betrieb üblichen Weise bekannt gemacht wurde und die auch nicht anderweitig unterrichteten und der Versammlung ferngebliebenen Arbeitnehmer das Wahlergebnis beeinflusst haben konnten (BAG v. 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 -, juris Rn. 22 f.).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 TaBV 64/12

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG muss die Wahl eines Wahlvorstandes in Fällen wie hier in einer Betriebsversammlung erfolgen, für die die Vorschriften der §§ 42 ff. BetrVG gelten ( BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18).

    Wenn stattdessen sofort, ohne auch nur eine arbeitgeberseitige Stellungnahme einzuholen, auf einen Raum außerhalb des Betriebes ausgewichen wurde, wurde damit den zwingenden Anforderungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht in ausreichendem Umfang Rechnung getragen und damit der für alle demokratischen Wahlen geltende Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt ( vgl. BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18).

  • LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06

    Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamburg, 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91

    Betriebsratswahl: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03

    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1229/10

    Sonderkündigungsschutz für gerichtlich bestellten Wahlvorstand; unwirksame

  • LAG Baden-Württemberg, 29.11.1990 - 4b TaBV 2/90

    Betriebsratswahl: Anfechtung - Briefwahl - Übersendung der Unterlagen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 TaBV 29/18

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - ordnungsgemäße Einladung zur

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • ArbG Essen, 22.06.2004 - 2 BV 17/04

    Keine Ersetzung eines in nichtiger Wahl gewählten untätigen Wahlvorstands durch

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87

    Kündigung eines Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 8 (14) Sa 106/86

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; Anspruch auf Verdienstausfall

  • LAG Hamburg, 28.02.1991 - 7 TaBV 9/90

    Gewerkschaft; Wahlvorstand; Bestellung; Arbeitsgericht; Betriebsrat;

  • ArbG Siegburg, 21.09.2006 - 4 Ca 1563/06
  • ArbG Essen, 22.06.2004 - 3 BV 17/04

    Wirksamkeit der Wahl eines Wahlvorstands; Ordnungsgemäße Einladung zu einer

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