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   BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11   

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https://dejure.org/2012,39386
BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 (https://dejure.org/2012,39386)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 (https://dejure.org/2012,39386)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 (https://dejure.org/2012,39386)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • openjur.de

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 2 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 125 BGB
    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Grundsätze zur Fehlerhaftigkeit der Bildung von Altersgruppen; Rechtmäßigkeit der Vornahme eines Interessenausgleichs mithilfe einer Namensliste

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl

  • bag-urteil.com

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • Betriebs-Berater

    Interessenausgleich mit Namensliste - proportionale Berücksichtigung aller Altersgruppen bei der Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • rewis.io

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsänderung: Interessenausgleich mit Namensliste ? Sicherung der Altersstruktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 5
    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Fehlerhaftigkeit der Bildung von Altersgruppen; Interessenausgleich mit Namensliste; Schriftformerfordernis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgruppenbildung beim Interessenausgleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersgruppenbildung bei Kündigung - Leistungsträgerregelung

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2
    Zur Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 339
  • ZIP 2013, 234
  • MDR 2013, 415
  • NZA 2013, 86
  • NZA 2013, 87
  • BB 2013, 1598
  • BB 2013, 51
  • DB 2013, 182
  • JR 2013, 433
 
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Wird zitiert von ... (157)

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Um eine Betriebsänderung handelt es sich auch bei einem bloßen Personalabbau, wenn die Zahlen und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG erreicht sind (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 17, BAGE 143, 150; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 17, BAGE 142, 339) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört darüber hinaus die Unterrichtung über Tatsachen, die ihm - dem Arbeitgeber - bekannt und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam sind, weil sie den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen eine Kündigung sprechen können (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 142, 339) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    a) Für die Mitteilung der Kündigungsgründe iSd. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 45; jeweils mwN) .

    Die Klägerin übersieht, dass die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht so weit reicht wie seine Darlegungslast im Prozess (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 45; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 19 mwN) .

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