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   BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96   

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https://dejure.org/1997,663
BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 (https://dejure.org/1997,663)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 (https://dejure.org/1997,663)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 (https://dejure.org/1997,663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Kündigungsgründe im Rahmen des § 626 II BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB? - Gleichsetzung von ungekündigten und bereits gekündigten Arbeitnehmern - Gerichtliche Vorgehensweise, wenn ...

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Fristlose Kündigung: Maßgeblichkeit der nach § 626 BGB zu berücksichtigenden Kündigungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 88
  • NJW 1998, 101
  • MDR 1997, 1130
  • NZA 1997, 1158
  • NJ 1997, 667
  • BB 1997, 2172
  • BB 1998, 221
  • DB 1997, 2080
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Für Gründe, die im Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen haben und bekannt waren, gilt dies, wenn die nach § 314 Abs. 2 BGB erforderliche Fristsetzung zur Abhilfe oder Abmahnung erfolgt ist und die angemessene Frist seit Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund im Kündigungszeitpunkt noch nicht abgelaufen war (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017, VII ZR 46/15, Rn. 24 f. bei juris; Urteil vom 29.04.1997, X ZR 127/95 - Tinnitus-Masker , Rn. 45 bei juris; Urteil vom 25.03.1993, X ZR 17/92, Rn. 18 bei juris; Urteil vom 22.04.1982, VII ZR 160/81, ZIP 1982, 876, 877; BAG, Urteil vom 18.06.2015, 2 AZR 256/14, Rn. 46 bei juris; Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 362/96, Rn. 22 bei juris; Böttcher in Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 314 Rn. 10).
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Verbot der privaten Nutzung von Internet und E-Mail; Kündigung wegen exzessiver

    Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus (BAG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12, Rn. 33, juris; siehe bereits BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96, zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88).
  • LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08

    Höhe der Abfindung

    Die Anhörung des Arbeitnehmers hat insoweit einen ähnlichen Einfluss wie die vom Bundesarbeitsgericht für nachgeschobene Kündigungsgründe ausdrücklich geforderte Anhörung des Betriebsrats vor dem prozessualen Einbringen der nachgeschobenen Kündigungsgründe (vgl. dazu BAG 11.04.1985 - 2 AZR 339/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 04.06.1997 - 2 AZR 362/96).
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Kündigungsrelevante Umstände, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits objektiv vorlagen, aber erst nachträglich bekannt wurden, können uneingeschränkt nachgeschoben werden (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02, BGHZ 157, 151, 157, 158; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VII ZR 46/15, NJW 2018, 50 Rn. 24; BAG, BAGE 86, 88; Erman/Belling/Riesenhuber, aaO § 626 Rn. 34; Sandmann in Henssler/Willemsen/Kalb, aaO § 626 Rn. 119; jurisPK-BGB/Weth, aaO § 626 Rn. 12; Staudinger/Preis, aaO § 626 Rn. 66 f; BeckOGK-BGB/Günther, 2019, § 626 Rn. 245; BeckOK-BGB/Fuchs/Baumgärtner, 2018, § 626 Rn. 63; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO § 626 Rn. 126).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Voraussetzung ist, dass der neue Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung objektiv schon gegeben, dem Arbeitgeber nur noch nicht bekannt war (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21; 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 88) .

    (bb) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu dem Erfordernis, den Betriebsrat analog § 102 Abs. 1 BetrVG zu den erweiterten Kündigungsgründen anzuhören (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 86, 88; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 49, 39) .

    Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88) .

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. Senat 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - BAGE 86, 88; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 602).
  • BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Hierzu hätte es einer eingehenden Begründung bedurft, dass sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 2013 (- 2 AZR 102/12 - Rn. 33) von seiner vorherigen, dort einschränkungslos in Bezug genommenen Rechtsprechung abgesetzt habe, § 626 Abs. 2 BGB bilde - vorbehaltlich eines völligen "Auswechselns" der Kündigungsgründe - weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren (vgl. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88) .
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Schadensersatz wegen Nichtabnahme innerhalb eines Rahmen-Liefervertrages

    Für Gründe, die im Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen haben und bekannt waren, gilt dies, wenn die nach § 314 Abs. 2 BGB erforderliche Fristsetzung zur Abhilfe oder Abmahnung erfolgt ist und die angemessene Frist seit Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund im Kündigungszeitpunkt noch nicht abgelaufen war (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - VII ZR 46/15, juris, Rn. 24 f.; Urteil vom 29. April 1997 - X ZR 127/95 - Tinnitus-Masker, juris, Rn. 45; Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, juris, Rn. 18; Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 160/81, juris, Rn. 14; BAG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14, juris, Rn. 46; Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96, juris, Rn. 33; Böttcher in Erman BGB, 16. Auflage 2020, § 314 BGB Rn. 10).
  • OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19

    Hassrede und Hassorganisation als Gründe für eine außerordentliche

    Bei der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses ist vielmehr nach allgemeiner Auffassung ein Nachschieben von Kündigungsgründen, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, möglich, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (st Rspr; BAG NJW 1998, 101, 102 mwN; Böttcher in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 314 BGB, Rn. 10).
  • KG, 08.06.2018 - 9 U 41/16

    Wegfall des Teilvergütungsanspruchs des gekündigten Dienstverpflichteten:

    Vor allem vor dem Hintergrund, dass Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden können, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (BAG, Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 -, Rn. 22, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. September 2014 - 4 U 97/14 -, Rn. 28, juris; Preis in: Staudinger, Neubearbeitung 2016, BGB § 626, Rn. 66; Henssler in: Münchener Kommentar, 7. Auflage 2016, BGB § 626 Rn. 126; Weth in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 314 BGB, Rn. 23; Böttcher in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 314 BGB, Rn. 10; Lorenz in BeckOK, Stand 01.05.2014; BGB § 314 Rn. 15), ergibt sich auf der Grundlage der oben dargestellten wohl herrschenden Auffassung in der Literatur und der Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 28. April 1975 - 1 U 292/74 -, juris) ein anders nicht zu vermeidender Wertungswiderspruch im Vergleich der Regelungen von § 626 BGB und 628 Abs. 1 S. 2 BGB.
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

  • LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19

    Arbeitsaufnahme trotz nicht eingetretener aufschiebender Bedingung; eigenmächtige

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14

    Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung;

  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03

    Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer

  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03

    Nachschieben von Kündigungsgründen

  • OVG Saarland, 26.11.2013 - 3 A 106/12

    Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Aktienhändlers wegen

  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte -

  • LAG Saarland, 12.09.2012 - 2 Sa 7/12

    Fristlose Kündigung wegen Wegnahme von Abfalldieselöl vom Arbeitsplatz

  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14

    Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11

    Außerordentliche Kündigung - Vermögensdelikte - abgestufte Darlegungslast bei

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 59/01

    Personalistisch geprägte Aktiengesellschaft: Abbestellung eines

  • LAG Hamm, 21.10.2008 - 9 Sa 966/08

    Kündigung; Sozialauswahl ohne Punktetabelle; Indizwirkung anerkannter

  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 9 U 206/01

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen

  • LAG Saarland, 12.09.2012 - 2 Sa 6/12

    Fristlose Kündigung wegen Wegnahme von Abfalldieselöl vom Arbeitsplatz

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
  • LAG Köln, 27.11.2013 - 11 Sa 407/13

    Verhaltensbedingter wichtiger Kündigungsgrund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 6 Sa 134/09

    Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Fälschungen - betriebsbedingte

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2006 - 15 Sa 39/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Spesenbetrugs und Schmiergeldannahme

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 9 U 171/05

    Abberufung als GmbH-Geschäftsführer und fristlose Kündigung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 270/20

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 10 Sa 133/11

    Außerordentliche Kündigung - zweckwidrige Verwendung eines Arbeitgeberdarlehens

  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

  • ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt

  • LAG Nürnberg, 27.02.2012 - 8 Sa 539/11

    Außerordentliche Kündigung - Soziale Auslauffrist - Interessenabwägung

  • LAG Hamburg, 29.08.1997 - 3 Sa 51/97

    Wirksamkeit einer Kündigung im Falle unvollständiger Begründung in Folge

  • ArbG Magdeburg, 23.09.2013 - 3 Ca 1351/13

    Kündigungserklärungsfrist - Kündigungsfrist - arglistige Täuschung

  • ArbG Düsseldorf, 13.02.2003 - 2 Ca 9934/02

    Klage eines Arbeitnehmers (Hauptgeschäftsführer) gegen die von dem Arbeitgeber

  • LAG Bremen, 14.01.1998 - 2 Sa 204/97

    Fristlose Kündigung; Fehlbetrag; Beweisaufnahme; Geschehensablauf

  • OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 59/01

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat; Vergleichbare

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