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   BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04   

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https://dejure.org/2005,856
BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 (https://dejure.org/2005,856)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 (https://dejure.org/2005,856)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 (https://dejure.org/2005,856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Zugang der Kündigung; Rechtsfolgen einer Zugangsverhinderung; Pflichtverstoß des Arbeitnehmers durch Angabe einer falschen Adresse beim Arbeitgeber; Entbeherlichkeit der Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; SGB IX § 90 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Ordentliche Kündigung während der Probezeit (6 Monate); treuwidrige Vereitelung des Zugangs des Kündigungsschreibens vor Ablauf der Probezeit: Wohnungsänderung des Arbeitnehmers mit Nachsendeauftrag; fehlende Information des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer gibt falsche Adresse an - Kündigung kann nicht zugestellt werden - wirksam ist sie trotzdem

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zugangsvereitelung einer Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Falsche Adresse - Verspätete Kündigung bleibt wirksam

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Zugangsvereitelung einer Kündigung

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Verhinderung des Zugangs schützt nicht vor Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Berufung auf verspäteten Kündigungszugang bei selbst verschuldeter Zugangsverzögerung - Bundesarbeitsgericht zur Zugangsvereitelung einer Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Sein Verhalten muss sich als Verstoß gegen bestehende Pflichten zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme darstellen (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu II 2 b der Gründe) .

    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Senats vom 22. September 2005 (- 2 AZR 366/04 -) betraf eine andere Konstellation.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auch bei schweren Sorgfaltsverstößen kann der Adressat nach Treu und Glauben regelmäßig aber nur dann so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung erreicht, wenn der Erklärende alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte (Senat 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 119).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Dies könnte allenfalls dann von Bedeutung sein, wenn eine Zugangsvereitelung im Raum stünde (dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 21; 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Selbst bei schweren Sorgfaltsverstößen kann der Adressat nach Treu und Glauben regelmäßig aber nur so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung erreicht, wenn der Erklärende alles ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung zum Adressaten gelangen konnte (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Auch bei einer Wartezeitkündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ist die Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG subjektiv determiniert (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Hat bei einer derartigen Kündigung der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützten und durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - BAGE 106, 14, 21).
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Bei Kündigungen während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, die - wie hier - auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, reicht die Mitteilung des Werturteils für eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung aus (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31, BAGE 153, 286; 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - Rn. 23) .
  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils

    Wer aufgrund vertraglicher Beziehungen mit der Zusendung rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss jedoch geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BGH Urteil vom 18. Dezember 1970 ­ IV ZR 52/69 ­ VersR 1971, 262, 263; BGHZ 67 aaO S. 278; BGH Urteil vom 27. Oktober 1982 ­ V ZR 24/82 ­ NJW 1983, 929, 930; BGHZ 137, 205, 208 f.; BAGE 103, 277, 288; BAG Urteil vom 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 ­ NZA 2006, 204, 205).

    Die somit gegebene Obliegenheitsverletzung der Klägerin wiegt allerdings nur dann so schwer, dass diese nach Treu und Glauben so zu behandeln ist, als sei ihr die Erklärung rechtzeitig zugegangen, wenn auch die Beklagte das ihr Zumutbare getan hat, damit ihre Erklärung den Adressaten rechtzeitig erreicht (BGHZ 137, 205, 209; BAG NZA 2006, 204, 205).

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Sein Verhalten muss sich hierbei als Verstoß gegen bestehende Pflichten zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme darstellen (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris).

    Wer aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss geeignete Vorkehrungen treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris; BGH Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 -, Rn. 16, juris).

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es darüber hinaus, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris).

    Die Rechtsgrundlage der Zugangsfiktion wird hierbei in den Geboten von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gesehen (BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 -, Rn. 15 f, juris; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 14, juris; vgl. zum Meinungsstand Staudinger/Reinhard Singer (2012) BGB § 130, Rn. 84).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

    Übergeht der Betroffene vorsätzlich eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, so ist sein Berufen auf Unkenntnis rechtsmissbräuchlich und verstößt gegen Treu und Glauben (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1596 ; NJW 1995, S. 332 ; BAG, NZA 2003, S. 453, jeweils zu § 586 ZPO; BGHZ 129, 136 ; BGHZ 176, 281 ; BGH, WM S. 1989, 1047 ; BGH, NJW-RR 2009, S. 1207 , jeweils zu § 826 BGB; BGHZ 133, 192 ; BGH, NJW 1998, S. 988; BAG, NZA 2003, S. 453; OLG Celle, NJW 1996, S. 2660; vgl. ferner für Fälle einer sogenannten Zugangsvereitelung BGH, NJW 1998, S. 976; BAG, NZA 2006, S. 204).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2017 - 3 Sa 348/17

    Außerordentliche Kündigung; Prozessbetrug; Ausschlussfrist; Zugangsvereitelung;

  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2014 - 2 Sa 5/14

    Zugang einer Willenserklärung - Darlegungs- und Beweislast bei Vorlage einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 9 Ta 240/07

    Zugang einer Kündigungserklärung

  • LAG Hamm, 26.03.2014 - 5 Sa 1556/13
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2007 - 4 Sa 395/06

    Annahmeverzug bei bloßer Ankündigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • LG München I, 29.04.2020 - 5 HKO 15789/18

    Ansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag in der Insolvenz der

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2006 - 1 Sa 46/06

    Kündigung, Wirksamkeit, Befristeter Arbeitsvertrag, Probezeit,

  • LAG Thüringen, 23.04.2015 - 7a Sa 109/15

    Treuwidriges Berufen auf verspäteten Kündigungszugang

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10
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