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   BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18   

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https://dejure.org/2018,33441
BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18 (https://dejure.org/2018,33441)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 2 AZR 374/18 (https://dejure.org/2018,33441)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 (https://dejure.org/2018,33441)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Kündigungsfrist für eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Kündigungsfrist für eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater

    Unwirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen ungleicher Frist

  • Wolters Kluwer

    Klagemöglichkeiten gegen zwei Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis; Ausnahmefall der Zulässigkeit einer nur dem Arbeitgeber, nicht aber dem Arbeitnehmer zustehenden kurzen Kündigungsfrist; Nichtige Vereinbarung über für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ...

  • rewis.io

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Kündigungsfrist für eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagemöglichkeiten gegen zwei Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Kündigungsfrist für eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Kündigungsfrist für eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen ist, § 89 Abs. 2 HGB sei insoweit entsprechend anzuwenden (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - Rn. 14 ff., BAGE 115, 88; bloß referierend BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 41) , hält er daran nicht fest.
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    (1) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist mit Blick auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie und die den Tarifvertragsparteien dementsprechend zukommenden Einschätzungsprärogativen, Beurteilungs- sowie Ermessensspielräume erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 36 f.) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen ist, § 89 Abs. 2 HGB sei insoweit entsprechend anzuwenden (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - Rn. 14 ff., BAGE 115, 88; bloß referierend BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 41) , hält er daran nicht fest.
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Die Tarifvertragsparteien müssen sich selbst bei der Schaffung allgemeiner Kündigungsfristenregelungen nicht an dem "Modell" des § 622 Abs. 2 BGB orientieren (vgl. BAG 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - Rn. 13 ff., BAGE 126, 309) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 428/16

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    dd) Welche genauen tariflichen Regelungen seine Tätigkeit als Arbeitnehmer in der BQE "TPS" ab dem 16. September 2016 bestimmen sollten, konnte der Kläger durch Einsicht in den TV Ratio TDG feststellen (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 32; 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 22) .
  • LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 557/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 7 Sa 557/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 390/15

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    dd) Welche genauen tariflichen Regelungen seine Tätigkeit als Arbeitnehmer in der BQE "TPS" ab dem 16. September 2016 bestimmen sollten, konnte der Kläger durch Einsicht in den TV Ratio TDG feststellen (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 32; 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 22) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Die Beklagte hat sie nur für den Fall ausgesprochen, dass die Arbeitsvertragsbedingungen nicht aufgrund einer vorrangigen Kündigung geändert worden sein sollten (für das Verhältnis von mehreren Beendigungskündigungen zueinander vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 15, BAGE 152, 47) .
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 239/15

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Mit Urteil vom 22. September 2016 (- 2 AZR 239/15 -) stellte der Senat die Unwirksamkeit dieser Kündigung fest, weil zum Zeitpunkt ihres Zugangs der TV Ratio TDG noch nicht wirksam zustande gekommen war.
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18
    Ihre Rechtshängigkeit ist aber auflösend bedingt durch den Misserfolg des jeweiligen "Vor-antrags" (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12 - Rn. 17 ff., BAGE 146, 353) .
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Zudem hat er mit § 622 Abs. 4 BGB die Möglichkeit einer Abweichung von den gesetzlich verlängerten Kündigungsfristen durch die Tarifvertragsparteien - auch zu Lasten der Arbeitnehmer - und unter völliger Abkehr vom Modell des § 622 Abs. 2 BGB - eröffnet (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 36; siehe auch BAG 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - Rn. 30, BAGE 126, 309 zu einer Regelung, die verlängerte Kündigungsfristen nur für Betriebe mit idR mindestens 20 Beschäftigten vorsieht) .

    Zugleich wird ihr ebenfalls von Art. 12 Abs. 1 GG verbürgtes Mobilitätsinteresse gestärkt, weil nach § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch sie keine längere Frist vereinbart werden kann als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 47) .

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Das Benachteiligungsverbot gilt auch für Tarifvertragsparteien (BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 41; ErfK/Müller-Glöge 19. Aufl. BGB § 622 Rn. 43; HaKo/Spengler 6. Aufl. BGB § 622 Rn. 43) .
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 38; 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 36 f., BAGE 163, 144) .
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Da sich das Schriftformerfordernis des § 623 BGB nicht nur auf die Kündigungserklärung als solche, sondern auch auf das Änderungsangebot erstreckt (BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 17; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 22) , ist nach der Ermittlung des vom Erklärenden Gewollten aber zu prüfen, ob dieser Wille in der Urkunde noch einen hinreichenden Ausdruck gefunden hat (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 23) .
  • LAG München, 09.11.2023 - 3 Ta 170/23

    Streit- und Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Stehen mehrere Kündigungen im Streit und macht die klagende Partei ihre Unwirksamkeit in einem Verfahren gerichtlich geltend, ist für die Wertfestsetzung weiter zu ermitteln, ob und welche Kündigungsschutzanträge als Haupt- oder als unechte Hilfsanträge gestellt sind (zur Antragstellung vgl. Niemann, Antragstellung und Tenorierung im Kündigungsschutzprozess, NZA 2019, 65 ff.; zum Antragsverständnis bei mehreren Kündigungsschutzanträgen: BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 598/12 - Rn. 18 ff., 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 63 und 8.10.2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 14; zur Hinweispflicht zur Klärung des Verhältnisses von Haupt- und Hilfsantrag: Greger In Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 139 ZPO, Rn. 15).
  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 237/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Bei seiner neuen Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob der Kündigungsschutzantrag der zeitlich späteren Kündigung als unechter Hilfsantrag zu verstehen ist und nur für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag der zeitlich früheren Kündigung anfällt (vgl. zum Antragsverständnis bei mehreren Kündigungsschutzanträgen BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 63, BAGE 149, 355; 21. November 2013 - 2 AZR 598/12 - Rn. 17, 19, BAGE 146, 353; für den Fall mehrerer Änderungsschutzanträge BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 14) .
  • LAG München, 21.12.2023 - 3 Ta 187/23

    Gegenstandswert, Vergleichswert, Vergleichsmehrwert, Hilfsantrag

    Stehen mehrere Kündigungen im Streit und macht die klagende Partei ihre Unwirksamkeit in einem Verfahren gerichtlich geltend, ist für die Wertfestsetzung weiter zu ermitteln, ob und welche Kündigungsschutzanträge als Haupt- oder als unechte Hilfsanträge gestellt sind (zur Antragstellung vgl. Niemann, Antragstellung und Tenorierung im Kündigungsschutzprozess, NZA 2019, 65 ff.; zum Antragsverständnis bei mehreren Kündigungsschutzanträgen: BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 598/12 - Rn. 18 ff., 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 Rn. 63 und 8.10.2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 14; zur Hinweispflicht zur Klärung des Verhältnisses von Haupt- und Hilfsantrag: Greger In Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 139 ZPO, Rn. 15).
  • LAG München, 17.12.2019 - 6 Sa 543/18

    Kündigung, ergänzende Vertragsauslegung

    Das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Ansicht, bei unterschiedlicher Kündigungsfrist von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelte dann analog § 89 Abs. 2 Satz 2 HGB auch die längere Frist des Arbeitnehmers für Arbeitgeberkündigungen (BAG v. 2.6. 2005 - 2 AZR 296/04, NZA 2005, 1176; eb. APS/Linck, a.a.O., Rz. 121 m.w.N.; Staudinger/Preis, BGB, Neubearb. 2016, § 622 Rz. 57, der diese Folge nicht nur im Zweifel, sondern stets annehmen möchte) aufgegeben und nimmt nunmehr eine Teilnichtigkeit der Vereinbarung über die Kündigungsfristen betreffend die Eigenkündigung des Arbeitnehmers nach §§ 134, 139 BGB an (BAG v. 18.10.2018 - 2 AZR 374/18, NZA 2019, 246 Rz. 48 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

    Da sich das Schriftformerfordernis des § 623 BGB nicht nur auf die Kündigungserklärung als solche, sondern auch auf das Änderungsangebot erstreckt (BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 17; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris), ist nach der Ermittlung des vom Erklärenden Gewollten aber zu prüfen, ob dieser Wille in der Urkunde noch einen hinreichenden Ausdruck gefunden hat (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 23, aaO).
  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 340/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Bei seiner neuen Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, ob der Kündigungsschutzantrag der zeitlich späteren Kündigung als unechter Hilfsantrag zu verstehen ist und nur für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag der zeitlich früheren Kündigung anfällt (vgl. zum Antragsverständnis bei mehreren Kündigungsschutzanträgen BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 63, BAGE 149, 355; 21. November 2013 - 2 AZR 598/12 - Rn. 17, 19, BAGE 146, 353; für den Fall mehrerer Änderungsschutzanträge BAG 18. Oktober 2018 - 2 AZR 374/18 - Rn. 14) .
  • BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 342/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

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