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   BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99   

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https://dejure.org/2000,159
BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 (https://dejure.org/2000,159)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 (https://dejure.org/2000,159)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 (https://dejure.org/2000,159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; SchwbG §§ 15 ff.; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; BetrVG § 102; ; ZPO § 148

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; SchwbG §§ 15 ff.; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 102; ZPO § 148
    Krankheitsbedingte Kündigung: Grundsätzliche Berücksichtigung der Unterhaltspflichten und einer Schwerbehinderung im Rahmen der Interessenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 255
  • NJW 2001, 912
  • MDR 2000, 837
  • NZA 2000, 768
  • BB 2000, 1300
  • BB 2000, 310
  • DB 2000, 1079
  • DB 2000, 283
  • JR 2000, 484
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Es lag eine wesentliche Änderung des von der Beklagten selbst bisher als für ihren Kündigungsentschluss maßgeblich dargestellten Sachverhalts vor (zu diesem Erfordernis BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 255; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (vgl. insbesondere 12. Dezember 1996 - 2 AZR 7/96 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 41; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vgl. insbesondere Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - aaO mwN).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellen schon allein die entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (29. September 1993 - 2 AZR 155/93 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 40; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255 und 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

    aa) Im Rahmen der Interessenabwägung haben die Arbeitsgerichte zu prüfen, ob die betriebliche Beeinträchtigung durch die Krankheit des Arbeitnehmers auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalles vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen ist oder ihn überfordert (Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255).

    Dabei sind im Rahmen der Interessenabwägung ua. auch die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten sowie eine mögliche Schwerbehinderteneigenschaft zu berücksichtigen (Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 -aaO mwN).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nunmehr wäre es im Rahmen der ihr obliegenden abgestuften Darlegungslast Sache der Klägerin gewesen, Konkret zu beanstanden, in welchen Punkten sie die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen), wobei auch ein völliges oder teilweises Bestreiten mit Nichtwissen wegen fehlender eigener Wahrnehmung möglich und zulässig ist.

    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).

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