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   BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10   

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https://dejure.org/2011,15200
BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 (https://dejure.org/2011,15200)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 (https://dejure.org/2011,15200)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 2 AZR 38/10 (https://dejure.org/2011,15200)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
    Revision - Wiedereinsetzung

  • IWW

    ArbGG § 74 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 234 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, § 236 ArbGG § 74 Abs. 1; ZPO §§ 233, 234 Abs. 1, § 236

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung einer Fristversäumnis an einen Rechtsanwalt trotz konkreter Einzelanweisung an den Büromitarbeiter

  • rewis.io

    Revision - Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision - Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist; Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Rechtsmittelfristen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich versäumter Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Büroorganisation und Fristenkontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1021
  • NZA 2012, 637
  • DB 2012, 928
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von dessen Büropersonal eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 2, 4; BGH 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08 - Rn. 11) .

    Es muss durch begleitende organisatorische Maßnahmen außerdem gewährleistet sein, dass diese Fristen im Weiteren auch tatsächlich beachtet werden (vgl. BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4; BGH 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - zu II 2 der Gründe mwN, FamRZ 2007, 1637) .

    Die erforderlichen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass dieser am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten, geeigneten Person kontrolliert wird (BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4; 19. Juli 2007 - 6 AZR 432/06 - Rn. 10, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 84 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 7; BGH 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98 - NJW 1999, 429) .

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Die erforderlichen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass dieser am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten, geeigneten Person kontrolliert wird (BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4; 19. Juli 2007 - 6 AZR 432/06 - Rn. 10, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 84 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 7; BGH 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98 - NJW 1999, 429) .

    Der Anwalt muss auch dagegen auf geeignete Weise Vorkehrungen treffen, wenn er nicht die sofortige Ausführung seiner Einzelanweisung anordnet (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 432/06 - Rn. 11 mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 84 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 7) .

  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Da der Anwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass seine einem zuverlässigen Mitarbeiter erteilte Einzelanweisung befolgt wird, ist für die Fristversäumnis dann nicht die Büroorganisation, sondern der Fehler des Mitarbeiters ursächlich (BGH 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2011, 151; 25. Juni 2009 - V ZB 191/08 - zu III 1 der Gründe, NJW 2009, 3036) .

    bb) Eine konkrete Einzelanweisung kann den Rechtsanwalt jedoch nicht entlasten, wenn sie die mangelhafte Organisation nicht gänzlich außer Kraft setzt, sondern sich in diese einfügt und nur einzelne ihrer Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten und zwar dazu bestimmt sind, einer Fristversäumung entgegen zu wirken, dies aber infolge des Organisationsmangels nicht vermögen (BGH 25. Juni 2009 - V ZB 191/08 - zu III 2 a der Gründe mwN, NJW 2009, 3036) .

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZB 25/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Es muss durch begleitende organisatorische Maßnahmen außerdem gewährleistet sein, dass diese Fristen im Weiteren auch tatsächlich beachtet werden (vgl. BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4; BGH 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - zu II 2 der Gründe mwN, FamRZ 2007, 1637) .

    Ebenso gut kann es sein, dass die Mitarbeiterin nur von sich aus eine Endkontrolle für erforderlich erachtet hat, was die Prozessbevollmächtigten und damit letztlich die Beklagte nicht zu entlasten vermöchte (vgl. BGH 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - zu II 2 c der Gründe, FamRZ 2007, 1637) .

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Seine organisatorischen Maßnahmen müssen aber so beschaffen sein, dass auch bei unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs, etwa durch Überlastung oder Erkrankung der zuständigen Angestellten, durch Verzögerungen bei der anwaltlichen Bearbeitung oder Ähnliches die Einhaltung der anstehenden Frist gewährleistet ist; dabei ist ein äußerster Sorgfaltsmaßstab anzulegen (BGH 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2011, 151) .

    Da der Anwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass seine einem zuverlässigen Mitarbeiter erteilte Einzelanweisung befolgt wird, ist für die Fristversäumnis dann nicht die Büroorganisation, sondern der Fehler des Mitarbeiters ursächlich (BGH 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2011, 151; 25. Juni 2009 - V ZB 191/08 - zu III 1 der Gründe, NJW 2009, 3036) .

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZB 36/05

    Anforderungen an die Erteilung mündlicher Weisungen zur Fertigung fristwahrender

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Ob sich daraus sogar gesteigerte anwaltliche Sorgfaltspflichten ergaben (vgl. bspw. BGH 14. Juni 2006 - IV ZB 36/05 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2006, 1565) , kann dahinstehen.
  • BAG, 16.06.1983 - 7 AZB 9/83
    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Es wäre auf ein unzulässiges Nachschieben von Tatsachen hinausgelaufen, die die Wiedereinsetzung erst begründen (vgl. BAG 16. Juni 1983 - 7 AZB 9/83 - zu II 2 der Gründe; BGH 27. Januar 1993 - IV ZB 15/92 - RuS 1993, 237) .
  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Ist aber die Fristversäumung möglicherweise verschuldet, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. BGH 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 - zu II 2 der Gründe, NJW 1996, 319; 26. September 1991 - I ZB 12/91 - NJW 1992, 574) .
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99

    Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung, die gewährleistet, dass von einer dazu beauftragten, zuverlässigen Kraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt und abgesandt oder jedenfalls versandfertig gemacht worden sind, und zudem geprüft wird, ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - zu II 1 der Gründe; 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - zu II der Gründe, NJW-RR 1997, 562) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - 2 Sa 1667/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Erfüllung der Wartezeit;

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2009 - 2 Sa 1667/09 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 10.12.2008 - XII ZB 132/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Anbringung

  • BGH, 27.01.1993 - IV ZB 15/92

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Berufung als unzulässig -

  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

  • BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 38/10 - Rn. 14 mwN) .
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass die Anforderungen an die

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof (BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 38/10 -, juris, Rn. 16 f.; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - III ZB 55/14 -, juris, Rn. 8, m.w.N.) haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zwar durch organisatorische Vorkehrungen und insbesondere durch einen Fristenkalender sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht.
  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang ausschließen (BGH 13.06.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513; BGH 19.12.2000 - X ZR 128/2000 - NJW-RR 2001, 1502; BVerfG 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 - NJW 2007, 2839; BAG 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 - NJW 2012, 1021 = DB 2012, 928).

    Welche konkreten Vorkehrungen ein Anwalt zur Fristenwahrung trifft, steht ihm grundsätzlich frei (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 - NJW 2012, 1021 = DB 2012, 928).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2015 - 6 Sa 358/14

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - kein Verschulden des

    Da der Anwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die einem zuverlässigen Mitarbeiter erteilte Einzelanweisung befolgt wird, ist für die Fristversäumung dann nicht die Büroorganisation, sondern der individuelle Fehler des Mitarbeiters ursächlich (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 - Rn. 24).
  • BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 12/14

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anordnung und Folien

    So muss eine normale Endkontrolle stattfinden, wenn nicht die sofortige Ausführung der Einzelanweisung angeordnet wird, sondern dem Mitarbeiter ein zeitlicher Spielraum gelassen wird (BAG NJW 2012, 1021).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2014 - 1 MB 16/14

    Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist; Kenntniserlangungszeitpunkt

    In diesen Fällen besteht - voraussehbar - die Gefahr, dass (auch) ein fristgebundener Auftrag im Drang der sonstigen Geschäfte vergessen wird (vgl. BAG, Urt. v. 07.07.2011, 2 AZR 38/10, NJW 2012, 1021).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2014 - 1 MB 17/14

    Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist; Anforderungen an eine wirksame

    In diesen Fällen besteht - voraussehbar - die Gefahr, dass (auch) ein fristgebundener Auftrag im Drang der sonstigen Geschäfte vergessen wird (vgl. BAG, Urt. v. 07.07.2011, 2 AZR 38/10, NJW 2012, 1021).
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