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   BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11   

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BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 (https://dejure.org/2012,44910)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 (https://dejure.org/2012,44910)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 (https://dejure.org/2012,44910)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • openjur.de

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsänderung; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 1 Abs 5 S 2 KSchG, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 KSchG
    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG § 1 Abs. 5 BetrVG § 50 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Betriebsrats für den Abschluss des Interessenausgleichs bei Personalabbau auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung - Gesamtbetriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Interessenausgleich mit Namensliste

  • rewis.io

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Interessenausgleich mit Namensliste: Vermutung des § 1 Abs. 5 KSchG gilt nicht für Arbeitnehmer in Betrieben, in denen die Voraussetzungen des § 111 BetrVG nicht vorliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Interessenausgleich mit Namensliste und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei der Betriebsänderung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich/Sozialplan

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 333
  • BB 2013, 499
  • DB 2013, 523
  • JR 2013, 338
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    Ein solcher Personalabbau erfüllt die Voraussetzungen einer Betriebsänderung iSv. § 111 Satz 1 BetrVG iVm. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG, ohne dass es noch auf die beschlossenen Einzelmaßnahmen ankäme (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 14, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; 31. Mai 2007 - 2 AZR 254/06 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 12) .

    Dazu ist jedoch ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 17, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20) .

    Als "frei" sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, aaO; 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 144) .

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    Dies gilt auch dann, wenn für den Abschluss des Interessenausgleichs gem. § 50 Abs. 1 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig ist (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21; Fitting 26. Aufl. § 111 Rn. 24) .

    Ihm wird ohne Weiteres Genüge getan, wenn diese zwar nicht im Interessenausgleich selbst, sondern in einer Anlage enthalten ist, Interessenausgleich und Namensliste aber eine einheitliche Urkunde bilden (st. Rspr., BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21; 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68) .

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt nicht nur für die Auswahlkriterien und deren relative Gewichtung selbst, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Arbeitnehmergruppen (st. Rspr., BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 21; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 60, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16) .

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    (1) Der Eintritt der Wirkungen des § 1 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 KSchG beruht auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass von der übereinstimmenden Beurteilung der Betriebsparteien eine hohe Gewähr für die Richtigkeit ihrer Einschätzung ausgeht (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 88, 363; APS/Kiel 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 793) .

    Die Vermutungswirkung erstreckt sich auch auf das Nichtvorliegen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363) .

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    Bereits unabhängig von § 1 Abs. 5 KSchG hat eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte Unternehmerentscheidung die Vermutung für sich, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist (vgl. BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 176 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 159; 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 55, 262) .

    Diese Vermutung entfällt nur, wenn die Unternehmerentscheidung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - aaO; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 31 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130 = EzA KSchG § 2 Nr. 62) .

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    Dabei sind nur Arbeitsplätze einzubeziehen, die sowohl frei als auch für ihn geeignet sind (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161) .

    Eine ggf. erforderliche angemessene Einarbeitungszeit steht der Einbeziehung des Arbeitsplatzes nicht entgegen (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - aaO) .

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    den Umstand, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und der Arbeitnehmer in einem wirksam zustande gekommenen Interessenausgleich benannt ist, hat der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 15; 31. Mai 2007 - 2 AZR 254/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 12) .

    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn eine evidente, massive Abweichung von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 15).

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    aa) Nach § 50 Abs. 1 iVm. § 111 Satz 1 BetrVG ist eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung mit dem Gesamtbetriebsrat zu vereinbaren, wenn sich die geplante Maßnahme auf alle oder doch mehrere Betriebe auswirkt und einer einheitlichen Regelung bedarf (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - BAGE 100, 60).

    Deren bloße Zweckmäßigkeit kann in den Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht begründen (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - aaO; 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17) .

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    den Umstand, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und der Arbeitnehmer in einem wirksam zustande gekommenen Interessenausgleich benannt ist, hat der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 15; 31. Mai 2007 - 2 AZR 254/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 12) .

    Ein solcher Personalabbau erfüllt die Voraussetzungen einer Betriebsänderung iSv. § 111 Satz 1 BetrVG iVm. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG, ohne dass es noch auf die beschlossenen Einzelmaßnahmen ankäme (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 14, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; 31. Mai 2007 - 2 AZR 254/06 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 12) .

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    Wird ein geplanter Personalabbau auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt und sind mehrere Betriebe betroffen, so dass das Verteilungsproblem betriebsübergreifend gelöst werden muss, ist gem. § 50 Abs. 1 BetrVG der Gesamtbetriebsrat für den Abschluss des Interessenausgleichs zuständig (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3; 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - BAGE 123, 160; Fitting 26. Aufl. § 50 Rn. 59) .

    Das gilt auch mit Blick auf eine Namensliste in einem Interessenausgleich iSv. § 1 Abs. 5 KSchG, § 111 Satz 1, Satz 3 BetrVG (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3; ebenso KR/Griebeling aaO; APS/Kiel 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 795; DFL/Kaiser 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 234; ErfK/Oetker 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 360; HWK/Quecke 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 423; Fitting 26. Aufl. § 112a Rn. 57; Ohlendorf/Salamon NZA 2006, 131, 132; Gaul BB 2004, 2686, 2687; aA Kittner/Däubler/Zwanziger/Deinert KSchR 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 715; Fischer BB 2004, 1001, 1003) .

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Entscheidung über den weiteren Streitgegenstand inhaltlich notwendig von derjenigen über den anderen abhängt, wenn also mit der Begründung der Revision hinsichtlich des einen Streitgegenstands gleichzeitig dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen Streitgegenstand materiellrechtlich unrichtig ist (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1; 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - zu B I 1 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 96 = EzA BGB § 626 nF Nr. 108) .
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 442/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 731/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93

    Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines

  • LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1582/10

    Zuständigkeit des Betriebsrats für Erstellung der Namensliste

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Ob der Betriebsrat seiner ihm vom Gesetzgeber übertragenen hohen Mitverantwortung für Betriebsänderungen iSv. § 111 BetrVG (dazu BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 36, BAGE 154, 303) tatsächlich gerecht geworden ist, unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 33) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Entscheidung über den weiteren Streitgegenstand inhaltlich notwendig von derjenigen über den anderen abhängt, wenn also mit der Begründung der Revision hinsichtlich des einen Streitgegenstands gleichzeitig dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen Streitgegenstand materiellrechtlich unrichtig ist (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 51) .

    Der Wiedereinstellungsantrag stellt einen eigenen Streitgegenstand dar (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 53) .

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Ist in einem solchen Fall der gekündigte Arbeitnehmer von der zweiten "Welle" betroffen und liegt hinsichtlich der beiden ersten Stufen jeweils eine abschließende Einigung der Betriebspartner über den durchzuführenden Personalabbau und insoweit vollständige Namenslisten vor, bildet dies eine ausreichende Vermutungsbasis iSv. § 1 Abs. 5 KSchG (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 22; 22. Januar 2004 - 2 AZR 110/02 - zu C III 5 der Gründe) .

    Nach seiner Vorstellung sollen die Betriebsräte verstärkt in die Verantwortung für Betriebsänderungen iSv. § 111 BetrVG einbezogen werden sowie im Rahmen eines nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwingbaren Interessenausgleichs einen erhöhten Einfluss auf die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung und über die Einzelheiten der Betriebsänderung gewinnen (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 29) .

  • LAG Niedersachsen, 24.02.2021 - 17 Sa 890/20

    Keine Unwirksamkeit der Kündigung bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 17 Abs. 3

    Selbst wenn grundsätzlich auch beim Führen des Gegenteilsbeweises die allgemeinen Beweiserleichterungen, insbesondere die Grundsätze zur sekundären Behauptungslast zur Anwendung kommen, erfordert dies substantiierten Tatsachenvortrag, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 35).
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15

    Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines

    Nicht entscheidend ist, ob das ausgewählte Auswahlverfahren als solches Anlass zu Beanstandungen gibt (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - NZA 2013, 33).
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19

    Kündigung eines Bergmanns auf Prosper-Haniel unwirksam

    Geht es um einen Personalabbau, so ist der Gesamtbetriebsrat für den Abschluss des Interessenausgleichs zuständig, wenn dieser auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt wird und mehrere Betriebe betroffen sind, so dass das Verteilungsproblem betriebsübergreifend gelöst werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 19.07.2012- 2 AZR 386/11 -Juris, Rn. 22f.; BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 248/10 - Juris, Rn. 24).

    Es hat betont, dass dann, wenn es bei einer betriebsübergreifenden Maßnahme bezogen auf einzelne Betriebe an den Voraussetzungen einer Betriebsänderung mangele, lediglich die in § 1 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 KSchG vorgesehenen Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Namensliste für die diesen Betrieben zugehörigen Arbeitnehmer nicht eingriffen (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - Juris, Rn. 32).

  • LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14

    Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener

    Da sich das Schriftformerfordernis des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch auf die Namensliste erstreckt, muss sie mit dem Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bilden (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 386/11, Rdnr. 26, DB 2013, 523).
  • LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14

    Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei der Kündigung des

    Diese Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG gilt auch bei einer Betriebsänderung durch bloßen Personalabbau iSd. §§ 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG , 17 Abs. 1 KSchG (BAG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - und vom 19. Juli 2013 - 2 AZR 386/11, beide zitiert nach [...]).

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl liegt erst dann vor, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09, zitiert nach [...]), wobei nicht auf das Auswahlverfahren, sondern auf das Ergebnis im Hinblick auf den klagenden Arbeitnehmer abzustellen ist (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, zitiert nach [...]).

    Der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit gilt hierbei nicht nur für die Auswahlkriterien und deren relative Gewichtung, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, zitiert nach [...]).

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - 3 Sa 277/12

    Darlegungslast des Arbeitnehmers beim Bestreiten des Vorliegens dringender

    Zum anderen kann die soziale Auswahl gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden (BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - zitiert nach Juris, Rz. 16).

    Eine ggf. erforderliche angemessene Einarbeitungszeit steht der Einbeziehung des Arbeitsplatzes nicht entgegen (BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - zitiert nach Juris, Rz. 35 m. w. N.).

    Vielmehr wird die gesamte soziale Auswahl, also insbesondere auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehler überprüft (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 386/11 - Rz. 42 m. w. N.).

  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20

    Betriebsbedingte Kündigung; Vermutungswirkung; Massenentlassungsschutz;

    Erforderlich ist vielmehr, dass die vorgenommene bzw. unterlassene Sozialauswahl evident und massiv abweicht von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt ( BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, NZA 2013, 333; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, 1023 ).
  • LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21

    Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

  • ArbG Essen, 03.09.2020 - 5 BVGa 5/20
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 9 Sa 689/13

    Aufnahme freiwillig ausscheidender Arbeitnehmer in Namensliste

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1587/21

    Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v. 29.11.2022

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1586/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1

  • LAG Hessen, 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren sind andere betriebsverfassungsrechtliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2018 - 8 TaBV 6/18

    Einsetzung Einigungsstelle - Zuständigkeit - Besetzung

  • ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung - keine ordnungsgemäße Betriebsanhörung

  • ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1882/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Annahmeverzugslohnansprüche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2023 - 5 Sa 184/22

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Interessenausgleich mit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2023 - 5 Sa 183/22

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Interessenausgleich mit

  • ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19

    Einzelfallentscheidung zu einer betriebsbedingten Kündigung bei Vor-liegen eines

  • LAG München, 06.02.2014 - 4 Sa 819/13

    Dienstleistungsvertrag/Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

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