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BAG, 09.07.1959 - 2 AZR 39/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstverhältnis eines Angestellten - Feste Bezüge - Dienste höherer Art - Arzthelferin - Überdurchschnittliche Vergütung - Sprechstundenhilfe
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 06.12.1956 - 2a Sa 274/56
- BAG, 09.07.1959 - 2 AZR 39/57
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.05.2019 - IX ZR 11/18
Möglichkeit der Kündigung eines Steuerberatervertrages; Einordnung der Fertigung …
Wird die Verpflichtung, Dienste höherer Art zu erbringen, von den Parteien vereinbart, ergibt sich daraus die Anwendung des § 627 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juli 1959 - 2 AZR 39/57, AP Nr. 3 zu § 622 BGB; vom 6. Dezember 1968 - 2 AZR 91/68, DB 1969, 535, 536;… RGRK-BGB/Corts, 12. Aufl., § 627 Rn. 2). - BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67
Freizeiteinbuße - Vermögensschaden
Für die Beklagte als Arzthelferin und demnach qualifizierte Fachkraft galt nicht die Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende (§ 621 Abs« 3 BGB), sondern eine solche von sechs Wochen zum Quartalsende (§ 622 BGB; vgl" BAG AP Nr. 3 zu § 622 BGB)" Mach ihrem Gehalt und beruflichen Werdegang, der bereits vor Anerkennung des Berufs der Arzthelferin als Lehrberuf durch Erlaß des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 12. Januar 1965 (…BAB1.1965, S. 153) weitgehend dem in dem Erlaß aufgestellten Berufsbild und Berufsbildungsplcn entsprach, muß die Beklagte als Angestellte ange- ' sehen werden, die zur Leistung von Diensten höherer Art verpflichtet war.