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   BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10   

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https://dejure.org/2011,18636
BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 (https://dejure.org/2011,18636)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 (https://dejure.org/2011,18636)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 (https://dejure.org/2011,18636)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 BGB, § 138 BGB, § 242 BGB, § 312 Abs 1 BGB, § 355 BGB
    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen Offerte des Arbeitgebers zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber unter Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Lage

  • bag-urteil.com

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • rabüro.de

    Hinweis des Arbeitgebers im Personalgespräch, dass Unternehmen wirtschaftlich tot sei, stellt keine Drohung gegenüber Arbeitnehmer dar

  • Betriebs-Berater

    Treuwidriges Berufen auf die Unwirksamkeit einer Eigenkündigung

  • rewis.io

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • rewis.io

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer; Fehlende Berufungsmöglichkeit auf die Unwirksamkeit einer schriftlichen fristlosen Eigenkündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 3060
  • BB 2012, 647
  • NZA-RR 2012, 129
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen (vgl. für die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung, um eine Eigenkündigung zu erreichen: BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - RzK I 9k Nr. 44; um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen: BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70) .

    Ob darin ein Rechtsfehler liegen könnte, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. dazu 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - RzK I 9k Nr. 44) .

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    Abgesehen davon liegt kein Haustürgeschäft vor (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22).

    Es besteht auch von Verfassungs wegen keine Notwendigkeit, dem Arbeitnehmer über den vom Gesetzgeber in den §§ 312 ff. BGB vorgesehenen Anwendungsbereich hinaus ein solches Recht durch richterliche Rechtsfortbildung zu verschaffen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - Rn. 55, 56, BAGE 109, 22) .

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    Das Geltendmachen der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer selbst ist regelmäßig treuwidrig (vgl. dazu mit ausführlicher Begründung BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - BAGE 130, 14) .
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    § 242 BGB vermag einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Privatautonomie, wie ihn die Gewährung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Widerrufsrechts darstellen würde, nicht zu begründen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - zu II 8 e der Gründe, BAGE 74, 281) .
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    § 242 BGB vermag einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Privatautonomie, wie ihn die Gewährung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Widerrufsrechts darstellen würde, nicht zu begründen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - zu II 8 e der Gründe, BAGE 74, 281) .
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen (vgl. für die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung, um eine Eigenkündigung zu erreichen: BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - RzK I 9k Nr. 44; um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen: BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 2 Sa 12/10

    Aufhebungsvertrag - Überrumpelung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juni 2010 - 2 Sa 12/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    aa) Eine Drohung setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Entschließt er sich, eine mit ernsthaftem Lösungswillen ausgesprochene fristlose Kündigung gegen sich gelten zu lassen, so liegt darin grundsätzlich eine hinzunehmende schutzwerte Disposition (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 20; 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 14) .
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "Juris"-Rn. 14]: "Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen".S. dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "Juris"-Rn. 14]: "Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen".

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "Juris"-Rn. 14]: "Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

    Es ist i.d.R. rechtsmissbräuchlich, wenn sich der Arbeitnehmer beim Fehlen eines wichtigen Grundes später selbst auf die Unwirksamkeit der Kündigung beruft (BAG 04.12.1997 EzA § 626 BGB Eigenkündigung Nr. 1; 12.03.2009 EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 8; 09.06.2011 - 2 AZR 418/10, EzA-SD 24/2011 S. 3; Hess. LAG 25.05.2011 LAGE § 626 BGB 2002 Eigenkündigung Nr. 2).

    Das gilt jedenfalls i.d.R. für den Fall, dass der Arbeitnehmer selbst unmissverständlich und definitiv außerordentlich gekündigt hatte und sich weder in einer seelischen Zwangslage befand noch sonst in unzulässiger Weise in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wurde (BAG 09.06.2011 2 AZR 418/10 EzA-SD 24/2011 S. 3).

    Wurde zunächst angenommen, dass lediglich besondere Umstände ein Berufen auf die Unwirksamkeit der Eigenkündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen könnten (BAG 16.01.2003 EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 3), geht das BAG (12.03.2009 EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 8; 09.06.2011 - 2 AZR 418/10, EzA-SD 24/2011 S. 3; Hess LAG 25.05.2011 LAGE § 626 BGB 2002 Eigenkündigung Nr. 2) inzwischen davon aus, dass der Arbeitnehmer, der schriftlich außerordentlich gekündigt hat, dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung trotz Fehlen eines wichtigen Grundes hingenommen hat und die Unwirksamkeit nicht gerichtlich geltend gemacht hat, sich regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit berufen kann.

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "juris"-Rn. 14]: "Eine Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird.

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "juris"-Rn. 14]: "Eine Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird.

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "juris"-Rn. 14]: "Eine Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird.

  • LAG Thüringen, 11.05.2018 - 3 Sa 393/17
    Sie liegt immer dann vor, wenn ein künftiges empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird und dessen Zufügung dabei in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 - Juris, Rd. 14).

    Hat die Beklagte also dem Kläger eine Kündigung als beabsichtigte und bereits schriftlich vorbereitete Maßnahme der Vertragsbeendigung als möglich in Aussicht gestellt, falls der Kläger nicht bereit sei, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, stellt dies die Ankündigung eines künftigen empfindlichen Übels dar (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 - Juris, Rd. 14, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Juris, Rd. 46).

  • LAG Thüringen, 05.11.2018 - 3 Sa 393/17

    Unangemessene Benachteiligung durch formularmäßigen Klageverzicht im

    Sie liegt immer dann vor, wenn ein künftiges empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird und dessen Zufügung dabei in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 - Juris, Rd. 14).

    Hat die Beklagte also dem Kläger eine Kündigung als beabsichtigte und bereits schriftlich vorbereitete Maßnahme der Vertragsbeendigung als möglich in Aussicht gestellt, falls der Kläger nicht bereit sei, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, stellt dies die Ankündigung eines künftigen empfindlichen Übels dar (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 - Juris, Rd. 14, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Juris, Rd. 46).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker

    Das Geltendmachen der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer selbst ist regelmäßig treuwidrig (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung -

    Eine Drohung setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1828/12

    Auslegung Klageantrag

    Eine Drohung iSd. § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG v. 09.06.2011 - 2 AZR 418/10 - AP Nr. 71 zu § 123 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

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