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   BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90   

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BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90 (https://dejure.org/1991,5727)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1991 - 2 AZR 418/90 (https://dejure.org/1991,5727)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 (https://dejure.org/1991,5727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Fristeinhaltung beim Ausspruch einer Kündiung - Besonderer Kündigungsschutz eines Personlratsmitgliedes - Anhörung des Arbeitnehmers vor Auspruch einer Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Sinn und Zweck dieser primär dem kollektiven Interessenschutz dienenden Bestimmung (vgl. BAGE 30, 386; 31, 1 = AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972) ist es allein, den Betriebsrat zu befähigen, sein Anhörungsrecht ordnungsgemäß auszuüben.

    Hat der Betriebsrat bereits vor der Anhörung den erforderlichen Kenntnisstand erlangt, um die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe beurteilen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können und geht der Arbeitgeber davon berechtigt aus, dann wäre es eine überflüssige Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAGE 26, 102, 105 f. = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 zu I 2 b, bb der Gründe; 31, 83, 89 f. = AP 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; 30, 386, 395 = AP, a.a.O., zu III 4 b der Gründe; 40, 95 = AP Nr. 25 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b, bb der Gründe).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Die Erfüllung der Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung (BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Zur Wirksamkeitsvoraussetzung hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung BAGE 49, 39 (= AP, a.a.O.) u.a. ausgeführt, bei sachgerechter Anwendung und Fortentwicklung dieser Rechtsprechung sei die Gelegenheit zur Stellungnahme die notwendige Konsequenz.

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Teilt der Arbeitgeber hingegen objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deswegen nicht mit, weil er die Kündigung zunächst nicht darauf stützen will oder weil er sie bei seinen Kündigungsentschluß für unerheblich oder entbehrlich hält, dann ist die Anhörung ordnungsgemäß, weil eine nur bei objektiver Würdigung unvollständige Mitteilung der Gründe nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG führt (BAGE 34, 309, 315 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).

    Die in diesem Sinne unvollständige Anhörung verwehrt es aber dem Arbeitgeber, im Kündigungsschutzprozeß Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinausgehen (BAGE 34, 309, 318 = AP, a.a.O., zu B II 3 c der Gründe; BAGE 35, 190, 196 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe).

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Hat der Betriebsrat bereits vor der Anhörung den erforderlichen Kenntnisstand erlangt, um die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe beurteilen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können und geht der Arbeitgeber davon berechtigt aus, dann wäre es eine überflüssige Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAGE 26, 102, 105 f. = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 zu I 2 b, bb der Gründe; 31, 83, 89 f. = AP 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; 30, 386, 395 = AP, a.a.O., zu III 4 b der Gründe; 40, 95 = AP Nr. 25 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b, bb der Gründe).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Dieser Antrag wahrt die Frist des § 626 Abs. 2 BGB, wenn er vor ihrem Ablauf bei Gericht eingeht und demgemäß zugestellt wird (vgl. KR-Hillebrecht, a.a.O., Rz 233 f.; KR-Etzel. 3. Aufl., § 103 BetrVG Rz 135 f.; BAGE 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972; BAGE 30, 320 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972), wobei die Erwägungen zu § 103 BetrVG nach zutreffender Ansicht des Berufungsgerichts auf die gleichlautend strukturierte Vorschrift des § 108 BPersVG übertragen werden können.
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Die in diesem Sinne unvollständige Anhörung verwehrt es aber dem Arbeitgeber, im Kündigungsschutzprozeß Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinausgehen (BAGE 34, 309, 318 = AP, a.a.O., zu B II 3 c der Gründe; BAGE 35, 190, 196 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75

    Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    § 103 Abs. 2 BetrVG ist dann entsprechend anzuwenden, d.h., der Arbeitgeber muß eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung verlangen (BAGE 28, 152 [BAG 12.08.1976 - 2 AZR 303/75] = AP Nr. 2 zu § 15 KSchG 1969; KR-Etzel, a.a.O., § 103 BetrVG Rz. 54, 55, m.w.N.).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Hat der Betriebsrat bereits vor der Anhörung den erforderlichen Kenntnisstand erlangt, um die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe beurteilen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können und geht der Arbeitgeber davon berechtigt aus, dann wäre es eine überflüssige Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAGE 26, 102, 105 f. = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 zu I 2 b, bb der Gründe; 31, 83, 89 f. = AP 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; 30, 386, 395 = AP, a.a.O., zu III 4 b der Gründe; 40, 95 = AP Nr. 25 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 b, bb der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Die Erfüllung der Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung (BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
    Sinn und Zweck dieser primär dem kollektiven Interessenschutz dienenden Bestimmung (vgl. BAGE 30, 386; 31, 1 = AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972) ist es allein, den Betriebsrat zu befähigen, sein Anhörungsrecht ordnungsgemäß auszuüben.
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80

    Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 15.01.1974 - 1 AZR 234/73

    Personalrat - Ablauf der Amtszeit - Ende der Befugnisse - Fortführung der

  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung nur für solche Fälle erwogen, in denen der Arbeitnehmer von vornherein nicht zu substantiierter Äußerung bereit gewesen ist (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, NZA 1994, S. 63 sowie Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 -, NZA 1987, S. 699 f.) oder einen seitens des Arbeitgebers benannten Anhörungstermin nicht wahrgenommen hat (vgl. BAG, Urteil vom 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 -, JURIS, Rn. 45 ff.) und deshalb keine vom Arbeitgeber zu vertretende Verletzung der Anhörungspflicht vorlag.
  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

    So hat etwa der Senat schon bisher Kündigungen als nicht nach § 626 Abs. 2 BGB verfristet angesehen, wenn der Arbeitgeber irrtümlich das Bestehen von Sonderkündigungsschutz annahm und nach Kenntnis von den Kündigungsgründen zunächst ein Verfahren zur Klärung der Frage durchführte, ob Sonderkündigungsschutz bestand (Senat 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - RzK II 1a Nr. 5; ebenso KR/Etzel 9. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 113a) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07

    Kündigung bei beendetem Sonderkündigungsschutz - Kündigungserklärungsfrist

    Dem Urteil des BAG (vom 27.03.1991) - 2 AZR 418/90 - habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    In dem Fall der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90 - verhielt es sich so, dass die dortige Klägerin unbeanstandet längere Zeit das Amt eines Personalratsmitglieds ausgeübt hatte.

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 480/10

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung

    a) Die Kündigung eines durch § 15 KSchG besonders geschützten Mitglieds des Betriebsrats oder der Personalvertretung kann in Fällen, in denen es der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bedarf, wirksam erst nach Eintritt der Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung erfolgen (für § 103 BetrVG: BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 89, 220; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - zu I der Gründe, RzK II 3 17; 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - zu I 1 der Gründe, BAGE 31, 253; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 4 ff. der Gründe, BAGE 28, 233; für §§ 47, 108 BPersVG: BAG 28. April 1994 - 8 AZR 209/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 76, 317; 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - zu II 1 b aa der Gründe, RzK II 1a Nr. 5) .
  • LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 Sa 1420/08

    außerordentliche Kündigung; 2-Wochen-Frist; Wahrung;

    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des BAG vom 27.03.1991 (2 AZR 418/90 - RzK II 1 a Nr. 5) bezieht, verkennt sie, dass es darin um den Sonderfall ging, dass die Klägerin unbeanstandet das Amt eines Personalratsmitglieds ausgeübt hatte, tatsächlich aber aufgrund einer nicht fristgerecht erfolgten Neuwahl gar kein Personalrat mehr bestand.
  • LAG Hessen, 04.09.2003 - 9 Sa 1399/02

    Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Kündigungserklärungsfrist

    Nach § 626 Abs. 1 BGB ist eine Verdachtskündigung im Ergebnis rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 26. Sept. 2002 - 2 AZR 424/01 - EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; BAG Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 149; BAG Urteil vom 18. November 1999-2 AZR 743/98 - BAGE 93, 1; BAG Urteil vom 28. August 1999-2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; BAG Urteil vom 20. August 1997-2 AZR 620/96 -AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27; BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - Juris; BAG Urteil vom 26. Februar 1987-2 AZR 170/86 - Juris).
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