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   BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09   

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https://dejure.org/2010,1543
BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09 (https://dejure.org/2010,1543)
BAG, Entscheidung vom 10.06.2010 - 2 AZR 420/09 (https://dejure.org/2010,1543)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 (https://dejure.org/2010,1543)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Interessenausgleich mit Namensliste

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 5 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung; Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste; Begriff der "berechtigte Interessen" i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • Betriebs-Berater

    Ergebnisbezogenheit der Sozialwahl

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste; Begriff der "berechtigte Interessen" i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste; Begriff der "berechtigte Interessen" i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1352
  • NZA 2010, 324
  • BB 2010, 2955
  • DB 2010, 2566
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Dieses Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine einheitliche Urkunde bilden (Senat 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 -; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Voraussetzung ist, dass im Interessenausgleich auf die zu erstellende Namensliste verwiesen wird, die erstellte Namensliste - ebenso wie zuvor der Interessenausgleich - von den Betriebsparteien unterschrieben worden ist und die Liste ihrerseits eindeutig auf den Interessenausgleich Bezug nimmt (Senat 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 -).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    b) Sollte es darauf ankommen, ob einzelne Arbeitnehmer zu Recht aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG herausgenommen worden sind, wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass auch insoweit der Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit anzuwenden ist (noch offen gelassen Senat 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48 zu der von 1996 bis 1998 in Kraft gewesenen Fassung des KSchG).

    Schon in der Entscheidung vom 12. April 2002 (aaO) hat der Senat ausgesprochen, dass bei der Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl eine Abwägung mit den sozialen Belangen des zu kündigenden Arbeitnehmers stattzufinden hat.

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Wenn die in dem Interessenausgleich benannten Arbeitnehmer nach anderen Kriterien auszuwählen sind als von den Betriebsparteien vorgesehen, ändert das nichts daran, dass diese ein geringeres Arbeitsvolumen erkannt und für die in dem Interessenausgleich vorgesehene Anzahl von Entlassungen einen betriebsbedingten Grund angenommen haben (vgl. zuletzt Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20).

    Die Betriebsratsanhörung unterliegt keinen erleichterten Anforderungen (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen ("qualifikationsmäßige Austauschbarkeit" Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - BAGE 115, 92; 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit" Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats führt das Landesarbeitsgericht zunächst aus, dass der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit nicht nur für die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst gilt, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - Rn. 22).

    Richtig ist auch der vom Landesarbeitsgericht angelegte Maßstab: Eine soziale Auswahl ist nur dann grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Dabei kann im öffentlichen Dienst - ausnahmsweise auch in der Privatwirtschaft (Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138)  - der tariflichen Eingruppierung Bedeutung zukommen (2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 144).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Dieses Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine einheitliche Urkunde bilden (Senat 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 -; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).
  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 14 Sa 1173/08

    Betriebsbedingte Kündigung - grobe Fehlerhaftigkeit bei der Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2009 - 14 Sa 1173/08 - aufgehoben.
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Dieses Erfordernis ist aber erfüllt, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine einheitliche Urkunde bilden (Senat 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 -; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06

    Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - BAGE 120, 18; 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - BAGE 120, 137; 17. Januar 2008 - 2 AZR 405/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 96).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Die behauptete Rechtsverletzung führt nicht zur "Unwirksamkeit" der Namensliste oder des Interessenausgleichs insgesamt (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; kritisch Temming Anm. zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182) .

    Dabei muss sich die getroffene Auswahl mit Blick auf den klagenden Arbeitnehmer im Ergebnis als grob fehlerhaft erweisen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22) .

    Nicht entscheidend ist, ob das gewählte Auswahlverfahren als solches zu Beanstandungen Anlass gibt (BAG 1 0. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 23, BAGE 120, 18) .

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Die Würdigung des Gerichts, die soziale Auswahl sei nicht ausreichend bzw. grob fehlerhaft, setzt deshalb die Feststellung voraus, dass der vom Arbeitnehmer konkret gerügte Auswahlfehler tatsächlich vorliegt, also ein bestimmter mit dem Gekündigten vergleichbarer Arbeitnehmer in dem nach dem Gesetz erforderlichen Maß weniger schutzbedürftig ist (BAG 10. Juni 2020 - 2 AZR 420/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

    Dies ist nicht nur bei identischen Arbeitsplätzen der Fall, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit und Ausbildung die zwar andere, aber gleichwertige Tätigkeit ausüben kann (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 31) .

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Rechtsgründen nicht einseitig auf den fraglichen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - aaO; 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - Rn. 13) .

    Dieser ist auch dann zu beachten, wenn er eine Sozialauswahl zunächst für entbehrlich gehalten hat (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 48; 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 19 ) .

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