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   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00   

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BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 (https://dejure.org/2001,1290)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 (https://dejure.org/2001,1290)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 (https://dejure.org/2001,1290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Ansprüche aus Annahmeverzug ; Beschäftigung in einer Kupfer-I-Cyanid-Anlage ; Vorliegen einer fehlerhaften Sozialauswahl; Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Sozialen Auswahl; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl; Annahmeverzug bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 999 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 538/98
    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).

    Allerdings liegt eine Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer nicht schon dann vor, wenn er aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten kann (Senat 18. Dezember 1986 und 11. März 1999 aaO).

    Die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers steht in diesen Fällen dem Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht entgegen (Senat 18. Dezember 1986 und 11. März 1999 aaO).

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers besteht darin, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm Arbeit zuzuweisen (st. Senatsrspr. seit 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 53).

    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die gesetzliche Schriftform ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gewahrt, wenn eine nicht unterschriebene Namensliste mit dem unterschriebenen Interessenausgleich - etwa mittels Heftmaschine - fest verbunden war (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    insbesondere die Voraussetzungen für einen wirksamen Interessenausgleich, hat der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (Senat 7. Mai 1998 aaO und - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363).

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Unmöglichkeit der Leistung durch den Arbeitnehmer und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (Senat 18. Dezember 1986 aaO; 29. Oktober 1989 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 - nv.).
  • LAG Köln, 10.05.2000 - 3 Sa 160/99
    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Mai 2000 - 3 Sa 160/99 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00
    Die gesetzliche Schriftform ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gewahrt, wenn eine nicht unterschriebene Namensliste mit dem unterschriebenen Interessenausgleich - etwa mittels Heftmaschine - fest verbunden war (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Mitwirkungshandlung verpflichtet ihn nicht zur Vertragsänderung mit dem Ziel, eine Beschäftigung des in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkten Arbeitnehmers zu ermöglichen (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Das ist der Fall, wenn der Interessenausgleich selbst unterschrieben ist, in ihm auf die Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Interessenausgleich und Anlage schon bei dessen Unterzeichnung mit einer Heftmaschine körperlich derart miteinander verbunden waren, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich war (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - aaO; 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - Rn. 33, 37, aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9) .
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Nur dann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf die namentliche Nennung der zu kündigenden Arbeitnehmer endgültig geeinigt haben, ist es zu rechtfertigen, die Überprüfung der Sozialauswahl zu beschränken, weil nur so die Gewähr besteht, dass sich die Betriebspartner im einzelnen Gedanken darüber gemacht haben, welche Arbeitnehmer als vergleichbar für eine Sozialauswahl in Betracht kommen, welche soziale Rangfolge zwischen ihnen besteht und wer aus der Sozialauswahl auszuscheiden ist (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Ausreichend ist es jedenfalls, wenn die Haupturkunde unterschrieben, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und Haupturkunde und nachfolgende Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich gewesen wäre (7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Das ist der Fall, wenn der Interessenausgleich selbst unterschrieben ist, in ihm auf die Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Interessenausgleich und Anlage schon bei dessen Unterzeichnung mit einer Heftmaschine körperlich derart miteinander verbunden waren, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich war (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - Rn. 33, 37, aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste

    Nur unter diesen Voraussetzungen ist ausreichend sichergestellt, dass sich die Betriebsparteien in jeder Hinsicht bei der Erstellung der Namensliste mit der Betriebsnotwendigkeit der Kündigung der in ihr bezeichneten Arbeitnehmer befasst haben und sich Gedanken darüber gemacht haben, welche Arbeitnehmer als vergleichbar für eine Sozialauswahl in Betracht kommen, welche soziale Rangfolge zwischen ihnen besteht und wer aus der Sozialauswahl ausscheidet (vgl. bereits Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm die laut Arbeitsvertrag geschuldete Betätigung zuzuweisen ( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 2 AZR 422/00 a.a.O.).

  • LAG Köln, 07.11.2006 - 9 Sa 888/06

    Annahmeverzug; Unmöglichkeit; gesundheitliche Leistungseinschränkung

    Unmöglichkeit und Annahmeverzug schließen sich aus (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 -, Urteil vom 4. Dezember 2005 - 9 AZR 632/04 -).

    Ist es dem Arbeitgeber ohne Vertragsänderung und ohne Auswirkungen auf die Höhe des Vergütungsanspruchs möglich und zumutbar, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer Arbeiten zuzuweisen, die seiner verbleibenden Leistungsfähigkeit entsprechen, ist die Zuweisung anderer Arbeiten nach § 106 Satz 1 GewO unbillig (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - und vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -).

    Die dem Arbeitgeber nach § 296 S. 1 BGB obliegende Mitwirkungshandlung verpflichtet ihn aber nicht zur Vertragsänderung mit dem Ziel, eine Beschäftigung des in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkten Arbeitnehmers zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - und vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -).

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Dabei kommt die in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO enthaltene Vermutung der sozialen Rechtfertigung nur zum Tragen, wenn der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung und die Existenz des Interessenausgleichs nebst Namensliste dargelegt und gegebenenfalls bewiesen hat (so zu § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG a.F. [1996] BAG, Urt. v. 07.05.1998 - 2 AZR 536/97, NZA 1998, 933 = ZIP 1998, 1809; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 422/00, NZA 2002, 999 = ZInsO 2002, 1104).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 731/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 559/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 586/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15

    Annahmeverzug; Konkretisierung der Arbeitsplficht; leidensgerechter Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit

  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 11 Sa 323/05

    Annahmeverzug und ("Teil-") Abeitsfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2004 - 12 Sa 439/04

    Kündigung einer Flugbegleiterin wegen Fluguntauglichkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 593/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen einer Namensliste i. S. v. § 1 Abs. 5

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11

    Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

  • LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08

    Interessenausgleich mit Namensliste

  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 8 (10) Sa 1932/04

    Verzugslohn, Annahmeverzug, Leistungsunvermögen, Krankheit, wirksames

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 4 Sa 453/05

    Kündigung Sozialauswahl

  • ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
  • ArbG Hagen, 10.08.2010 - 1 Ca 337/10

    Haben Insolvenzverwalter und Betriebsrat eine verbindliche Auswahlrichtlinie

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
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