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   BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66   

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https://dejure.org/1967,1558
BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66 (https://dejure.org/1967,1558)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1967 - 2 AZR 422/66 (https://dejure.org/1967,1558)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1967 - 2 AZR 422/66 (https://dejure.org/1967,1558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitgliederentlassung - Betriebsstillegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 566 (Ls.)
  • BB 1968, 83
  • DB 1968, 134
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 258/54

    Arbeitsverhältnis: Wirksamkeit einer Kündigung trotz unterlassener

    Auszug aus BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66
    Die angefochtene Entscheidung hält sich vielmehr genau im Rahmen der mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 15. September 1954 (BAG 1 69 = AP Nr. 1 zu § 66 BetrVG) eingeleiteten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
  • LAG Bremen, 01.02.1966 - 1 Sa 56/66
    Auszug aus BAG, 26.10.1967 - 2 AZR 422/66
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. August 1966 - 1 Sa 56/66 - aufgehoben.
  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85

    Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem

    Nach § 15 Abs. 4 KSchG ist die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes frühestens zum Zeitpunkt der Betriebsstillegung zulässig, es sei denn, die Kündigung ist zu einem früheren Zeitpunkt durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt (Vergleiche BAG Urteile vom 26.10.1967, 2 AZR 422/66 = AP Nr. 17 zu § 13 KSchG und vom 14.10.1982, 2 AZR 568/80 = BAGE 41, 72).

    Unwirksam ist sie aber deswegen, weil dem Kläger als Betriebsratsmitglied gemäß § 15 Abs. 4 KSchG nur frühestens zum Zeitpunkt der Betriebsstillegung gekündigt werden konnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1967 - 2 AZR 422/66 - AP Nr. 17 zu § 13 KSchG; BAG 41, 72, 78; KR-Etzel, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 102; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 15 Rz 51; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 15 Rz 73; Dietz/Richardi, BetrVG, Bd. 2, 6. Aufl., Anhang zu § 103 Rz 24; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 103 Rz 15; Galperin/Löwisch, BetrVG, Bd. II, 6. Aufl., § 103 Rz 51).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Deshalb kann dahinstehen, ob der Verfügungsbeklagte als Betriebsratsmitglied gemäß § 15 Abs. 4 KSchG den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses auch zu geänderten Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung der letzten Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten geltend machen kann (vgl. dazu etwa BAG 26.10.1967 - 2 AZR 422/66, AP Nr. 17 zu § 13 KSchG).
  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

    Der dortige Verweis auf die Kommentierung bei Kittner/Trittin (Kündigungsschutzrecht 2. Auflage Rn. 69 zu § 15 KSchG) ist nicht belastbar, denn die Kommentierung nimmt auch keine zeitlichen Obergrenze von drei Monaten an, sondern verweist lediglich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.1967 (Az: 2 AZR 422/66, juris), die ebenfalls keine konkrete zeitliche Obergrenze definiert.
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