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   BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84   

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BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84 (https://dejure.org/1985,863)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 2 AZR 425/84 (https://dejure.org/1985,863)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 (https://dejure.org/1985,863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Rechtzeitiger Zugang einer in Schriftform vorgeschriebenen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 1213
  • NZA 1986, 794 (Ls.)
  • BB 1986, 2270
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Das Landesarbeitsgericht, das den Kläger gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als arbeitnehmerähnliche Person angesehen und für das Revisionsgericht zwar entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts und in der Fachpresse vorgesehen), also gleichwohl nach § 73 Abs. 2 ArbGG (vgl. BAG 32, 187; BAG 41, 328) die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bejaht hat, hat im Zusammenhang mit dem Zugang der Kündigung vom 30. September 1982 ausgeführt, dieser sei im Sinne des § 130 Abs. 1 BGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, als der Widerruf der Geschäftsführerbestellung des Klägers rechtlich noch nicht wirksam gewesen sei.

    Denn ungeachtet der vom Gesetzgeber in § 14 Abs. 1 KSchG vorgenommenen negativen Fiktion, nämlich der Herausnahme dieser genannten Personengruppen aus dem Anwendungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes wegen ihrer organschaftlichen Stellung ohne Rücksicht darauf, ob das der Geschäftsführerbestellung zugrundeliegende Anstellungsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts und in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 15. April 1982, aa0; KR-Becker, 2. Aufl., § 14 KSchG Rz 3; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 14 Rz 1), ist die Anwendung des KSchG nur dann zu bejahen, wenn zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH zwei Rechtsverhältnisse bestehen, von denen eines ein dienstlich abgrenzbares Arbeitsverhältnis ist (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 9. Mai 1985, aa0; BAG Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP Nr. 14 zu § 5 ArbGG 1953).

    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben (so BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts und in der Fachpresse vorgesehen; ähnlich auch BAG 24, 383).

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 118/81

    Geschäftsführer - Stammkapital - Angestellter - Gesellschaft

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Daraus wird teilweise gefolgert, GmbH- Geschäftsführer seien grundsätzlich Angestellte im Sinne der §§ 2, 3 AVG und übten eine versicherungspflichtige Tätigkeit aus, es sei denn, sie seien aufgrund ihrer gleichzeitig maßgeblichen Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft oder aus sonstigen Gründen weisungsfrei (LAG Hamm, GmbH-RdSch 1980, 131; Müller, BB 1977, 723, 725; Bauer, DB 1979, 2118; Neumann-Duesberg, Anm. zu AP Nr. 11 zu § 3 AVG u.F.; vgl. auch BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 118/81 - AP Nr. 8 zu § 2 AngKSchG).

    Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts unterliegt daher der Kläger, der als versicherungspflichtiger Angestellter im Sinne der §§ 2, 3 AVG anzusehen ist, den Vorschriften des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes (LAG Hamm, DB 1980, 596; KR-Etzel, 2. Aufl., §§ 1, 2 AngKSchG Rz 7; Bauer, DB 1979, 2179; auch BAG 41, 374, das zwar ebenfalls die Angestellteneigenschaft nach §§ 2, 3 AVG für die Anwendbarkeit des AngKSchG genügen läßt, aber offen läßt, ob diese Frage unabhängig hiervon auch nach dem Zweck des AngKSchG zu beurteilen ist).

  • LAG Hamm, 18.12.1979 - 13 Sa 1137/79
    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts unterliegt daher der Kläger, der als versicherungspflichtiger Angestellter im Sinne der §§ 2, 3 AVG anzusehen ist, den Vorschriften des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes (LAG Hamm, DB 1980, 596; KR-Etzel, 2. Aufl., §§ 1, 2 AngKSchG Rz 7; Bauer, DB 1979, 2179; auch BAG 41, 374, das zwar ebenfalls die Angestellteneigenschaft nach §§ 2, 3 AVG für die Anwendbarkeit des AngKSchG genügen läßt, aber offen läßt, ob diese Frage unabhängig hiervon auch nach dem Zweck des AngKSchG zu beurteilen ist).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 67/68
    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, so soll es darauf ankommen, ob er nach seiner Kapitalbeteiligung (in der Regel 50 % des Stammkapitals) einen so maßgeblichen Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH habe, um jeden Beschluß, insbesondere auch jede ihm nicht genehme Weisung des Dienstherrn verhindern zu können (BSGE 13, 196; 38, 53, 57; BSG BB 1972, 404; BSG BB 1975, 282; BSG BB 1984, 1049).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, so soll es darauf ankommen, ob er nach seiner Kapitalbeteiligung (in der Regel 50 % des Stammkapitals) einen so maßgeblichen Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH habe, um jeden Beschluß, insbesondere auch jede ihm nicht genehme Weisung des Dienstherrn verhindern zu können (BSGE 13, 196; 38, 53, 57; BSG BB 1972, 404; BSG BB 1975, 282; BSG BB 1984, 1049).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Das Bundessozialgericht geht dagegen bei der Frage der Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers von dem allgemeinen Grundsatz aus, daß ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwar persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber voraussetze (BSGE 20, 6, 8), diese aber auch durch die bei einem GmbH-Geschäftsführer übliche Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen nicht ohne weiteres ausgeschlossen sei.
  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 43/81

    Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, so soll es darauf ankommen, ob er nach seiner Kapitalbeteiligung (in der Regel 50 % des Stammkapitals) einen so maßgeblichen Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH habe, um jeden Beschluß, insbesondere auch jede ihm nicht genehme Weisung des Dienstherrn verhindern zu können (BSGE 13, 196; 38, 53, 57; BSG BB 1972, 404; BSG BB 1975, 282; BSG BB 1984, 1049).
  • BSG, 22.08.1973 - 12 RK 24/72

    Einordnung des Geschäftsführers einer GmbH in

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Bei einem sog. Fremdgeschäftsführer, also bei einem Geschäftsführer, der bei der Gesellschaft überhaupt nicht beteiligt ist, wird allerdings in der Regel eine persönliche Abhängigkeit zu bejahen sein, zumal dieser keinerlei Unternehmerrisiko trägt und normalerweise ein von der Ertragslage der GmbH unabhängiges Gehalt bezieht (BSG Urteil vom 15. September 1973 - 12 RK 24/72 - AP Nr. 11 zu § 3 AVG n.F.).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, so soll es darauf ankommen, ob er nach seiner Kapitalbeteiligung (in der Regel 50 % des Stammkapitals) einen so maßgeblichen Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH habe, um jeden Beschluß, insbesondere auch jede ihm nicht genehme Weisung des Dienstherrn verhindern zu können (BSGE 13, 196; 38, 53, 57; BSG BB 1972, 404; BSG BB 1975, 282; BSG BB 1984, 1049).
  • BSG, 22.11.1974 - 1 RA 251/73
    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
    Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, so soll es darauf ankommen, ob er nach seiner Kapitalbeteiligung (in der Regel 50 % des Stammkapitals) einen so maßgeblichen Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH habe, um jeden Beschluß, insbesondere auch jede ihm nicht genehme Weisung des Dienstherrn verhindern zu können (BSGE 13, 196; 38, 53, 57; BSG BB 1972, 404; BSG BB 1975, 282; BSG BB 1984, 1049).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79

    GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

  • BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75

    Zugang der Kündigung - Anschriftenänderung des Arbeitnehmers

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

  • BGH, 26.10.1979 - I ZR 6/79

    Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung in vermögensrechtlichen

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

  • RG, 14.05.1908 - VI 384/07

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtliche Wirkung des Beschlusses der

  • BAG, 22.02.1974 - 2 AZR 289/73

    Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Kündigung - Feststellung der Unwirksamkeit -

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Lehnt der Empfänger grundlos die Entgegennahme eines Schreibens ab, muss er sich nach § 242 BGB jedenfalls dann so behandeln lassen, als sei es ihm im Zeitpunkt der Ablehnung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der Abgabe rechtserheblicher Erklärungen durch den Absender rechnen musste (BAG 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 4 der Gründe; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu II 2 b der Gründe; BGH 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 205; 27. Oktober 1982 - V ZR 24/82 - zu B der Gründe mwN) .

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Das Bundesarbeitsgericht hat die im Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten vom 9. Juli 1926 (RGBl. I S. 399, sog. Angestelltenkündigungsschutzgesetz) bestimmte Fristenregelung jedenfalls bei Fremdgeschäftsführern für anwendbar gehalten (vgl. BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu IV 1 und IV 2).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Da es sich bei solchen Beschlüssen um nichttypische Willenserklärungen handelt, ist die Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen durch das Landesarbeitsgericht revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar (BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP Angestelltenkündigungsgesetz § 1 Nr. 2).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Dies gelte dann jedoch nicht, wenn der durch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eintretende Verlust des gesetzlichen Kündigungsschutzes durch eine wesentlich höhere Vergütung aufgewogen werde (Senat 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 87 ff.; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP AngestelltenkündigungsG § 1 Nr. 2 zu III 2, 3 der Gründe; 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 145 ff.).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Dieser kann einseitig von der Gesellschaft nur durch außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sofort aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt, sonst durch ordentliche Kündigung, auf die unter bestimmten Voraussetzungen die für Angestellte geltende Vorschrift des § 622 Abs. 1 BGB entsprechend sowie § 1 des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten vom 9. Juli 1926 (AngKSchG) anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1985, aaO, zu B II 1 c der Gründe, m. w. N.; zur Anwendbarkeit des § 1 AngKSchG Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP Nr. 2 zu § 1 AngKSchG).

    Treffen die Parteien dagegen anläßlich der Bestellung des bisherigen Angestellten zum Geschäftsführer besondere Vereinbarungen, vereinbaren sie insbesondere einen "Risikoausgleich" für den erheblich geminderten Bestandsschutz durch eine über die Anpassung an allgemeine Einkommenssteigerungen deutlich hinausgehende Erhöhung der Bezüge, so kann darin die konkludente Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses und die Begründung eines freien Dienstverhältnisses gesehen werden (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - aaO, zu III 3 der Gründe).

    Erhöht sich mit der Bestellung das Entgelt oder werden sonstige wesentliche Arbeitsbedingungen verbessert, so ist auch nach der Rechtsprechung des Senats eine konkludente Aufhebung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen (vgl. den in dem Urteil vom 27. Juni 1985, aaO, zu III 3 der Gründe, zugrunde liegenden Fall).

    Wie in dem Urteil vom 27. Juni 1985 (aaO, zu III 1 und 2 der Gründe) ausgeführt ist, steht diese Vorschrift der Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes auf das neben dem aktiven Dienstverhältnis fortbestehende ruhende Arbeitsverhältnis dann nicht entgegen, wenn beide Vertragsverhältnisse deutlich voneinander abgrenzbar sind.

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    1987, 406 zum Ausdruck gebracht (in diesem Sinne auch BAG ZIP 1986, 1213, 1216).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    bb) Dieser Auffassung haben sich Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 425/94 -, NZA 1986, 794 Leitsatz; LAG Köln, Urteil vom 18. November 1998 - 2 Sa 1063/98 -, Rn. 29; offengelassen LAG Berlin, Urteil vom 30. Juni 1997 - 9 Sa 43/97 -, Rn. 60) und weite Teile der Literatur (vgl Schmitt in: Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt, GmbH-Recht, 8. Aufl. 2019, § 35 GmbHG, Rn. 190; Schneider/Hohenstatt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, 2014, 2015 (Bde. 1, 2, 3), § 35 GmbHG, Rn. 447; Preis in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 621 Rn. 8) im Ergebnis und der Begründung angeschlossen.
  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis durch die Bestellung zum Geschäftsführer als nur suspendiert und mit dem Widerruf der Bestellung auf seinen ursprünglichen Inhalt zurückgeführt angesehen werden (BAGE 24, 383 = AP, aaO; BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 55, 137 = AP Nr. 6, aaO; BAG Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP Nr. 2 zu § 1 AngestelltenkündigungsG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 8 Sa 251/18

    Außerordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens

    Dies kann nach der in der Entscheidung vom 26. März 2015 ausdrücklich hierzu zitierten weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 1985 (auch) bei bewusster Verweigerung der Entgegennahme eines Kündigungsschreibens einen sofortigen erneuten Zustellversuch erfordern (BAG 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - zu II 2 b der Gründe, mit Verweis auf BAG 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 d der Gründe, wo es heißt: Ein solcher Fall [der Zugangsfiktion] ist nur dann anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist, der Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte und er nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut eine Zustellung vorgenommen hat).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags

    Dies gelte jedoch dann nicht, wenn der durch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eintretende Verlust des gesetzlichen Kündigungsschutzes durch eine wesentlich höhere Vergütung aufgewogen wurde (Senat 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 90 f.; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP AngestelltenkündigungsG § 1 Nr. 2 zu III 2, 3 der Gründe; 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 145 f.).
  • LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden

  • LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97

    Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

  • LAG Köln, 18.11.1998 - 2 Sa 1063/98

    Maßgebliche Fristen bei der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne

  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 2/90

    Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers - Arbeitsrechtliche Stellung eines

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 320/88

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer KG durch Bestellung zum

  • LAG Hessen, 10.04.1987 - 13 Sa 1226/86

    Voraussetzungen, unter denen der Geschäftsführer einer GmbH als Angestellter

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