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   BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01   

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https://dejure.org/2002,5649
BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01 (https://dejure.org/2002,5649)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 2 AZR 427/01 (https://dejure.org/2002,5649)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 427/01 (https://dejure.org/2002,5649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung von Amts wegen; Fristlose Kündigung wegen behaupteter unzulässiger Manipulationen bei Abrechnung von für Eigenbedarf entnommenen Waren; Darlegungs- und Beweislast bei von Arbeitnehmer vorgetragenem Rechtfertigungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht - Berufungsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung von Amts wegen; fristlose Kündigung wegen behaupteter unzulässiger Manipulationen bei Abrechnung von für Eigenbedarf entnommenen Waren; Darlegungs- und Beweislast bei von Arbeitnehmer vorgetragenem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 573
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79

    Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01
    Im vorliegenden Fall kann jedoch auch eine großzügige Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung von Amts wegen (vgl. dazu BAG 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - BAGE 35, 364) nicht zur Berücksichtigung des neuen Sachvorbringens des Beklagten führen.
  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01
    Diese Vorschrift ist zwingend (BAG 5. Juli 1990 - 8 AZB 16/89 - BAGE 65, 255 mwN).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01
    Dies setzt jedoch voraus, daß Tatsachen offenkundig sind (s. etwa BGH 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 - NJW-RR 2000, 1590; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 236 Rn. 5 mwN), die darauf schließen lassen, daß der Beklagte ohne sein Verschulden oder ein ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten verhindert war, die Berufungsbegründungsfrist einzuhalten.
  • LAG Hamburg, 05.04.2001 - 7 Sa 18/00

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. April 2001 - 7 Sa 18/00 - aufgehoben, soweit es hinsichtlich der Feststellungsanträge der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Dezember 1999 - 19 Ca 425/99 - stattgegeben hat.
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZB 26/98

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01
    b) Der neue Sachvortrag aus dem Schriftsatz vom 8. März 2002 schließt auch nicht aus, daß ein dem Beklagten nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnender Organisationsmangel darin liegt, daß offenbar nicht durch entsprechende Belehrung sichergestellt worden ist, bei verspätetem Beginn des Faxversands kurz vor Fristablauf den problemlos möglichen Weg des Einwurfs eines überlangen und deshalb für einen Faxversand in einer halben Stunde kaum geeigneten Schriftsatzes in den Nachtbriefkasten des Gerichts zu wählen (zum Maßstab der Sorgfaltspflichten des Anwalts BGH 1. April 1998 - XII ZB 26/98 - NJW-RR 1998, 1361).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

    Ohne die Übermittlung der letzten Seite mit der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten ist eine per Telefax übersandte Berufungsbegründung nicht vollständig (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 427/01 - zu 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 25 = EzA ZPO § 236 Nr. 6) .

    Das setzt jedoch voraus, dass innerhalb der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig oder angegeben und glaubhaft gemacht worden sind (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 427/01 - zu 4 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 25 = EzA ZPO § 236 Nr. 6; BGH 19. Mai 1978 - IV ZB 90/77 - VersR 1978, 825; 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - VersR 1983, 376) .

  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 156/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren wegen

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen, wie sie im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 67 Abs. 2 Satz 4 SGG - im Gegensatz zum spezialgesetzlichen Verfahren nach dem JVEG - vorgesehen ist, käme nur dann in Betracht, wenn der Wiedereinsetzungsgrund bei Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist offenkundig wäre (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2002, Az.: 2 AZR 427/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 19 AS 532/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Selbst bei der gebotenen großzügigen Auslegung der Vorschrift über die Wiedereinsetzung von Amts wegen (vgl. BAG, NZA 2003, 573, 574 m.w.N.), kann in dem Schreiben vom 02.02.2011, beim Sozialgericht am 07.02.2011 eingegangen, nicht die Einlegung der Beschwerde gesehen werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 19 AS 521/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Selbst bei der gebotenen großzügigen Auslegung der Vorschrift über die Wiedereinsetzung von Amts wegen (vgl. BAG, NZA 2003, 573, 574 m.w.N.), kann in dem Schreiben vom 02.02.2011, beim Sozialgericht am 07.02.2011 eingegangen, nicht die Einlegung der Beschwerde gesehen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 5 SB 198/10
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand von Amts wegen erfolgt nach § 67 Abs. 2 Satz 4 SGG, wenn ein Wiedereinsetzungsgrund offenkundig und die versäumte Rechtshandlung nachgeholt ist (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 427/01 -, Juris Rn. 14; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 -, Juris Rn. 7).
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