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   BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16   

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https://dejure.org/2017,5978
BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16 (https://dejure.org/2017,5978)
BAG, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2 AZR 427/16 (https://dejure.org/2017,5978)
BAG, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 (https://dejure.org/2017,5978)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § ... 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 3 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 138 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1, § 269 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislastverteilung für das Überschreiten des Schwellenwertes in § 23 Abs. 1 KSchG; Betriebs- und Unternehmensbegriff im Kündigungsschutzgesetz; Privilegierung von Kleinbetrieben bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbezug nach § 23 Abs. 1 KSchG

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutz-gesetzes

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutz-gesetzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Ordentliche Kündigungen; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislastverteilung für das Überschreiten des Schwellenwertes in § 23 Abs. 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutz-gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wann gilt Kündigungsschutz für mich?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz - und die Darlegungslast für die Anzahl der Beschäftigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz - und der Betriebsbegriff

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz - wie viele Arbeitnehmer hat der Betrieb wirklich?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Kleinbetriebsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 859
  • BB 2017, 1461
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Dieser erfasst nur organisatorische Einheiten von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht allein in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 38/19 - Rn. 21; 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    Der für das Überschreiten des Schwellenwerts des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG darlegungs- und beweisbelastete Kläger (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 12 mwN) hat nicht dargelegt, dass es sich bei den Fremdgeschäftsführern um Arbeitnehmer iSv. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG handelt.

    ee) Es sind keine Umstände vorgetragen oder objektiv ersichtlich, die die Annahme rechtfertigten, dass sich im konkreten Fall die Zusammenarbeit der beschäftigten Arbeitnehmer - selbst unter Berücksichtigung der beiden Fremdgeschäftsführer - wesentlich von der in einem typischen Kleinbetrieb unterschiede, dass sich also etwa die Persönlichkeit und der Leistungsbeitrag eines jeden einzelnen Beschäftigten nicht in einer solchen Weise unmittelbar auf das Betriebsklima und die Funktionsfähigkeit des Betriebs auswirkte, wie dies für einen Kleinbetrieb typischerweise anzunehmen ist (vgl. zu mehreren Kleinbetrieben in einem Unternehmen BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 28) .

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Danach ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (für die st. Rspr. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15; 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

    c) Der Begriff des gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung daraufhin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den unbestimmten Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentlichen Tatsachenstoff unberücksichtigt gelassen hat (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 16; zum Rechtsbeschwerdeverfahren vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 31) .
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Danach ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern unter Einsatz von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15) .
  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch

    § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte Kündigungsschutzgesetz keine eigene Definition des Betriebsbegriffs (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris).

    Es gilt daher im Wesentlichen derjenige des § 1 BetrVG (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris).

    Danach ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 12).

    Dies setzt einen einheitlichen organisatorischen Einsatz der Sachmittel und Personalressourcen voraus (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris).

    Die einen Betrieb konstituierende Leitungsmacht wird dabei dadurch bestimmt, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung im Wesentlichen selbstständig ausgeübt wird (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris).

    Entscheidend ist, wo schwerpunktmäßig über Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 36; BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 16).

    Entsprechend der Unterscheidung zwischen "Betrieb" und "Unternehmen" in § 1 Abs. 1 KSchG ist der Betriebsbegriff auch in § 23 Abs. 1 KSchG nicht mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 12; BAG, Urteil vom 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 15 f., BAGE 125, 274).

    Dies ist verfassungsrechtlich im Grundsatz nicht zu beanstanden (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 15, juris).

    Nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast dürfen an die Darlegungslast des Arbeitnehmers zur betrieblichen Organisation keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 22, juris).

    Es reicht in der Regel aus, wenn dieser die äußeren Umstände schlüssig darlegt, die für die Annahme sprechen, dass die Betriebsstätte, in der er beschäftigt ist, über keinen eigenständigen Leitungsapparat verfügt, diese vielmehr zentral gelenkt wird (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 22, juris).

    Hat der Arbeitnehmer schlüssig derartige Umstände behauptet, hat der Arbeitgeber hierauf gemäß § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erklären, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Leitungsapparates für mehrere Betriebsstätten sprechen (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 22, juris).

    Nach dem Prinzip der Sachnähe ist regelmäßig nur der Arbeitgeber in der Lage, nähere Auskunft über die betrieblichen Führungsstrukturen zu geben (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Die Beklagte trifft ggf. eine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf Umstände, über die Auskunft zu geben nach dem Prinzip der Sachnähe nur sie in der Lage ist (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 22) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 63/18

    Anwendbarkeit des KSchG

    Entsprechend der Unterscheidung zwischen "Betrieb" und "Unternehmen" in § 1 Abs. 1 KSchG ist der Betriebsbegriff auch in § 23 Abs. 1 KSchG nicht mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (BAG 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EZA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126).

    Sind Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten einem Betrieb zugeordnet, werden sie nicht schon dann als Arbeitnehmer in einen weiteren Betrieb eingebunden, wenn sie diesen gelegentlich im Rahmen von Meetings und Präsentationen aufsuchen (BAG 19.07.2016 EzA § 23 KSchG Nr. 40 = NZA 2016, 1196; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126; s. DLW/Dörner, Kap. 4 Rdz. 1848 ff.).

    37 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG trifft nämlich den Arbeitnehmer, weil es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes handelt; das gilt auch für die am 01.01.2004 in Kraft getretene Neufassung des § 23 KSchG (BAG 23.10.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 33; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126).

    Der Arbeitnehmer muss (BAG 23.03.1984 EzA § 23 KSchG Nr. 7; 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32) also an sich im Einzelnen darlegen und bei Bestreiten des Arbeitgebers beweisen, dass er in einem Betrieb tätig ist, in dem i.d.R. mehr als zehn (bzw. fünf) Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter Berücksichtigung der Teilzeitarbeitnehmer mit dem jeweiligen Stundendeputat beschäftigt werden, denn der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen für eine Geltung des KSchG (BAG 24.02.2005 EzA § 23 KSchG Nr. 28; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126 DLW/Dörner, Kap. 4 Rdz. 1891 ff.).

    in der Darlegungs- und Beweislastverteilung widerspiegeln (s. BAG 15.03.2001 EzA § 23 KSchG Nr. 23; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126).

    Es ist darauf zu achten, dass vom Arbeitnehmer nicht Darlegungen verlangt werden, die er mangels eigener Kenntnismöglichkeiten gar nicht erbringen kann (BAG 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126).

    Bleibt auch nach Beweiserhebung unklar, ob die für den Kündigungsschutz erforderliche Beschäftigungszahl erreicht ist, geht dieser Zweifel allerdings letztlich zulasten des Arbeitnehmers (BAG 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126).

    Zusammengefasst gilt nach der Rechtsprechung des BAG (24.02.2005 EzA § 23 KSchG Nr. 28 m. Anm. Mittag AuR 2005, 419; 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; 23.10.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 33; 02.03.2017 - 2 AZR 427/16, EzA § 23 KSchG Nr. 42 = BeckRS 2017, 112126; insoweit insgesamt Folgendes:.

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

    Nichts anderes gilt, wenn mehrere Unternehmen beschließen, durch einen einheitlichen Leitungsapparat, die in weit entfernt liegenden Betriebstätten vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt einzusetzen (vgl. nur: BAG, Urt. v. 02.03.2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 13, juris; ErfK/Kiel, 17. Aufl., § 23 KSchG Rn. 5).
  • LAG Hessen, 17.10.2017 - 8 Sa 1444/16

    Bei einer mehrfachen Begründung der Kündigung bedarf es zunächst einer

    Entscheidend ist, wo schwerpunktmäßig über Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden (st. Rspr. vgl. nur BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - NZA 2017, 859 ff.) .

    Maßgeblich ist vielmehr eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende, wertende Gesamtbetrachtung dahingehend, ob die Anwendung der Kleinbetriebsklausel nach Maßgabe des allgemeinen Betriebsbegriffs unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dem mit ihr verbundenen Sinn und Zweck (noch) gerecht wird (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - NZA 2017, 859 ff. mwN) .

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

  • LAG Köln, 22.04.2021 - 6 Sa 1066/20

    Kleinbetrieb; Matrixstruktur; Betriebsbezogenheit des KSchG

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 12 Sa 33/20

    Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Gemeinschaftlicher Betrieb -

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2018 - 2 Sa 20/16

    Bestand Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 12.09.2019 - 11 Sa 986/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18

    Privathaushalt als Betrieb i.S.d. § 622 Abs. 2 BGB

  • LAG Köln, 24.05.2018 - 9 Ta 22/18

    Einsatz einer im Kündigungsschutzprozess vereinbarten und ausgezahlten Abfindung

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21

    Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung;

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins;

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 4 Sa 971/18

    Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Luftverkehrbetriebes

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.2022 - 4 Sa 65/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG -

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21

    Überwiegende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 25.02.2021

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2022 - 6 Sa 399/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; LTC-Zulage

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 15.12.2021

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 15.12.2021

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 345/21

    Geltungsbereich des KSchG bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Übernahme

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21

    Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 2/17

    Sonderkündigungsschutz - Nachweis der Schwerbehinderung - Anwendbarkeit des

  • LAG Köln, 01.03.2017 - 11 Sa 34/16

    Beschäftigtenzahl; Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG -

  • LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 329/21

    Betankung des privaten Wohnmobils kein fristloser Kündigungsgrund; Nutzung einer

  • ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 Ca 1994/21
  • LAG Köln, 13.02.2020 - 8 Sa 236/19

    Gemeinschaftsbetrieb; Kündigungsschutz; Anzeigenblatt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15

    Kündigungsschutzgesetz - betrieblicher Anwendungsbereich - Differenzvergütung -

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 20/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 -

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 21 Sa 44/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG -

  • ArbG München, 05.03.2020 - 33 Ca 7766/19

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wartezeit, Sittenwidrigkeit, Feststellung, Beweislast,

  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
  • ArbG Köln, 28.01.2022 - 19 Ca 4774/21
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
  • ArbG Köln, 08.09.2020 - 6 Ca 1079/20

    Sekundäre Darlegungslast zur Anwendbarkeit des KSchG

  • ArbG Bonn, 04.03.2020 - 2 Ca 2021/19
  • ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
  • ArbG Bonn, 22.01.2020 - 5 Ca 2023/19
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