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   BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (B)   

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BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (B) (https://dejure.org/1984,82)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch auf Beschäftigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 102 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 277
  • NJW 1984, 2374
  • ZIP 1984, 993
  • MDR 1984, 876
  • NZA 1984, 159
  • NZA 1984, 169
  • BB 1984, 1426
  • BB 1984, 1428
  • DB 1984, 1990
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Der Senat gibt seine Rechtsprechung auf, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur auf dessen Verlangen bei der betriebsbedingten Kündigung die Gründe mitzuteilen hat, die zu der sozialen Auswahl geführt haben (BAG Urteil vom 6. Juli 1978 2 AZR 810/76 = BAGE 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6. Juli 1978 (BAG 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 mit Anm. von G. Hueck = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 37 mit Anm. von Hanau) eingehend zu der Frage Stellung genommen, welchen Mindestinhalt die Mitteilung der Kündigungsgründe im Sinne des § 102 Abs. 1 BetrVG bei einer betriebsbedingten Kündigung haben muß.

    Diese Auffassung des Senats entspricht der damals (vgl. Hinweise im Urteil vom 6. Juli 1978, aaO, unter II 1 a der Gründe) und heute absolut herrschenden Meinung (Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 57; GK-Kraft, BetrVG, 3. Bearbeitung 1982, § 102 Rz 34; Stege/Weinspach, 5. Aufl., 1984, § 102 Rz 59 bis 62 d; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 28 b; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 102 Rz 27, 28; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 102 Rz 4; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 102 Rz 17; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, Rz 202; KR-Etzel, § 102 BetrVG, Rz 66; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, 1982, Rz 476; Säcker, 10 Jahre Betriebsverfassungsgesetz 1972 im Spiegel höchstrichterlicher Rechtsprechung, S. 71).

    Obwohl das Urteil vom 6. Juli 1978 (aaO) in Literatur und Rechtsprechung kaum Widerspruch ausgelöst hat, sieht sich der Senat genötigt, seine Rechtsprechung zu korrigieren, weil die Entscheidung vom 6. Juli 1978 auf einer nicht gerechtfertigten Rechtsfortbildung beruht und in ihrer Argumentation widersprüchlich ist.

    Dies ist aber durch das Senatsurteil vom 6. Juli 1978 (aaO) geschehen.

    Schließlich hat nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des § 102 BetrVG lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Auswahl rechtfertigen (Senatsurteile vom 6. Juli 1978, aaO, zu III 5 der Gründe, und vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die Zweckmäßigkeitserwägung, auf die der Senat (unter III 2 b der Gründe des Urteils vom 6. Juli 1978, aaO) außerdem die Einschränkung der Mitteilungspflicht stützt, ist auch nicht überzeugend.

    Wie sich den Ausführungen unter III 2 entnehmen läßt, ergibt sich die Entscheidung des Senats vom 6. Juli 1978 (aaO), der Arbeitgeber müsse dem Betriebsrat nur auf Verlangen seine Erwägungen zur sozialen Auswahl mitteilen, weder aus dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG noch ist sie mit dem Gesetzeszweck zu vereinbaren.

    Weil die Bedenken gegen die Auslegung der § 102 Abs. 1 Satz 2 und § 102 Abs. 2 BetrVG im Urteil vom 6. Juli 1978 (aaO) zwingend sind, kann an dieser Rechtsprechung auch aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Vertrauensschutzes nicht festgehalten werden.

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Der Arbeitgeber soll dadurch in die Lage versetzt werden, bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken, ggf. auch dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung zu berücksichtigen (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).

    Dieses soll neben dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auch den Einfluß des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleisten und deshalb in erheblichem Maße auch den Belangen der Belegschaft insgesamt dienen (BAG 30, 386 und BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63

    Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, ein oberstes Bundesgericht solle von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG und BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Es muß vielmehr der Praxis des Arbeitslebens Gelegenheit gegeben werden, sich nunmehr auf die vom Senat entwickelten Grundsätze einzustellen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 6 e der Gründe).
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Vorbedingung für solche abändernde Auslegung ist jedoch, daß objektive Grundlagen für die Wandlung der Rechtsanschauung und des Rechts vorhanden sind (BAG Urteil vom 27. Januar 1955 - 2 AZR 479/54 - BAG 1, 279 = AP Nr. 4 zu § 11 KSchG).
  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Alsdann kann und muß allerdings der Gesetzesbestimmung ein den Grundzügen des neueren Gesamtrechts entsprechender neuer Inhalt gegeben werden und es kann dabei auch unter Umständen von dem Wortlaut abgewichen, die Bestimmung insoweit also nicht mehr angewandt werden (BGHZ 1, 87, 90 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]; 3, 83, 89, 308, 315).
  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Schließlich hat nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des § 102 BetrVG lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Auswahl rechtfertigen (Senatsurteile vom 6. Juli 1978, aaO, zu III 5 der Gründe, und vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte rechtfertigen aber nicht - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - eine richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zuletzt Beschluß des BVerfG vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 und 2 BvR 486/80 - DB 1984, 189, zur Einordnung der Sozialplanforderungen im Konkurs).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (BGHZ - GS - 85, 64; 87, 150, 155) und ausgeführt, einer durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeformten Auslegung komme "besondere Bedeutung" zu: In solchen Fällen träten die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in den Vordergrund und verlangten im allgemeinen ein Festhalten an der einmal eingeschlagenen Rechtsentwicklung.
  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

    Auszug aus BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, ein oberstes Bundesgericht solle von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abweichen, wenn sowohl für die eine wie für die andere Ansicht gute Gründe sprechen (BAG 12, 278 = AP Nr. 35 zu § 1 ArbKrankhG und BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Eine Rechtsprechungsänderung darf deshalb regelmäßig nicht dazu führen, einer Partei rückwirkend Handlungspflichten aufzuerlegen, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (BAG 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Rechtsprechungsänderung regelmäßig nicht dazu führen, einer Partei rückwirkend Handlungspflichten aufzuerlegen, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (29. März 1984 - 2 AZR 429/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 55; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 11; vgl. auch 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; Düwell Das reformierte Arbeitsrecht Kapitel 4 Abschnitt 4 Rn. 17; Medicus WM 1997, 2333, 2337).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 283 f. = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe) brauchte sie dem Betriebsrat bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Auswahlgründe mitzuteilen, auf die sie selbst nicht abstellen wollte.
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Rechtsprechung
   BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 429/83 C   

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BAG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 AZR 429/83 C (https://dejure.org/1986,21499)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 429/83 C (https://dejure.org/1986,21499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Im Fall von - wie hier - divergierenden instanzgerichtlichen Entscheidungen und einem zurückverweisenden Urteil des Revisionsgerichts ist die Lage als ebenso offen anzusehen, wie wenn noch keine gerichtliche Entscheidung vorläge und deshalb Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens besteht (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 429/83 C - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Bei dem die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteil muss es sich um ein solches der aktuellen Instanz handeln (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 429/83 (C) - zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 05.04.2012 - 5 Sa 1117/11

    Erfolgreiche Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung wegen

    Die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs kann für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers angesichts des erstrittenen Feststellungsurteils nicht mehr begründen (vgl. z.B.: BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 429/83 C Rn. 16, zitiert nach juris).
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