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   BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77   

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https://dejure.org/1979,308
BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77 (https://dejure.org/1979,308)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1979 - 2 AZR 431/77 (https://dejure.org/1979,308)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 (https://dejure.org/1979,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung des Arbeitsvertrages - Leitender Angestellter - Sachlich gerechtfertigter Grund - Finanzieller Ausgleich - Abfindung - Ablehnung der Weiterbeschäftigung - Vorsorgliche Kündigung - Unwirksamkeit der Befristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1557
  • DB 1979, 1991
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77
    Die Mitteilung des Arbeitgebers, ein befristet abgeschlossener Arbeitsvertrag solle nicht verlängert werden, oder eine mit der Befristung begründete Ablehnung der Weiterbeschäftigung ist in der Regel dann keine vorsorgliche Kündigung, wenn die Wirksamkeit der Befristung zwischen den Parteien noch nicht streitig ist (Bestätigung von BAG v. 9.11.1977 - 5 AZR 388/76 - AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG v. 15.3.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 388/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sender - Auslandskorrespondent - Rechtfertigung der

    Auszug aus BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77
    Die Mitteilung des Arbeitgebers, ein befristet abgeschlossener Arbeitsvertrag solle nicht verlängert werden, oder eine mit der Befristung begründete Ablehnung der Weiterbeschäftigung ist in der Regel dann keine vorsorgliche Kündigung, wenn die Wirksamkeit der Befristung zwischen den Parteien noch nicht streitig ist (Bestätigung von BAG v. 9.11.1977 - 5 AZR 388/76 - AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG v. 15.3.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 1979 (- 2 AZR 431/77 -) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Ihm kann deshalb kein rechtsgeschäftlicher Wille unterstellt werden, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, solange die Befristung zwischen den Parteien nicht streitig ist (vgl. BAG 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - zu 4 b der Gründe) .

    Auch wenn in der Mitteilung die Absicht zum Ausdruck kommt, das Arbeitsverhältnis nicht über den 31. Dezember 2012 hinaus fortzusetzen, lässt § 140 BGB eine Umdeutung der darin liegenden Wissenserklärung in eine Willenserklärung nicht zu (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 27, BAGE 116, 336; 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - zu 4 b der Gründe) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Zwar bedurfte die Befristung des Arbeitsvertrags eines leitenden Angestellten nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des TzBfG aufgrund des nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG eingeschränkten Kündigungsschutzes lediglich dann eines Sachgrunds, wenn dem leitenden Angestellten beim Ausscheiden infolge der Befristung kein finanzieller Ausgleich zustand, der einer Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG zumindest gleichwertig war (vgl. BAG 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - zu 1 c der Gründe) .
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