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   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95   

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https://dejure.org/1996,2173
BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95 (https://dejure.org/1996,2173)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 AZR 431/95 (https://dejure.org/1996,2173)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 431/95 (https://dejure.org/1996,2173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachwirkender Kündigungsschutz eines erfolglosen Wahlbewerbers - Beginn und Dauer der für den nachwirkenden Kündigungsschutz maßgeblichen Frist - Beteiligung an einer handgreiflichen Auseinandersetzung als Grund für die außerordentliche Kündigung eines erfolglosen ...

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Wahlbewerber |

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 15 Abs. 3 S. 2, § 1 Abs. 2
    Wahlbewerber, Kündigungsschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 15 Abs. 3 Satz 2, § 1 Abs. 2
    Betriebsratswahl: Grenzen des nachwirkenden Kündigungsschutzes des Wahlbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 78 (Ls.)
  • NZA 1996, 1032
  • BB 1996, 1844
  • BB 1996, 2098
  • DB 1996, 1832
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95
    Es ist schon umstritten, ob und unter welchen Umständen eine Kündigung nach § 242 BGB bzw. § 162 BGB analog unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber sie unter Ausnützung gesetzlicher Fristen kurz vor bzw. nach Eingreifen des (besonderen) Kündigungsschutzes ausspricht (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat; dazu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 110).
  • LAG Hessen, 29.08.1988 - 1 Sa 106/88

    Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Jugendvertreterin;

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95
    Soweit das Berufungsgericht auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 29. August 1988 - 1 Sa 106/88 -, AuR 1989, 352) Bezug nimmt, ist diese Entscheidung bei näherem Hinsehen nicht einschlägig.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.04.1995 - 6 Sa 153/94

    Wahlwerber: besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das am 28. April 1995 verkündete Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - 6 Sa 153/94 - aufgehoben.
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Das gilt uneingeschränkt jedenfalls für Handlungen, die in keinem Zusammenhang zur Wahlbewerbung stehen (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 431/95 - zu II 1 e der Gründe) .
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 175/01

    Schadensersatzanspruch eines Wahlvorstandsmitglieds

    Ist auch der nachwirkende Kündigungsschutz beendet, besteht kein besonderer Kündigungsschutz des Funktionsträgers mehr; der Arbeitgeber kann - wie jedem anderen Arbeitnehmer - kündigen (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 431/95 - AP KSchG 1969 § 15 Wahlbewerber Nr. 2 = EzA KSchG § 15 n.F. Nr. 44).

    Nach Beendigung des nachwirkenden Kündigungsschutzes eines Funktionsträgers kann der Arbeitgeber diesem wieder wie jedem anderen Arbeitnehmer kündigen (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 431/95 - AP KSchG 1969 § 15 Wahlbewerber Nr. 2 = EzA KSchG § 15 n.F. Nr. 44).

  • LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10

    Schlechtleistung; Kündigung; Auflösungsantrag, Sonderkündigungsschutz

    (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1996 - 2 AZR 431/95, Rn. 14 ff.)Steht hiernach der Sonderkündigungsschutz aber nach seinem Ablauf einer Kündigung nicht mehr entgegen, kann er auch einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nicht mehr entgegenstehen, zumal wenn er an eine bereits vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes ausgesprochene Kündigung anknüpft und überwiegend auf Gründe gestützt wird, die mit der Wahlbewerbung weder in einem inhaltlichen noch in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2023 - 12 Sa 1160/22

    Sozialplanabfindung - Ausschluss - besonderer Kündigungsschutz -

    Nach Beendigung des nachwirkenden Kündigungsschutzes eines Funktionsträgers kann der Arbeitgeber diesem wieder wie jedem anderen Arbeitnehmer kündigen (BAG, 14. Februar 2002 - 8 AZR 175/01, juris Rn 32; BAG, 13. Juni 1996 - 2 AZR 431/95, juris Rn 19).
  • ArbG Stuttgart, 24.04.2008 - 10 Ca 1658/07

    Betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers - grob fehlerhafte Namensliste bei

    Dem Arbeitgeber ist es auch nicht verwehrt, eine Kündigung nach Ablauf von Sonderkündigungsschutz auszusprechen, selbst wenn der Kündigungsgrund noch in die Zeit des Sonderkündigungsschutzes fällt (BAG v. 13.06.1996, 2 AZR 431/95, NZA 36, 1032).
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