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   BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60   

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BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 (https://dejure.org/1961,153)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 (https://dejure.org/1961,153)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 (https://dejure.org/1961,153)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1961, 1168
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60
    Seiner Nachprüfung unterliegt jedoch, ob das Berufungsgericht bei der zum Eegriff des wichtigen Grundes gehördenden Abwägung der beiderseitigen Interessen alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (BAG 2, 207; 2, 214; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (BAG 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - zu II der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - zu V 1 der Gründe; 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 254; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung ist Voraussetzung, dass diese Stunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein müssen (BAG vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60; BAG vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 -).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Er muß ferner vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO, Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, daß die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP ZPO § 253 Nr. 7; 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153, 164; 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Er muß ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO ).«.

    Er muß ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (Senatsurteil vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO ).

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    Soweit es in diesem Zusammenhang noch auf die "Duldung" entsprechender Mehr-/Überarbeit durch den Arbeitgeber im Sinne der diesbezüglichen Judikatur des Bundesarbeitsgerichts (s. etwa schon BAG 15.6.1961 - 2 AZR 436/60 - AP § 253 ZPO Nr. 7 = SAE 1961, 192) ankommt, kann dieser sich nicht mit Erfolg darauf berufen, er habe die fraglichen Zustände nicht gekannt, wenn sich die betreffenden Zeiten in vom Arbeitgeber selber geführten Aufstellungen (hier: "Zeiterfassung Journal") dokumentiert sind.

    Was darüber hinaus die vorerwähnte "Verbindung" erbrachter Mehrarbeit mit dem Willen des Arbeitgebers anbelangt, so richte sich diese nach der besagten Judikatur danach, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden 56So bereits BAG 15.6.1961 - 2 AZR 436/60 - AP § 253 ZPO Nr. 7 = SAE 1961, 192 = DB 1961, 1168 [II.]: "Zur Schlüssigkeit des Anspruchs auf Überstundenvergütung gehört, wie das angefochtene Urteil mit Recht annimmt, außerdem die Behauptung, dass die Überstunden entweder von der Betriebsleitung angeordnet oder zur Erledigung der vom Kläger verlangten Arbeit notwendig oder wenigstens von der Beklagten gebilligt oder geduldet worden sind".So bereits BAG 15.6.1961 - 2 AZR 436/60 - AP § 253 ZPO Nr. 7 = SAE 1961, 192 = DB 1961, 1168 [II.]: "Zur Schlüssigkeit des Anspruchs auf Überstundenvergütung gehört, wie das angefochtene Urteil mit Recht annimmt, außerdem die Behauptung, dass die Überstunden entweder von der Betriebsleitung angeordnet oder zur Erledigung der vom Kläger verlangten Arbeit notwendig oder wenigstens von der Beklagten gebilligt oder geduldet worden sind".

    56) So bereits BAG 15.6.1961 - 2 AZR 436/60 - AP § 253 ZPO Nr. 7 = SAE 1961, 192 = DB 1961, 1168 [II.]: "Zur Schlüssigkeit des Anspruchs auf Überstundenvergütung gehört, wie das angefochtene Urteil mit Recht annimmt, außerdem die Behauptung, dass die Überstunden entweder von der Betriebsleitung angeordnet oder zur Erledigung der vom Kläger verlangten Arbeit notwendig oder wenigstens von der Beklagten gebilligt oder geduldet worden sind".

  • LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03

    Einfühlungsverhältnis als dem Arbeitsverhältnis vorgeschaltete Beziehung (hier -

    Er muss ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (BAG vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 -, AP Nr. 7 zu § 253 ZPO).
  • ArbG Kiel, 03.06.2002 - 2 Ca 2501 e/01

    Bereitschaftsdienst eines Rettungsassistenten als regelmäßige Arbeitszeit;

    Bestreitet der Arbeitgeber, wie vorliegend, die Ableistung von Überstunden, so hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Arbeitnehmer, der eine Überstundenvergütung begehrt, darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (BAG v. 15.6.1961 - 2 AZR 436/60, AP Nr. 7 zu § 253 ZPO).
  • LAG Saarland, 22.02.2017 - 2 Sa 38/16

    1. § 174 Satz 2 BGB schränkt die Möglichkeit der Zurückweisung einer

    Neben der Darlegung der reinen Ableistung von Stunden, die über die normale arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, gehört es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht eines Arbeitgebers, diese Stunden auch vergüten zu müssen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (vgl. grundlegend schon BAG Urteil v. 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 - in AP Nr. 7 zu § 253 ZPO - Rn 8 bei juris ; BAG Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - in NZA 2013, 1100-1102 - Rn 14 bei juris m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 3 Sa 319/10

    Unbegründete Arbeitnehmerklage auf Urlaubsabgeltung und weitergehender Vergütung

    Hiernach ist es bei der gebotenen Berücksichtigung der Grundsätze, die sich aus dem grundlegenden BAG-Urteil vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 - ergeben, rechtlich zutreffend, dass das Arbeitsgericht den Anspruch des Klägers als nicht ausreichend substantiiert angesehen hat.

    c) Jedenfalls im Hinblick auf die konkret bestreitende Einlassung der Beklagten sowie mit Rücksicht auf den Umstand, dass für den Kläger im Iran unstreitig die 45-Stunden-Woche galt (= monatlich im Jahresdurchschnitt ungefähr 195 Stunden) waren Fragen und Auflagen an den anwaltlich vertretenen Kläger nicht gemäß § 139 ZPO veranlasst (vgl. BAG v. 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 - juris Rz 9).

  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 791/85

    Auskunftsverlangen bei Überstundenbezahlung - Darlegungslast bei Behauptung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12

    Darlegungs- und Beweislast bei streitigen Anspruch auf Überstundenvergütung

  • LAG Köln, 30.07.2003 - 8 (3) Sa 220/03

    Abgeltung der durch die Ärztin einer internistischen Klinik geleisteten

  • LAG Hamm, 10.06.1999 - 8 Sa 94/99

    Überstundenvergütung - ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung -

  • LAG Köln, 01.08.1997 - 11 (7) Sa 152/97

    Arzthelferin; Annahmeverzug; Überstunden

  • LAG Hamm, 18.01.1993 - 19 (18) Sa 707/92

    Überstundenvergütung; Vergütungsanspruch; Überstunden; Freizeitausgleich;

  • ArbG Nürnberg, 05.04.2017 - 2 Ca 4997/16

    Vergütungsanspruch eines Gewerkschaftssekretärs für behauptete Mehrarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2010 - 3 Sa 188/10

    Vergütungsanspruch eines Leiters eines Fitness-Studios - Nettolohnvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2010 - 7 Sa 340/10

    Überstundenvergütung - Darlegung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 16.10.2000 - 8 (12) Sa 853/99

    Überstunden; Vergütung; Darlegungs- und Beweislast; Anlagenkonvolut; Bezugnahme

  • LAG Köln, 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97

    Mehrarbeit; Darlegungslast; Beweislast; Tätigkeit außerhalb des Betriebes;

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1993 - 12 Sa 76/92

    Arbeitsentgelt: Geltendmachung von Vergütung für Überstunden - Darlegungslast

  • LAG Köln, 25.06.1999 - 11 Sa 1488/98

    Arzt; Assistenzarzt zur Weiterbildung; Überstunden; Substantiierung;

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
  • LAG Köln, 16.07.1999 - 11 Sa 446/99

    Anspruch eines Schulhausmeisters auf Bezahlung von Überstunden; Darlegungspflicht

  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 455/86
  • ArbG Köln, 17.09.2015 - 11 Ca 3604/15

    Darlegungslast und Beweislast des Arbeitnehmers für den Anspruch auf

  • ArbG Mönchengladbach, 02.05.2007 - 2 Ca 615/07

    Widerspruchslose Weiterarbeit als konkludente Annahme eines Angebotes auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.1992 - 10 Sa 581/92

    Leistungszulage; Zeiterfassungskarten; Arbeitszeit; Zeitausgleich; Überstunden

  • ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01

    Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen

  • ArbG Köln, 04.04.2003 - 13 Ca 4237/02
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