Rechtsprechung
BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Änderungskündigung - Annahmefrist
- openjur.de
Annahmefrist bei der Änderungskündigung
- IWW
- Wolters Kluwer
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung; Möglichkeit der Umdeutung einer unangemessen kurzen Annahmefrist in eine angemessen lange Frist; Bindung der vorbehaltlosen Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen ...
- bag-urteil.com
Annahmefrist bei der Änderungskündigung
- hensche.de
Änderungskündigung, Änderungsangebot, Kündigung: Änderungskündigung
- Judicialis
- RA Kotz
Änderungskündigung: Streichung der individuell vereinbarten Entfernungszulage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2 S. 2; BGB § 147 Abs. 2 § 148
Änderungskündigung; Annahmefrist - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Annahmefrist bei Änderungskündigung muss nicht durch Zeitpunkt oder Zeitraum festgesetzt sein ? Umdeutung zu kurzer Erklärungsfrist in Mindestfrist von drei Wochen nach § 2 KSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- wb-law.de (Kurzinformation)
Annahmefrist bei Änderungskündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Frist für Annahme eines Änderungsangebots
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Änderungskündigung - Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit, sich das Angebot zu überlegen
- prot-in.de (Kurzinformation)
Frist für vorbehaltslose Annahme einer Änderungskündigung - Änderungskündigung- Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
- prot-in.de (Leitsatz)
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
- streifler.de (Kurzinformation)
Änderungskündigung: Annahme des Änderungsangebots muss innerhalb von drei Wochen erfolgen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Annahmefrist für Angebote im Rahmen einer Änderungskündigung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Änderungskündigung - Bundesarbeitsgericht zur Frist für die Annahme eines Änderungsangebots - Eine zu kurze Annahmefrist ist an die gesetzliche Mindestfrist von drei Wochen anzupassen
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Änderungskündigung - Diese Fristen muss der ArbN beachten, wenn er ein Angebot zur Änderungskündigung erhält
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
Annahmefrist bei Änderungskündigung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 109 (Ls.)
- NZA 2007, 925
- BB 2007, 1790
- DB 2007, 1474
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05
Änderungskündigung - Annahmefrist
Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.Auch gibt es für die Dauer der gewillkürten Annahmefrist grundsätzlich keine Grenze (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59;… Staudinger/Bork aaO § 148 Rn. 5;… Müko-BGB/Kramer § 148 Rn. 4).
Allerdings muss im Hinblick auf § 2 Satz 2 KSchG die Mindestannahmefrist drei Wochen betragen (s. im Einzelnen BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - aaO).
Bei fehlerhaft bestimmten Fristen wird vielmehr nur die gesetzliche Frist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf gesetzt (Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59).
- LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung
Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 - 5 (15) Sa 904/05 - aufgehoben. - BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden. - BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89
Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach der der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt danach nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (vgl. BGH 13. Dezember 1989 - VIII ZR 94/89 - BGHZ 109, 359, 361;… Staudinger/Bork (1996) BGB § 148 Rn. 1;… Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. §§ 147, 148 Rn. 4;… Erman/C. Armbrüster BGB 11. Aufl. § 148 Rn. 1;… jurisPK-BGB/Backmann § 148 Rn. 1).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit
Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach welcher der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132 = EzA KSchG § 2 Nr. 65) . - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08
Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss
Ausreichend ist jede zeitliche Konkretisierung, durch die der Antragende zu erkennen gibt, er wolle von der gesetzlichen Regelung des § 147 BGB nach oben oder unten abweichen (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132 = EzA KSchG § 2 Nr. 65). - LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19
Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens
Eine solche Fristbestimmung geht den subsidiären Regeln des § 147 BGB vor (BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925).
- LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 960/07
Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot
Sie setze vielmehr die gesetzliche Annahmefrist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05, AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969; ebenso BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 19 Sa 1200/14
Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Verweis auf unveröffentlichten …
Sie ist im KSchG nicht vorgesehen und auch nicht zum Schutz des Arbeitnehmers vor Missbrauch geboten (BAG 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - juris, Rn 22ff; 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 - juris, Rn 20). - LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2015 - 7 Sa 1930/14
Abkürzung der Kündigungsfrist durch Tarifvertrag - Änderungskündigung
- ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09
Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise …
dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.05.2006, derzufolge die zu kurze Bestimmung der Annahmefrist durch den Arbeitgeber im Änderungsangebot nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führe, sondern vielmehr die gesetzliche Annahmefrist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf setze (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05, AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969; ebenso BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925), betraf eine andere Fallgestaltung, um die es hier nicht geht. - LAG München, 27.08.2008 - 11 Sa 43/08
Anspruch auf eine Weihnachtszuwendung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen …
Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach der der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt danach nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (BAG, Urt. vom 1.2.2007, Az.: 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925) Die Fristbestimmung iSv. § 148 BGB kann dabei nicht nur durch die Festlegung eines konkreten Termins oder durch die Festsetzung eines Zeitraums erfolgen, sondern sich auch aus den Umständen ergeben. - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 11 AL 99/08 Die Dauer der Frist entspricht der Mindestfrist nach § 2 S. 2 KSchG und sie ist auch bestimmt genug (vgl. BAG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06).