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   BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19   

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BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 (https://dejure.org/2020,14389)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 (https://dejure.org/2020,14389)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 (https://dejure.org/2020,14389)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 174 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 174 SGB IX, § 2 Abs. 3 SGB IX, § 151 Abs. 1, Abs. 3 SGB IX, § 208 SGB IX, §§ 168 bis 175 SGB IX, § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 91 SGB IX, § 121 Abs. 1 BGB, § 130 BGB, § 26 Abs. 1 SGB X, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1 BGB, § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 168 SGB IX, § 626 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 174 Abs. 2 SGB IX, § 174 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 174 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 85 bis 92 SGB IX, Art. 20 Abs. 3 GG, § 43 VwVfG, § 39 SGB X, § 580 ZPO, § 91 Abs. 4 SGB IX, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 102 BetrVG, § 178 Abs. 2 SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Unterschiedliche Prüfungsanforderungen zwischen der Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB und der Antragsfrist des § 174 Abs. 2 SGB IX bei der fristlosen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; Beteiligung der Arbeitnehmervertretung nach Abschluss des Verfahrens vor dem ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung zulasten schwerbehinderter Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschiedliche Prüfungsanforderungen zwischen der Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB und der Antragsfrist des § 174 Abs. 2 SGB IX bei der fristlosen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die negative Feststellungsklage des Arbeitnehmers - und sein Rechtsschutzbedürfnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - und die Kündigungsfrist bei Erkrankung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Feststellungsklage - und die Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Überzeugungsbildung - und der Indizienbeweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten - und die Kündigungsfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten - Kündigungserklärungsfrist - Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung - negative Feststellungsklage - Überzeugungsbildung des Gerichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige Benachteiligung eines freigestellten Bewerbermitglieds durch Frage nach Plänen bei Auswahlgespräch für Beförderungsstelle

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung zulasten schwerbehinderter Menschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 171, 66
  • MDR 2020, 1516
  • NZA 2020, 1326
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (40)

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192) .

    Ihre sich aus § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebende Obliegenheit, mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchzuführen, zu denen auch die Anhörung des Kündigungsgegners gehören kann (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) , kollidierte mit ihrer aus § 241 Abs. 2 BGB folgenden - und im konkreten Fall ausschlaggebenden - Pflicht, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des betroffenen Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 29) .

    (a) Eine schlichte Untätigkeit des Arbeitgebers reicht allerdings grundsätzlich nicht aus, um den Beginn des Laufs der Kündigungserklärungsfrist zu verhindern (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 26) .

    Der Arbeitgeber muss wegen seiner sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Pflicht auf die Erkrankung des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen und alles unterlassen, was dem Genesungsprozess abträglich war oder ggf. sogar eine Verschlechterung des Zustands herbeiführen konnte (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 33) .

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2019 (- 2 ABR 2/19 - Rn. 34; offengelassen von BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 26) einen Zeitraum von drei Wochen für die Kontaktaufnahme mit einer arbeitsunfähig erkrankten Zeugin wegen der Entbindung von einer Vertraulichkeitsvereinbarung noch als ausreichend angesehen und nicht beanstandet.

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    (b) Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitnehmer aus Gründen der Rücksichtnahme auf dessen Genesungsprozesses nur begrenzt zulässig (zur Ausübung des Weisungsrechts BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) .

    (c) Das Landesarbeitsgericht beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 2016 (- 10 AZR 596/15 - BAGE 157, 153) .

    Ist kein derartiger Anlass gegeben, hat der Arbeitgeber jegliche Weisung während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu unterlassen (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 f., aaO) .

    Dies kommt nur in Betracht, wenn die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und nicht bis nach der Genesung zugewartet werden kann (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Das kann - entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung, die von einer "Ausdehnung" der Frist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 22, BAGE 117, 168) beziehungsweise einem "Aufschieben" ihres Ablaufs (vgl. BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 33, BAGE 140, 47) ausgegangen ist (ablehnend ErfK/Niemann 20. Aufl. BGB § 626 Rn. 228b; zustimmend wohl Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 174 Rn. 16, 28)  - nicht angenommen werden.

    Die Systematik zeigt, dass der Gesetzgeber sie zusammen mit der Anforderung gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX als Äquivalent und damit - entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - BAGE 117, 168; wohl auch BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 14) - als Ersatz für die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB konzipiert hat (vgl. auch ErfK/Niemann 20. Aufl. BGB § 626 Rn. 228b: § 174 Abs. 5 SGB IX regele die Kündigungserklärungsfrist eigenständig; aA, aber ohne nähere Begründung: Hiebert Verfahrensprobleme im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach den §§ 85 bis 92 SGB IX S. 249) .

    c) Diese Sichtweise vermeidet zudem eine nach Sinn und Zweck der Fristenregelung schwerlich zu rechtfertigende doppelte Prüfung der Zweiwochenfrist zwischen Kenntnis von den Kündigungsgründen und Antragstellung beim Integrationsamt einerseits durch die Gerichte für Arbeitssachen nach § 626 Abs. 2 BGB und andererseits durch das Integrationsamt bzw. die Verwaltungsgerichte nach § 174 Abs. 2 SGB IX mit möglicherweise einander widersprechenden Ergebnissen (vgl. etwa BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 14 ff., BAGE 117, 168) .

    Sie ist allein vom Integrationsamt bzw. im Falle der Anfechtung der Entscheidung von den Verwaltungsgerichten zu prüfen (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 17, BAGE 117, 168; Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 174 Rn. 16; Knittel SGB IX Kommentar 11. Aufl. § 91 Rn. 38; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 174 Rn. 17) .

  • BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    a) Die Frage der Rechtzeitigkeit der Antragstellung beim Integrationsamt bestimmt sich nach § 174 Abs. 2 SGB IX. Die Einhaltung der Frist ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erteilung der Zustimmung (BVerwG 2. Mai 1996 - 5 B 186.95 -) .

    Das Integrationsamt hat bei seiner Entscheidung allerdings die Umstände zu berücksichtigen, die für das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzverfahren von Bedeutung sind (zu § 21 Abs. 2 SchwbG vgl. BVerwG 2. Mai 1996 - 5 B 186.95 -) .

    Für die Beurteilung der Frage der Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund iSd. § 174 Abs. 2 SGB IX gelten dieselben Erwägungen, die bei der Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten sind (BVerwG 15. September 2005 - 5 B 48.05 - zu 1.2 der Gründe; 2. Mai 1996 - 5 B 186.95 -) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    aa) "Erteilt" iSv. § 174 Abs. 5 SGB IX ist die Zustimmung, sobald eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX getroffen und der antragstellende Arbeitgeber hierüber in Kenntnis gesetzt oder wenn eine Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nicht getroffen worden ist; in diesem Fall gilt die Zustimmung mit Ablauf der Frist gemäß § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX als erteilt (vgl. zu § 91 SGB IX in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 - Rn. 18; 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 15) .

    Solange derjenige, dem unverzügliches Handeln abverlangt wird, nicht weiß, dass er die betreffende Rechtshandlung vornehmen muss, oder es mit vertretbaren Gründen annehmen kann, er müsse sie noch nicht vornehmen, liegt kein "schuldhaftes" Zögern vor (vgl. zu § 91 SGB IX aF BAG 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 16) .

    cc) Die Kündigung ist iSv. § 174 Abs. 5 SGB IX "erklärt", wenn sie dem schwerbehinderten Menschen gemäß § 130 BGB zugegangen ist (vgl. zu § 91 SGB IX aF BAG 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Das gilt sowohl für ausdrückliche Entscheidungen des Integrationsamts nach § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX als auch für die Zustimmungsfiktion des § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19) .

    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO) .

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Das ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen darf, der Arbeitnehmer werde sich in absehbarer Zeit nicht äußern (können) (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 27 f.) .

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2019 (- 2 ABR 2/19 - Rn. 34; offengelassen von BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 26) einen Zeitraum von drei Wochen für die Kontaktaufnahme mit einer arbeitsunfähig erkrankten Zeugin wegen der Entbindung von einer Vertraulichkeitsvereinbarung noch als ausreichend angesehen und nicht beanstandet.

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Ihre sich aus § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebende Obliegenheit, mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchzuführen, zu denen auch die Anhörung des Kündigungsgegners gehören kann (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) , kollidierte mit ihrer aus § 241 Abs. 2 BGB folgenden - und im konkreten Fall ausschlaggebenden - Pflicht, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des betroffenen Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 29) .

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben sie nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38, BAGE 160, 221; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 35) .

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben sie nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38, BAGE 160, 221; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 35) .

    Die erforderliche Würdigung der Indiztatsachen kann der Senat nicht selbst vornehmen (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 29; 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 40; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83) .

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

  • BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86

    Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG -

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

  • BVerwG, 05.10.1995 - 5 B 73.94

    Antrag des Arbeitgebers auf Kündigungszustimmung, Beginn der Ausschlußfrist

  • LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18

    Verdachtskündigung; Tatkündigung; Anhörung des Arbeitnehmers während der

  • ArbG Wuppertal, 11.10.2018 - 6 Ca 915/18

    Außerordentliche Kündigung, Ausschlussfrist, Aufklärung des

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11

    Fristlose Kündigung wegen Herstellens eines inhaltlich falschen Schriftstücks -

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

  • BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 48.05

    Keine Zulassung zur Revision - Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Insbesondere darf es das Nichterreichen eines ausreichenden Grads an Gewissheit nicht allein darauf stützen, es seien andere Erklärungen theoretisch denkbar (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 62, BAGE 171, 66) .
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt keinen naturwissenschaftlichen Kausalitätsnachweis und auch keine an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19, juris Rn. 62; BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18 juris Rn. 8).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    (1) Zu den in diesem Sinne maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 36, BAGE 171, 66; 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 29, BAGE 170, 84) .
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