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   BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68   

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https://dejure.org/1969,2894
BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68 (https://dejure.org/1969,2894)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1969 - 2 AZR 444/68 (https://dejure.org/1969,2894)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1969 - 2 AZR 444/68 (https://dejure.org/1969,2894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrvertrag eines Minderjährigen - Gesetzlicher Vertreter - Prokurist des Lehrbetriebes - Verbotenes Rechtsgeschäft - Widerstreit der Interessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1969, 1704
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68
    Der Lehrvertrag eines Minderjährigen , den für ihn sein gesetzlicher Vertreter mit dem Prokuristen des Lehrbetriebes abschließtj ist kein nach § l8l BGB verbotenes Rechtsgeschäft, auch wenn der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen an sich bevollmächtigt ist, den Lehrbetrieb zu vertreten« § 1-81 BGB stellt nicht auf einen etwaigen Widerstreit der Interessen, sondern allein auf die Art der Vornahme des Rechts geschäftes ab (im Anschluß an BGHZ 50, 8 [11]).

    Demgemäß stellt'§ l8 l BGB ohne Rücksicht auf den Geschäftsinhalt oder auf die Interessenlage lediglich auf die Art und Weise des Geschäftsabschlusses ab (RGZ 105, 417 [4l8]; 108, 405 [407]; 157, 24 [5 1 ]; BGHZ 21, 229 [250/51]; 50, 8 [11]; Palandt-Danckelmann, Bürgerliches Gesetzbuch, 28. Aufl", § l8 l Anm. 2; RGRK-Kuhn, Das Bürgerliche Gesetzbuch, Bd. 1, Teil 1, 11. Aufl., § l8 l Anm. 2).

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68
    Demgemäß stellt'§ l8 l BGB ohne Rücksicht auf den Geschäftsinhalt oder auf die Interessenlage lediglich auf die Art und Weise des Geschäftsabschlusses ab (RGZ 105, 417 [4l8]; 108, 405 [407]; 157, 24 [5 1 ]; BGHZ 21, 229 [250/51]; 50, 8 [11]; Palandt-Danckelmann, Bürgerliches Gesetzbuch, 28. Aufl", § l8 l Anm. 2; RGRK-Kuhn, Das Bürgerliche Gesetzbuch, Bd. 1, Teil 1, 11. Aufl., § l8 l Anm. 2).
  • RG, 27.09.1924 - V 367/23

    Kann ein Unterbevollmächtigter im Namen des Machtgebers mit dem Bevollmächtigten,

    Auszug aus BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68
    Demgemäß stellt'§ l8 l BGB ohne Rücksicht auf den Geschäftsinhalt oder auf die Interessenlage lediglich auf die Art und Weise des Geschäftsabschlusses ab (RGZ 105, 417 [4l8]; 108, 405 [407]; 157, 24 [5 1 ]; BGHZ 21, 229 [250/51]; 50, 8 [11]; Palandt-Danckelmann, Bürgerliches Gesetzbuch, 28. Aufl", § l8 l Anm. 2; RGRK-Kuhn, Das Bürgerliche Gesetzbuch, Bd. 1, Teil 1, 11. Aufl., § l8 l Anm. 2).
  • RG, 06.12.1922 - V 114/22

    Fristende; Erfahrungssätze

    Auszug aus BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68
    Demgemäß stellt'§ l8 l BGB ohne Rücksicht auf den Geschäftsinhalt oder auf die Interessenlage lediglich auf die Art und Weise des Geschäftsabschlusses ab (RGZ 105, 417 [4l8]; 108, 405 [407]; 157, 24 [5 1 ]; BGHZ 21, 229 [250/51]; 50, 8 [11]; Palandt-Danckelmann, Bürgerliches Gesetzbuch, 28. Aufl", § l8 l Anm. 2; RGRK-Kuhn, Das Bürgerliche Gesetzbuch, Bd. 1, Teil 1, 11. Aufl., § l8 l Anm. 2).
  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine

    Auszug aus BAG, 29.05.1969 - 2 AZR 444/68
    Demgemäß stellt'§ l8 l BGB ohne Rücksicht auf den Geschäftsinhalt oder auf die Interessenlage lediglich auf die Art und Weise des Geschäftsabschlusses ab (RGZ 105, 417 [4l8]; 108, 405 [407]; 157, 24 [5 1 ]; BGHZ 21, 229 [250/51]; 50, 8 [11]; Palandt-Danckelmann, Bürgerliches Gesetzbuch, 28. Aufl", § l8 l Anm. 2; RGRK-Kuhn, Das Bürgerliche Gesetzbuch, Bd. 1, Teil 1, 11. Aufl., § l8 l Anm. 2).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Hiergegen besteht freilich schon das Bedenken, daß § 181 BGB die Vertretungsmacht einschränkt und niemand mehr Rechte auf einen anderen übertragen kann, als er selber hat oder, anders ausgedrückt, daß der am Selbstkontrahieren gehinderte Vertreter nicht auf dem Umweg über die Bestellung eines Unterbevollmächtigten seine eigene Vertretungsmacht erweitern kann (Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des Bürgerlichen Rechts 15. Aufl. § 181 III 2; Soergel/Schultze v. Lausaulx, BGB 10. Aufl. § 181 Rn. 29; vgl. auch BAG, Urt. v. 29.5.69 - 2 AZR 444/68, AP § 181 BGB Nr. 1 = Betrieb 1969, 1704).
  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

    Die Prokuristen einer GmbH sind indessen nicht als Unterbevollmächtigte des Geschäftsführers anzusehen, sondern erfüllen ihre Vertretungsaufgabe in eigener Verantwortung gegenüber der Gesellschaft (vgl. schon BAG AP Nr. 1 zu § 181 BGB = DB 1969, 1704; KG OLGE 11, 395; ebenso Scholz-Uwe H. Schneider, GmbHG, 6. Aufl., § 35 Rdn. 64 und wohl auch Soergel-Leptien, BGB, 11. Aufl., § 181 Rdn. 21).
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