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   BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09   

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BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09 (https://dejure.org/2010,13539)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 AZR 446/09 (https://dejure.org/2010,13539)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 AZR 446/09 (https://dejure.org/2010,13539)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Das Landesarbeitsgericht hat sich insoweit die Ausführungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - Rn. 15 ff., AP BAT § 53 Nr. 9) zu eigen gemacht, dem eine inhaltsgleiche Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag eines anderen Arbeitnehmers der Beklagten zugrunde lag.

    Insbesondere ist der Begriff des "Zusatzes" (vgl. Duden Das Synonymwörterbuch "zusätzlich": auch noch, außerdem, besonders..., dazu, überdies, extra-; Wahrig Deutsches Wörterbuch 2006 "zusätzlich": ergänzend hinzukommend, hinzugefügt) nicht in der Weise determiniert, dass unter den einbezogenen Bestimmungen nur solche den BAT abändernden oder von ihm abweichenden Regelungen verstanden werden könnten, die nicht in seine zentralen Regelungen eingreifen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 19, AP BAT § 53 Nr. 9).

    Das spricht für die gewollte Anwendbarkeit einer speziellen unternehmensbezogenen Sonderregelung wie der TVb Nr. 741. Dass solche Regelungen abändernden, ergänzenden oder ersetzenden Inhalt haben können, ergibt sich aus dem Charakter und der Funktion dieser Tarifverträge (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 22, AP BAT § 53 Nr. 9) .

    Das trifft auf die in Rede stehende Klausel aus den genannten Gründen nicht zu (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9) .

    In deren Anwendung sind rückwirkende Regelungen zum tariflichen Sonderkündigungsschutz möglich, wenn der Ausschluss der ordentlichen Kündigung schon bisher Ausnahmetatbestände enthielt und die Neuregelung den Sonderkündigungsschutz nicht vollständig abschafft, sondern lediglich die Ausnahmetatbestände modifiziert (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 26 f., AP BAT § 53 Nr. 9) .

    bb) Danach ist die Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes nach § 53 Abs. 3 BAT durch die TVb Nr. 741 nicht zu beanstanden (so bereits BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - AP BAT § 53 Nr. 9) .

    Die so ausgestaltete Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes verletzt kein schützenswertes Vertrauen der Betroffenen (so schon BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 29 bis 34, aaO) .

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Es ist nicht Sache der Gerichte, dem Arbeitgeber eine bestimmte betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben ( Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 27, EzA KSchG § 2 Nr. 66) .

    Unter diesen Umständen ist eine Änderungskündigung betrieblich bedingt iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 35, EzA KSchG § 2 Nr. 66) .

    Diese Änderung, die einen zentralen Teil des Vertragsinhalts betrifft, hätte einer Vertragsänderung bedurft (Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - aaO) .

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Ist - wie im Streitfall - nach Auffassung des Arbeitgebers eine solche Auswahl nicht vorzunehmen, kann er dem Betriebsrat Auswahlgesichtspunkte nicht mitteilen (Senat 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107) .

    Darin liegt kein nach § 102 BetrVG unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen (vgl. Senat 26. März 2009 - 2 AZR 296/07 - Rn. 42, BAGE 130, 182; 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - zu B II 3 b der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107) .

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Das vermeintlich übergangene Vorbringen ist mangels Darlegung auf den Einzelfall bezogener Tatsachen, die auf eine konkludente Führungsvereinbarung schließen ließen, nicht schlüssig (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: Senat 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - zu III 4 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 21 = EzA KSchG § 23 Nr. 21; BAG 14. September 1988 - 7 ABR 10/87 - zu B 1 der Gründe, BAGE 59, 319) .
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 84/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisung auf BAT/BAT-O

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    aa) Mit Abschluss des Rahmentarifvertrags haben sich die Tarifvertragsparteien und durch sie vertretene Unterorganisationen nicht ihrer Befugnis begeben, im Rahmen ihrer jeweiligen Tarifzuständigkeit und im Sinne des sog. Posterioritätsprinzips (dazu BAG 18. März 2009 - 4 AZR 84/08 - Rn. 38, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 216) in Zukunft ergänzende und ggf. abändernde Regelungen zu BAT und BMT-G II zu vereinbaren.
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist vor allem zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141) .
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Insoweit gelten die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261) .
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Das vermeintlich übergangene Vorbringen ist mangels Darlegung auf den Einzelfall bezogener Tatsachen, die auf eine konkludente Führungsvereinbarung schließen ließen, nicht schlüssig (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: Senat 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - zu III 4 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 21 = EzA KSchG § 23 Nr. 21; BAG 14. September 1988 - 7 ABR 10/87 - zu B 1 der Gründe, BAGE 59, 319) .
  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 426/56

    Tariffähigkeit von Handwerksinnungen und Spitzenorganisationen - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Mögliche Widersprüche zwischen ihnen sind nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz aufzulösen (BAG 22. Februar 1957 - 1 AZR 426/56 - BAGE 3, 358; Däubler/Peter TVG 2. Aufl. § 2 Rn. 61; Löwisch/Rieble TVG § 2 Rn. 114; Schaub ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 199 Rn. 14; aA Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 442) .
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09
    Die Arbeitnehmer müssen vielmehr auch für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebots ist, wenigstens annähernd gleich geeignet sein, die Austauschbarkeit muss sich auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96

    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 155/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    a) Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Regelung in § 1 Abs. 1 des Arbeitsvertrags um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, deren Auslegung einer umfassenden Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob eine atypische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie methodische Regeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

    Arbeitgeberbegriff

    (1) Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen im Arbeitsvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20

    Homeoffice - Änderungskündigung

    Maßstab für die Überprüfung der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die den Arbeitnehmer am wenigsten beeinträchtigen und die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st.Rspr., vgl. BAG. 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 -Rn. 13; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 -Rn. 34; BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17).
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.; 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13) , oder um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie methodische Regeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50) .
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen in § 6 Abs. 2 des Arbeitsvertrags um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.; 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) .
  • LAG Hamburg, 19.03.2015 - 7 Sa 79/14

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Billiges Ermessen bei

    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 KSchG ist vor allem zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (BAG, 9.9.2010, 2 AZR 446/09; 8.10.2009, 2 AZR 235/08; zit. nach iuris).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 69/09

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anwaltsregresses eines Arbeitnehmers

    Auch zu einer Führungsvereinbarung hat der Kläger nichts vorgetragen (vgl. zur Schlüssigkeit auch BAGE 59, 319 und BAG, Urteil vom 9. September 2010, Az. 2 AZR 446/09).
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