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   BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84   

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BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84 (https://dejure.org/1985,145)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1985 - 2 AZR 452/84 (https://dejure.org/1985,145)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 (https://dejure.org/1985,145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schließung des Lagers des Arbeitgebers - Eine für die Gerichte bindende unternehmerische Entscheidung - Organisatorische Einheit mehrerer Firmen - Der gemeinsame Betriebszweck - Einheitlicher Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes - Einheitlicher Betrieb im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 730
  • NZA 1986, 600
  • DB 1986, 1287
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 108/78

    Annahme eines einheitlichen Betriebs mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Gegen die rechtliche Selbständigkeit eines in solcher Rechtsform betriebenen Unternehmens spricht auch nicht, daß es mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verflochten ist oder Personengleichheit der Geschäftsführung besteht (st. Rechtspr. des BAG; vgl. BAG 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 sowie Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - = AP Nr. 1 und 2 zu § 1 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).

    Für das Betriebsverfassungsrecht entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG 27, 359; 30, 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - = AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG 1972, sowie vom 25. November 1980, aaO; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 83; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 23; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 11; a. A. GK-Kraft, BetrVG, Stand Mai 1979, § 4 Anm. 7).

    Der Siebte Senat ist mit diesen zur Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG aufgestellten Grundsätzen von dem betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff ausgegangen (vgl. insbes. die auch in seinem Urteil mehrfach zitierten Entscheidungen BAG 30, 12; BAG Beschluß vom 25. November 1980, aaO; BAG 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Gegen die rechtliche Selbständigkeit eines in solcher Rechtsform betriebenen Unternehmens spricht auch nicht, daß es mit einem oder mehreren anderen Unternehmen wirtschaftlich verflochten ist oder Personengleichheit der Geschäftsführung besteht (st. Rechtspr. des BAG; vgl. BAG 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 sowie Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - = AP Nr. 1 und 2 zu § 1 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).

    Für das Betriebsverfassungsrecht entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG 27, 359; 30, 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - = AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG 1972, sowie vom 25. November 1980, aaO; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 83; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 23; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 11; a. A. GK-Kraft, BetrVG, Stand Mai 1979, § 4 Anm. 7).

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Der Siebte Senat ist mit diesen zur Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG aufgestellten Grundsätzen von dem betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff ausgegangen (vgl. insbes. die auch in seinem Urteil mehrfach zitierten Entscheidungen BAG 30, 12; BAG Beschluß vom 25. November 1980, aaO; BAG 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).

    Mit der analog § 18 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren zulässigen Feststellung über das Vorliegen eines Betriebes (vgl. BAG 30, 12) hat das Berufungsgericht auch eine betriebsverfassungsrechtliche Frage materiell-rechtlich entschieden.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Diese Anforderungen können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der Begründetheit des anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB - für das Verhältnis Feststellungsklage und Klage auf Zahlung des Verzugslohns).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) muß sich die Revisionsbegründung mit allen Teilen des angefochtenen Urteils befassen.
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Der Siebte Senat ist mit diesen zur Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG aufgestellten Grundsätzen von dem betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff ausgegangen (vgl. insbes. die auch in seinem Urteil mehrfach zitierten Entscheidungen BAG 30, 12; BAG Beschluß vom 25. November 1980, aaO; BAG 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Dies bedeutet, daß in einem solchen Beschluß rechtskräftig behandelte Fragen durch die an diesem Verfahren Beteiligten bei unverändertem Sachverhalt nicht erneuter Entscheidung der Gerichte unterbreitet werden können (BAG 21, 139 = AP Nr. 4 zu § 80 ArbGG 1953, zu B 1 der Gründe; BAG 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Das Bundesarbeitsgericht hatte in ständiger Rechtsprechung zunächst die Ansicht vertreten, der Arbeitgeber müsse dem Betriebsrat diese Gründe erst auf entsprechendes Verlangen mitteilen (Senatsurteil BAG 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat ferner mehrfach entschieden, daß mehrere Unternehmen auch im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG (früher § 21 Abs. 1 Satz 2 KSchG), der den allgemeinen Kündigungsschutz von der Zahl der in einem Betrieb beschäftigen Arbeitnehmer abhängig macht, einen einheitlichen Betrieb bilden können (Senatsurteil BAG 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG mit zust. Anm. von Herschel; Urteil des Siebten Senats BAG 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 421/82

    Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74

    Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage

  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl -

  • BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55

    Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Eine solche liegt nicht schon mit Blick auf die Identität der Leitungspersonen der beteiligten Unternehmen vor (vgl. BAG 5. November 1987 - 2 AZR 190/87 -; 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - zu A II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 310/06 - Rn. 32, ZIP 2007, 1618; 16. Februar 2006 - 8 AZR 211/05 - Rn. 18, AP BGB § 613a Nr. 301 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 47; 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - BAGE 101, 321, 323 f. = AP KSchG 1969 § 23 Nr. 29 = EzA KSchG § 23 Nr. 24; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78, 87 f. = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 49 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 51; 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Nr. 41, zu A II 2 b bb der Gründe; vgl. auch 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332, 335 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 2).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Zwar wären dann für die Beurteilung, ob im Zeitpunkt der Kündigung Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden, die Verhältnisse im gemeinsamen Betrieb maßgebend (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 310/06 - Rn. 33, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 66; 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - zu A III 4 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Nr. 41) .
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