Rechtsprechung
BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anpruch gegen Wirksamkeit einer außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Fristbeginn bei dauernder Nichterbringbarkeit der geschuldeten Arbeitsleistung - Erkenntnis des Arbeitgebers über Unmöglichkeit der Leistung durch Arbeitnehmer als maßgeblicher Zeitpunkt ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 23.02.1994 - 2 Ca 781/93
- LAG Niedersachsen, 22.11.1994 - 6 Sa 1013/94
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1656
- NZA 1996, 871
- BB 1996, 1722
- DB 1996, 1574
Wird zitiert von ... (32)
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
b) Im Fall einer lang andauernden - durchgehenden - Arbeitsunfähigkeit liegt ein solcher Dauertatbestand vor (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .Selbst wenn die zum Kündigungsgrund zählende negative Prognose zeitlich näher bestimmbar sein sollte, gilt dies jedenfalls nicht für die weiter erforderliche erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (BAG 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .
Es würde den Bestandsschutz des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers schmälern und nicht - wie durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung bezweckt - verbessern (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .
- AG Brandenburg, 17.05.2019 - 31 C 60/18
Fitness-Studio-Vertrag - außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung einer …
Diese Frist beginnt somit erst dann, wenn der wichtige Grund in einem Dauerzustand wie einer Verschlechterung der Krankheit liegt, nicht schon vor der Beendigung dieses Krankheitszustandes ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f.; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f. ).Bei einem - wie hier - vorliegenden Dauertatbestand in Form der Erkrankungen des Beklagten ist es für die Einhaltung der Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB somit ausreichend, dass dieser Zustand vor Ausspruch der Kündigung noch angehalten hat ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f. ).
Es würde nämlich schon dem allgemeinen Sprachempfinden widersprechen, auf der einen Seite als personenbedingten Kündigungsgrund die dauernde Unfähigkeit, die von der Klägerin geschuldete Leistung anzunehmen, anzuerkennen, andererseits aber davon auszugehen, es handle sich um einen in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen und nicht mehr fortwirkenden, also keinen andauernden Tatbestand ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f. ).
Liegt der wichtige Grund nämlich in einer Krankheit, bei der der Zeitpunkt, zu dem sie eine hinreichende Schwere erlangt hat, nicht objektiv feststellbar ist, ist es angemessen, dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartei dann noch eine mindestens angemessene Frist zur Kündigung einzuräumen ( BAG , NZA 2004, Seiten 1216 ff.; BAG , NZA 2004, Seiten 1118 f.; BAG , NJW 1997, Seiten 1656 f.; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Hanau , Urteil vom 06.06.2003, Az.: 33 C 227/03-13, u.a. in: NJOZ 2004, Heft 47, Seite 4186; AG Wuppertal , Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06 ), so dass der Beklagte hier noch fristgerecht den Vertrag mit dem Fitnessclub der Klägerin aufkündigt hat.
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
In derartigen Fällen ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten, wenn bis in die letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung der Dauertatbestand angehalten hat und damit die Störung des Arbeitsverhältnisses noch nicht abgeschlossen war (vgl. BAG 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 83; 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 10; 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 38 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 11).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
d) Wie bei der dauernden krankheitsbedingten Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 -), ist deshalb auch bei einem dauerhaften Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer (Modellfall: Heizer auf der E-Lok) von einem Dauerstörtatbestand auszugehen. - BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97
Selbstbeurlaubung
In derartigen Fällen ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten, wenn bis in die letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung der Dauertatbestand angehalten hat und damit die Störung des Arbeitsverhältnisses noch nicht abgeschlossen war (Senatsurteil vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; zuletzt Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Krankheit, m.w.N.). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Die von der Revision aufgeworfene Frage, wie die Notwendigkeit einer Mitwirkung des Personalrats gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG mit der Frist des § 626 Abs. 2 BGB in Einklang zu bringen sei, stellt sich vorliegend nicht; bei einer, noch dazu auf demselben Grundleiden beruhenden, dauernden Krankheitsanfälligkeit liegt nämlich ebenso ein Dauertatbestand vor, wie im Fall einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 10). - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
Für die Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist es ausreichend, dass dieser Tatbestand auch noch in den letzten beiden Wochen vor Ausspruch der Kündigung vorgelegen hat (vgl. Senat 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10) . - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Störung auch noch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - zu B II 3 d der Gründe, BAGE 98, 275; Senat 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10). - BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Insofern verdienen dieselben Grundsätze Anwendung, wie sie der Senat im Urteil vom 21. März 1996 (- 2 AZR 455/95 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Krankheit) für den Fall dauernder krankheitsbedingter Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, aufgestellt hat. - AG Freiburg, 20.05.2009 - 55 C 3255/08
Fitnessstudiovertrag - Kündigung wegen psychischer Erkrankung
Die Argumentation der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (z. B. BAG NJW 1997, 1656 ff.) ist jedoch auf den vorliegenden Fall übertragbar. - LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07
Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des …
- LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung
- LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06
Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts, …
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
- OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
- LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00
Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Personalangelegenheiten - …
- LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09
Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; …
- LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06
Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der …
- VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10
Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines …
- LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10
Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der …
- LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 1945/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung, Ausschlussfrist des § 626 …
- LAG Berlin, 07.04.2006 - 13 Sa 94/06
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Kündigungserklärungsfrist
- VGH Bayern, 28.02.2005 - 9 BV 04.2307
Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den Antrag auf Zustimmung zur …
- ArbG Hamburg, 09.11.2012 - 14 Ca 214/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2008 - 12 A 970/08
Zulassung der Berufung - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Fristversäumnis im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.1997 - 3 Sa 278/97
Zulässigkeit der anlässlich eines Betriebsüberganges ausgesprochenen …
- LAG Hamm, 07.11.1996 - 8 Sa 355/96
Schwerbehinderte: unverzügliche Kündigungserklärung nach Zustimmung durch die …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2004 - 5 L 6/03
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung
- VG Augsburg, 26.06.2012 - Au 3 K 11.1748
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Zustimmungsfiktion; …
- VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Schwerbehinderter; Kündigung; Fristbeginn; Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Potsdam, 29.11.2016 - 3 Ca 1277/16