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   BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93   

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BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93 (https://dejure.org/1994,10139)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2 AZR 470/93 (https://dejure.org/1994,10139)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 (https://dejure.org/1994,10139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Schuldirektors mangels Eignung im Sinne des Einigungsvertrages wegen früherer Funktion als Sekretär einer Ortsleitung der SED - Verdrängung des allgemeinen Kündigungsschutzes durch Vorschrift im Einigungsvertrag - Abgestufte Darlegungslast - Prozessuale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Daraus läßt sich schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4, 7 KSchG umfassen soll (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.).

    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als stellvertretender Direktor bzw. Direktor im Schulwesen der DDR gibt Anlaß zur kritischen Prüfung der persönlichen Eignung des Klägers im Sinne der genannten Bestimmung des Einigungsvertrages (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v.; Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - n.v.; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v.).

    Der Senat hat sich insoweit in seinen Urteilen vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201 und 261/93 - (zur Veröffentlichung bestimmt) der ständigen Rechtsprechung des Achten Senats (vgl. eingehend Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n.v., zu B V bzw. B IV der Gründe, m.w.N.) angeschlossen.

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93

    Eignung eines Leheres aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst -

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als stellvertretender Direktor bzw. Direktor im Schulwesen der DDR gibt Anlaß zur kritischen Prüfung der persönlichen Eignung des Klägers im Sinne der genannten Bestimmung des Einigungsvertrages (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v.; Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - n.v.; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v.).

    Wie der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem genannten Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - entschieden hat, ist ein solcher Schluß aber dann berechtigt, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als stellvertretender Direktor oder Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind (vgl. auch die Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - und vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 -).

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als stellvertretender Direktor bzw. Direktor im Schulwesen der DDR gibt Anlaß zur kritischen Prüfung der persönlichen Eignung des Klägers im Sinne der genannten Bestimmung des Einigungsvertrages (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v.; Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - n.v.; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v.).

    Wie der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem genannten Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - entschieden hat, ist ein solcher Schluß aber dann berechtigt, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als stellvertretender Direktor oder Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind (vgl. auch die Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - und vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 -).

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Daraus läßt sich schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4, 7 KSchG umfassen soll (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Die Rechtsprechung steht, den Besonderheiten des Einigungsvertrages Rechnung tragend, in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Kündigung von Lehrern im öffentlichen Dienst wegen Nichteignung aufgrund Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Partei (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m.w.N.).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Diese Regelung verdrängt für die Arbeitsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung den allgemeinen Kündigungsschutz des § 1 KSchG, soweit ihr Regelungsgehalt reicht (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, unter B II 3 b aa der Gründe, m.w.N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B I 1 c cc der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) genannt.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, unter B II 3 b aa der Gründe, m.w.N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B I 1 c cc der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) genannt.
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf Kündigungen wegen Pflichtverletzungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 76; 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - zu B II 5 g der Gründe) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Selbst im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf verhaltensbedingte Kündigungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - zu B II 5 g der Gründe; zu eng begrenzten Ausnahmekonstellationen vgl. BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - zu 2 a der Gründe) .
  • LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17

    Rechtswirksame außerordentliche Kündigung einer über 26 Jahre beschäftigten

    Für eine Ausnahmekonstellation und eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte ist hier aber nichts ersichtlich (vgl. hierzu BAG 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - n.v. juris; zu eng begrenzten Ausnahmekonstellationen vgl. BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - DB 1979, 1659 f.) .
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Daraus, daß die Antragsbegründung von Anfang an ausschließlich die Frage der Wirksamkeit der streitigen Kündigung behandelt, läßt sich aber schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4,7 KSchG umfassen soll (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - n.v., zu B I der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 612/94

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als stellvertretender Direktor bzw. Direktor im Schulwesen der DDR Anlaß zur kritischen Prüfung seiner persönlichen Eignung i.S. der genannten Bestimmung des Einigungsvertrages gab (Senatsurteil vom 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - n.v.).

    Ein solcher Schluß ist aber dann berechtigt, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als stellvertretender Direktor oder Direktor nicht lediglich sachbezogen bzw. gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind (Senatsurteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.; BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 -, n.v.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Alkoholverbot - Pausenüberziehung -

    Denn im Hinblick auf verhaltensbedingte Kündigungen scheidet eine Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wegen der erforderlichen Abwägung der Einzelfallumstände - von Ausnahmen abgesehen (dazu: BAG, Urteil vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - DB 1979, 1659) - aus (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - AP Nr. 255 zu § 626 BGB = NZA 2016, 161; BAG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - juris).
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 427/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Es kommt daher nicht darauf an, daß Kündigungen angesichts der erforderlichen Einzelfallprüfung selbst bei zeitgleicher Ausübung derselben Parteifunktionen unterschiedlich beurteilt werden können (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v., zu B II 2 d der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - n.v., zu B II 5 g der Gründe).
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