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   BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09   

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https://dejure.org/2010,5083
BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 (https://dejure.org/2010,5083)
BAG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 (https://dejure.org/2010,5083)
BAG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 AZR 482/09 (https://dejure.org/2010,5083)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • openjur.de

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Bundesarbeitsgericht

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • Betriebs-Berater

    Zukunftsbezogenheit der Auflösung

  • hensche.de

    Auflösungsantrag, Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9
    Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers: Auswirkungen des Verhaltens des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3798
  • BB 2010, 3148
  • BB 2011, 831
  • DB 2011, 1004
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 -; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 42 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

    Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnisses voraus (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 20, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 -; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58).
  • LAG Köln, 10.12.2008 - 3 Sa 781/08

    betriebsbedingte Kündigung; Wegfall des Beschäftigungsbedarfs; Auflösungsantrag;

    Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2008 - 3 Sa 781/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Das gilt jedenfalls so lange, wie er die Grenzen der Wahrheitspflicht achtet (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn.11).

    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Äußerungen durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12 mwN).

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    (b) Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegenstehen, nicht notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN) .
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