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   BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14   

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https://dejure.org/2015,24119
BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 (https://dejure.org/2015,24119)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 (https://dejure.org/2015,24119)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 (https://dejure.org/2015,24119)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Zugangsvereitelung der Kündigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zugang der Kündigung - Zugangsvereitelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung im Briefkasten - und der Zugang am Nachmittag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und die Zugangsvereitelung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss mit Übermittlung angekündigter Kündigung rechnen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter An-/Abwesenden - Zugangsvereitelung

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Kündigung zugegangen?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Chef muss Mitarbeiter vertrauen können - Zugangsvereitelung einer Kündigung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Zugangsvereitelung einer Kündigung

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung - auch bei Annahmeverweigerung im Gespräch?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nichtzugang einer Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist die Kündigung zugegangen? Einhaltung der 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigung - Zugangsvereitelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann der Zugang der Kündigung vereitelt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Arbeitnehmer kann Annahme des Kündigungsschreibens nicht verweigern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verweigert der Arbeitnehmer die Annahme der Kündigung, läuft dennoch die Klagefrist von 3 Wochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigung verweigert

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Zugangsvereitelung und -fiktion bei der Kündigung im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung im Arbeitsrecht: Kein Vertrauen auf späten Zugang

  • esche.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung - auch bei Annahmeverweigerung im Gespräch?

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zugang einer Kündigung unter Anwesenden nur bei tatsächlicher Verfügungsgewalt

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerung der Annahme einer Kündigung

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung - auch bei Annahmeverweigerung im Gespräch?

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 33 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zugang einer Kündigungserklärung - Zugangsvereitelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1183
  • BB 2015, 2355
  • DB 2015, 2459
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317; 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - Rn. 11; 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - Rn. 9) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (st. Rspr., zuletzt BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37) .

    Dies könnte allenfalls dann von Bedeutung sein, wenn eine Zugangsvereitelung im Raum stünde (dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 21; 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang

    Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 20 f.) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, unter Berücksichtigung der üblichen Postzustellungszeiten sei das Schreiben nach § 130 Abs. 1 BGB erst am 26. Juni 2013 zugegangen (vgl. allg. dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37 f.) , ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Nach Treu und Glauben ist es ihm dann verwehrt, sich auf den späteren tatsächlichen Zugang zu berufen, wenn er selbst für die Verspätung die alleinige Ursache gesetzt hat (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 38, juris; BAG Urteil vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 -, Rn. 24, juris).

    Sein Verhalten muss sich hierbei als Verstoß gegen bestehende Pflichten zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme darstellen (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris).

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es darüber hinaus, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 -, Rn. 15, juris).

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Wird der Wahlvorschlag an der Betriebsadresse des Wahlvorstands in dessen Briefkasten oder sonstige Zugangsvorrichtung eingeworfen, geht er nicht ohne weiteres im Zeitpunkt des Einwurfs zu (so wohl aber zur BPersVWO BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -) , sondern erst dann, wenn unter Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse für den Wahlvorstand die Möglichkeit besteht, von dem Wahlvorschlag Kenntnis zu nehmen (vgl. zum Zugang von Willenserklärungen: BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37; BGH 11. April 2002 - I ZR 306/99 - zu II der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 9 Sa 69/18

    Kündigung - Zugang

    Im Interesse der Rechtssicherheit ist vielmehr eine generalisierende Betrachtung geboten (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21; BAG, 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 8 Sa 251/18

    Außerordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens

    Es genügt die Aushändigung und Übergabe, so dass er in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 20) .

    Das Bundesarbeitsgericht formuliert insoweit ausdrücklich, der Zugang sei in diesem Fall dann bewirkt, wenn das Schriftstück dem Empfänger mit der für ihn erkennbaren Absicht, es ihm zu übergeben, angereicht und, falls er die Entgegennahme ablehnt, so in seiner unmittelbaren Nähe abgelegt wird, dass er es ohne Weiteres an sich nehmen und von seinem Inhalt Kenntnis nehmen kann (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 20).

    Nach Treu und Glauben sei es ihm verwehrt, sich auf den späteren tatsächlichen Zugang zu berufen, wenn er selbst für die Verspätung die alleinige Ursache gesetzt hat (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 21).

    36 b) Voraussetzung dafür, dass der die Annahme verweigernde Adressat eine Erklärung gegen sich als (früher) zugegangen gelten lassen muss, ist weiterhin, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 21) .

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2017 - 3 Sa 348/17

    Außerordentliche Kündigung; Prozessbetrug; Ausschlussfrist; Zugangsvereitelung;

    Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Vertrags begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, juris, Rz. 21; BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04, juris, Rz. 15; BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01, juris, Rz. 40; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 37; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 16 m.w.N.; vgl. auch Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 28 ff).

    Denn jedenfalls kann der Adressat einer Willenserklärung selbst bei schweren Sorgfaltsverstößen nach Treu und Glauben regelmäßig nur dann so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung zu einem früheren Zeitpunkt erreicht, wenn der Erklärende alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten fristgerecht erreichen konnte (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, juris, Rz. 21; BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04, juris, Rz. 15; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 38; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 17 m.w.N.; Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 30).

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 Sa 175/18

    Anforderungen an den Zugang de schriftlichen Kündigungserklärung

    In einer neueren Entscheidung vom 26.03.2015 (Az. 2 AZR 483/14, NZA 2015, 1183, Rdz. 20) führt das Gericht aus, der Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden sei dann bewirkt, wenn das Schriftstück dem Empfänger mit der für ihn erkennbaren Absicht, es ihm zu übergeben, angereicht werde.
  • ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

  • LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17

    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 322/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20
  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21

    Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2021 - 3 Sa 141/21

    Zugang der Kündigungserklärung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18

    Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis - Anforderungen und Folgen für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 118/17

    Zugangsvereitelung

  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 18 U 101/16
  • VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144

    Recht auf ordnungsgemäße Ladung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.441

    Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betreib

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