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   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95   

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BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 (https://dejure.org/1996,379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 46 Abs. 2, 50; ZPO §§ 176, 183, 184
    Zustellungen im Arbeitsgerichtsverfahren im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 181
  • NJW 1997, 886 (Ls.)
  • MDR 1996, 1264
  • NZA 1997, 204
  • NJ 1996, 668
  • BB 1996, 2048
  • DB 1996, 2088
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit, § 1 Abs. 2 KSchG, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    b) Auch die Falschbeantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage nach früherer MfS-Tätigkeit kann eine ordentliche Kündigung verhaltensbedingt rechtfertigen (st. Rspr. vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.; 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - RzK I 5 i Nr. 157).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 a der Gründe).

    Soweit das Landesarbeitsgericht einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund in der mehrfachen Falschbeantwortung des Klägers nach der Frage einer Mitarbeit für das MfS gesehen hat, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; BAG 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt BAG 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).

    Dies steht in mehrfacher Hinsicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 aaO; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127 und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 -BAGE 83, 181).

    Unabhängig davon ist es auch nicht unerheblich, in die Betrachtungsweise einzubeziehen, wie sich das Arbeitsverhältnis seit der mehrfachen Falschbeantwortung bis zur Kündigung entwickelt hat und ob angesichts eventuell entlastender Umstände ggf. eine Abmahnung des Klägers als mildere Maßnahme ausgereicht hätte, was das Arbeitsgericht erwogen hat und was das Berufungsgericht im Lichte der vorstehenden Ausführungen des Senats erneut zu prüfen haben wird (vgl. dazu BVerfG 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 44, zu C I 3 der Gründe und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33, zu II 2 b bb der Gründe).

    Eine eventuelle Bewährung des Klägers wäre im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen (BAG 13. Juni 1996 aaO; vgl. ferner BAG 24. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv., zu II 2 d der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Die Bewährung in der Nach-Wende-Zeit ist auch bei der verhaltensbedingten Kündigung wegen einer Fragebogenlüge im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG v. 13.06.1996 - 2 AZR 483/95, Rz. 33).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das ist rechtlich zutreffend (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so auch BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Daß es bei der Würdigung der nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts angenommenen Falschbeantwortung auf die speziellen Belange der Klägerin ankam (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - n.v., zu II 3 a der Gründe) macht gerade deren Sachvortrag deutlich, sie sei von dem damaligen Direktor des Instituts für Lehrerbildung zu sich bestellt und im Beisein eines Mannes, der ihr nicht als Mitarbeiter der Stasi vorgestellt worden sei, zu Berichten für polizeiliche Ermittlungen der Kripo aufgefordert worden.

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171) und des Senats (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe; vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127, zu II 2 der Gründe; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 190 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe; vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 der Gründe) zu kraft Gesetzes mit dem Beitritt übergegangenen Arbeitsverhältnissen, die darauf abstellt, daß der neue Dienstgeber nach Übernahme des Personals ohne Einstellungsüberprüfung eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtete leistungsfähige öffentliche Verwaltung schaffen mußte.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage nach etwaiger Zusammenarbeit mit dem MfS war zulässig und von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55; 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG, vgl. zB 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu II 2 a der Gründe und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 257/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers

  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 138/96

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung auf Grund

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95

    Abgrenzung zwischen der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung -

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - 3 Sa 95/96

    Wirksamkeit einer ausserordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 772/97
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung -

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96

    Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer

  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04

    Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 316/96
  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2019 - 3 Sa 200/18

    Heilung - Zustellungsmangel - tatsächliche Kenntnis

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2019 - 3 Sa 199/18

    Heilung - Zustellungsmangel - tatsächliche Kenntnis

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die

  • LAG Sachsen, 26.05.2000 - 3 Sa 773/99
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1997 - 5 Sa 63/97

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung;

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