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   BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08   

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https://dejure.org/2010,1125
BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 (https://dejure.org/2010,1125)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 (https://dejure.org/2010,1125)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 (https://dejure.org/2010,1125)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; bestimmungswidrige Einlösung von Rabatt-Coupons durch Verkäuferin/Kassiererin; Auswertung von Videoaufnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 138 ZPO
    Außerordentliche Kündigung - bestimmungswidrige Einlösung von Rabatt-Coupons durch Verkäuferin/Kassiererin - Auswertung von Videoaufnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 138 ZPO
    Außerordentliche Kündigung - bestimmungswidrige Einlösung von Rabatt-Coupons durch Verkäuferin/Kassiererin - Auswertung von Videoaufnahmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung produktbezogener Gutscheine zur Verrechnung beim Kauf von anderen Waren durch eine Verkäuferin stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung dar; Außerordentliche Kündigung wegen Verwendung produktbezogener Gutscheine zum Erwerb von Süßigkeiten

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Beweisverwertungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung nach heimlicher Videoüberwachung

  • hensche.de

    Datenschutz Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - bestimmungswidrige Einlösung von Rabatt-Coupons durch Verkäuferin/Kassiererin - Auswertung von Videoaufnahmen

  • Bundesarbeitsgericht

    (Außerordentliche Kündigung - bestimmungswidrige Einlösung von Rabatt-Coupons durch Verkäuferin/Kassiererin - Auswertung von Videoaufnahmen)

  • ra.de
  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - bestimmungswidrige Einlösung von Rabatt-Coupons durch Verkäuferin/Kassiererin - Auswertung von Videoaufnahmen

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung wegen missbräuchlicher Verwendung von Gutscheinen für Personaleinkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; ZPO § 138
    Außerordentliche Kündigung wegen Verwendung produktbezogener Gutscheine zum Erwerb von Süßigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung nach heimlicher Videoüberwachung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei Missbrauch von Einkaufsgutscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 571
  • BB 2011, 1267
  • BB 2011, 1536
  • DB 2011, 999
 
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Wird zitiert von ... (130)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Eine solche Genehmigung hat die Beklagte jedenfalls konkludent dadurch erteilt, dass sie im vorliegenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 29.08.2014 (dort S. 15) die Kündigungsbefugnis der Unterzeichner ausdrücklich behauptet und die Rechtmäßigkeit der Kündigung verteidigt hat (vgl. BAG v. 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, Rz. 13) .
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Ein solches Verhalten kann sogar einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 18, AP BGB § 626 Nr. 232 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 33; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, BAGE 134, 349) .

    Maßgebend ist der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 27, aaO) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die Berücksichtigung des Sachvortrags der Parteien und der von ihnen angebotenen Beweismittel (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 43, BAGE 146, 303; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 30) .

    e) Der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm kann auch einer gerichtlichen Verwertung unstreitigen Sachvortrags entgegenstehen (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 29; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 34 ff.; ähnlich OLG Karlsruhe 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 - zu II 3 b der Gründe; aA Ahrens Der Beweis im Zivilprozess Kapitel 6 Rn. 29) .

    Sie kann daher nicht gezwungen sein, grundrechtswidrig über sie erlangte Informationen bestreiten zu müssen, um ihre Rechte zu wahren (im einzelnen BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 32) .

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