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   BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12   

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BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12 (https://dejure.org/2013,32853)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 AZR 474/12 (https://dejure.org/2013,32853)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 (https://dejure.org/2013,32853)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schließung der CityBKK: Teil 2

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Schließung einer Betriebskrankenkasse - und ihre Arbeitnehmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Schließung von City-BKK und BKK-Heilberufen - Krankenkassen müssen Angestellten fristgerecht kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung einer Krankenkasse - was wird aus den Arbeitsverhältnissen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schließung einer Krankenkasse - arbeitsrechtliche Folgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Kündigung bei Schließung einer Krankenkasse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsrechtliche Folgen der Schließung einer Krankenkasse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Schließung einer Krankenkasse - arbeitsrechtliche Folgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Folgen der Schließung einer Krankenkasse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Geschlossene Krankenkassen City BKK und BKK-Heilberufe verlieren Kündigungsschutzverfahren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schließung ist noch keine Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Schließung einer Krankenkasse - Zu den arbeitsrechtlichen Folgen für die dort Beschäftigten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtliche Folgen der Schließung einer Krankenkasse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen - Unkündbare Mitarbeiter einer geschlossenen BKK müssen neue Stelle erhalten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsrechtliche Folgen nach der Schließung einer Krankenkasse - Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, ist vergleichbare, zumutbare Stellung anzubieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 333
  • MDR 2013, 14
  • MDR 2014, 970
  • BB 2014, 1523
  • DB 2014, 1381
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    gg) Aus dem Umstand, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten bei der Fusion von Krankenkassen endet (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 22 ff., BAGE 135, 327) , folgt nichts anderes.

    Gemäß § 144 Abs. 4 SGB V bestehen diese vielmehr mit der aus der Fusion hervorgegangenen Kasse fort (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327; BSG 2. Dezember 2004 - B 12 KR 23/04 R - zu 2 a der Gründe; jurisPK-SGB V/Koch 2. Aufl. § 144 Rn. 28) .

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 mwN) .

    Ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung - wie im Streitfall - ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber aber berechtigt sein, eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erklären, wenn er den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Streiten die Parteien gerade über die Existenz oder die Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder über die sich aus deren Erlöschen ergebenden Folgen, ist die Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu unterstellen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B I 1 b der Gründe; 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -; für eine Gebietskörperschaft BGH 21. Oktober 1971 - II ZR 90/68 - zu A I der Gründe) .

    Andernfalls wäre eine mit materieller Rechtskraft ausgestattete Entscheidung dieser Frage nicht möglich (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO) .

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Der Sachverhalt ist vollständig festgestellt, weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien steht nicht zu erwarten (vgl. dazu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 53, BAGE 139, 109; 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 24 mwN, BAGE 135, 255) .

    Die Klägerin durfte das Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bzw. dessen Verlängerung deshalb so verstehen, dass damit das ursprüngliche Arbeitsverhältnis nicht aufgehoben werden sollte (für ähnliche Sachverhalte BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109; 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 17; 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 12) .

    Mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - aaO; 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 1) .

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung - wie im Streitfall - ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber aber berechtigt sein, eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erklären, wenn er den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Erst wenn sie dieser Obliegenheit nachgekommen ist, kann eine prozessuale Verpflichtung des Arbeitnehmers in Betracht kommen aufzuzeigen, in welchen Punkten das Angebot den Vorgaben des § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V - etwa mit Blick auf vorteilhaftere Beschäftigungsmöglichkeiten beim Landesverband oder anderen Betriebskrankenkassen - unzumutbar sein soll, sofern nicht die Unzumutbarkeit offen zutage tritt (zur abgestuften Darlegungslast vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 28, BAGE 143, 177) .
  • BGH, 22.03.2001 - IX ZR 373/98

    Anfechtung der Übertragung einer "Bundesligalizenz" im Konkurs

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Durch § 49 Abs. 2 BGB wird die Rechtsfähigkeit des Vereins nicht bezüglich bestehender Rechte, sondern allenfalls für den Erwerb neuer Rechte eingeschränkt (BGH 22. März 2011 - IX ZR 373/98 - zu III 2 a aa der Gründe; Wolter FS Bepler S. 675, 680) .
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 312/01

    Tarifvertrag bei Verbandsauflösung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Die Kündbarkeit von Dauerschuldverhältnissen richtet sich in diesem Stadium nach allgemeinen Grundsätzen (MüKoBGB/Reuter 6. Aufl. § 49 Rn. 2 mwN; für die Beendigung von Tarifverträgen bei Auflösung einer Tarifvertragspartei vgl. BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 312/01 - Rn. 23, BAGE 125, 314) .
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
    Das gilt auch dann, wenn die Klägerin - wozu das Landesarbeitsgericht Feststellungen nicht getroffen hat - einen Anspruch auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags gegenüber dem Land bereits erhoben haben sollte (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 28 ff.) .
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11

    Keine Auflösung des tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses infolge

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 546/85

    Vorsorgliche außerordentliche Kündigung - Auslegung einer außerordentlichen

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

  • BGH, 21.10.1971 - II ZR 90/68

    Wirksamkeit der Fusion einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Ebenso wäre ggf. über die als uneigentliche Hilfsanträge auszulegenden Klageanträge gegen die weitere ordentliche Kündigung mit Schreiben vom 31. Januar 2017 (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 17 ff., BAGE 146, 333) und auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 61) zu befinden.
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Nur dies entspricht dem wohlverstandenen (Kosten-)Interesse des Klägers, da die Beklagte die ordentliche Kündigung nur "höchst vorsorglich und ohne Präjudiz für die Wirksamkeit" der bereits ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und damit auflösend bedingt für den Fall erklärt hat, dass das Arbeitsverhältnis bereits durch die außerordentliche Kündigung beendet ist (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 333) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Ist keine Befristung vereinbart, geht die Befristungskontrollklage "ins Leere" und ist damit unbegründet (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 27, BAGE 160, 117; vgl. zur Kündigungsschutzklage: BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 20, BAGE 146, 333; 16. Januar 1987 - 7 AZR 546/85 -) .
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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12   

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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankenkassen-Schließung - und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - zumutbare Ersatzstelle

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Geschlossene Krankenkassen City BKK und BKK-Heilberufe verlieren Kündigungsschutzverfahren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schließung ist noch keine Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Schließung einer Krankenkasse - Zu den arbeitsrechtlichen Folgen für die dort Beschäftigten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 127
  • BB 2014, 1523
  • DB 2014, 1382
  • JR 2016, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Dem Arbeitgeber ist es, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entfällt, selbst im Insolvenzfall zuzumuten, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22 mwN) .

    Ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung - wie im Streitfall - ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber aber berechtigt sein, eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erklären, wenn er den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    gg) Aus dem Umstand, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten bei der Fusion von Krankenkassen endet (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 22 ff., BAGE 135, 327) , folgt nichts anderes.

    Gemäß § 144 Abs. 4 SGB V bestehen diese vielmehr mit der aus der Fusion hervorgegangenen Kasse fort (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327; BSG 2. Dezember 2004 - B 12 KR 23/04 R - zu 2 a der Gründe; jurisPK-SGB V/Koch 2. Aufl. § 144 Rn. 28) .

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Streiten die Parteien gerade über die Existenz oder die Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder über die sich aus deren Erlöschen ergebenden Folgen, ist die Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu unterstellen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B I 1 b der Gründe; 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -; für eine Gebietskörperschaft BGH 21. Oktober 1971 - II ZR 90/68 - zu A I der Gründe) .

    Andernfalls wäre eine mit materieller Rechtskraft ausgestattete Entscheidung dieser Frage nicht möglich (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 17; 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 12) .

    Mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - aaO; 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 1) .

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Wie § 164 Abs. 3 Satz 2 SGB V für die Dienstordnungsangestellten verdeutlicht, bildet der Wert der Arbeitsleistung, der sich insbesondere in der Vergütung niederschlägt, ein wesentliches Vergleichskriterium (vgl. BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - zu III 1 b aa der Gründe, BAGE 80, 343) .
  • BGH, 22.03.2001 - IX ZR 373/98

    Anfechtung der Übertragung einer "Bundesligalizenz" im Konkurs

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Durch § 49 Abs. 2 BGB wird die Rechtsfähigkeit des Vereins nicht bezüglich bestehender Rechte, sondern allenfalls für den Erwerb neuer Rechte eingeschränkt (BGH 22. März 2011 - IX ZR 373/98 - zu III 2 a aa der Gründe; Wolter FS Bepler S. 675, 680) .
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung - wie im Streitfall - ausgeschlossen, kann der Arbeitgeber aber berechtigt sein, eine außerordentliche Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erklären, wenn er den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11 - Rn. 22; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Da sie die Darlegungs- und Beweislast für die Zumutbarkeit des Stellenangebots trägt (so auch BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 73 f. ) , geht dies zu ihren Lasten.
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 312/01

    Tarifvertrag bei Verbandsauflösung

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Die Kündbarkeit von Dauerschuldverhältnissen richtet sich in diesem Stadium nach allgemeinen Grundsätzen (MüKoBGB/Reuter 6. Aufl. § 49 Rn. 2 mwN; für die Beendigung von Tarifverträgen bei Auflösung einer Tarifvertragspartei vgl. BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 312/01 - Rn. 23, BAGE 125, 314) .
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
    Gemäß § 144 Abs. 4 SGB V bestehen diese vielmehr mit der aus der Fusion hervorgegangenen Kasse fort (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327; BSG 2. Dezember 2004 - B 12 KR 23/04 R - zu 2 a der Gründe; jurisPK-SGB V/Koch 2. Aufl. § 144 Rn. 28) .
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • BGH, 21.10.1971 - II ZR 90/68

    Wirksamkeit der Fusion einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer

  • LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 546/85

    Vorsorgliche außerordentliche Kündigung - Auslegung einer außerordentlichen

  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Es hätte deshalb dem insoweit unterlegenen Kläger oblegen, Anschlussrevision einzulegen (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 495/12 - Rn. 15) .
  • LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

    Mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. - zur Zulässigkeit einer Revision - BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 495/12 -, Rn. 17, juris).

    Erforderlich hierfür ist es, dass mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand dann zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013- 2 AZR 495/12 -, Rn. 17, juris).

  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. zur Zulässigkeit einer Revision BAG 21.11.2013 - 2 AZR 495/12 - Rn. 17; zur Zulässigkeit einer Berufung LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 52).
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