Rechtsprechung
   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2700
BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95 (https://dejure.org/1996,2700)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 AZR 497/95 (https://dejure.org/1996,2700)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 497/95 (https://dejure.org/1996,2700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung durch prognostizierte Fehlzeiten - Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen - Erhebliche wirtschaftliche Belastungen des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).

    In derartigen Zweifelsfällen muß im übrigen in der Revisionsbegründung dargetan werden, daß ein Verfahrensverstoß des Landesarbeitsgerichts für dessen Rechtsfindung von entscheidender, also tragender Bedeutung gewesen wäre, anderenfalls bleibt die Rüge unvollständig (BAG Urteil vom 9. März 1972, aaO, zu 4 d der Gründe).

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Bei der Frage, ob die Kündigung des Klägers aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N. und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Nunmehr war es Sache des Klägers, ähnlich wie bei der Gesundheitsprognose, gemäß § 138 Abs. 2 ZPO darzutun, weshalb ein ursächlicher Zusammenhang bestehen soll (so ausdrücklich Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22, aaO, zu B II 3 d cc der Gründe).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Bei der Frage, ob die Kündigung des Klägers aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N. und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31, aaO, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Die Tatbestandswirkung des § 561 ZPO gilt auch dann, wenn die entsprechende Feststellung formal in den Entscheidungsgründen getroffen wird (BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 [BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87] = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Das Landesarbeitsgericht hat nach den für eine krankheitsbedingte Kündigung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien (vgl. u. a. Grundsatzurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteile vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - AP Nr. 27, aaO und zuletzt vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 4 der Gründe) die soziale Rechtfertigung der ausgesprochenen ordentlichen Kündigung vom 11. Oktober 1993 zum 30. Juni 1994 beurteilt.
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Das Landesarbeitsgericht hat nach den für eine krankheitsbedingte Kündigung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien (vgl. u. a. Grundsatzurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteile vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - AP Nr. 27, aaO und zuletzt vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 4 der Gründe) die soziale Rechtfertigung der ausgesprochenen ordentlichen Kündigung vom 11. Oktober 1993 zum 30. Juni 1994 beurteilt.
  • BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61

    Berufungsgericht - Zeugenvernehmung - Feststellung der Zeugenaussage - Protokoll

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO und Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe); danach gehört zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nicht nur, daß der Rügende die Tatsachen genau bezeichnen muß, die den Mangel ergeben, sondern der Mangel ergibt sich desweiteren auch nur, wenn der Verfahrensfehler den Urteilsinhalt möglicherweise kausal verursacht hätte; bei einer Prozeßrüge muß deshalb entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG Urteile vom 12. Dezember 1962 - 4 AZR 530/61 - BAGE 14, 1 [BAG 12.12.1962 - 4 AZR 530/61] = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO und vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95
    Das Landesarbeitsgericht hat nach den für eine krankheitsbedingte Kündigung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien (vgl. u. a. Grundsatzurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteile vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - AP Nr. 27, aaO und zuletzt vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 4 der Gründe) die soziale Rechtfertigung der ausgesprochenen ordentlichen Kündigung vom 11. Oktober 1993 zum 30. Juni 1994 beurteilt.
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Der in einem Berufungsurteil festgestellte Sachverhalt bindet das Revisionsgericht, gleichgültig ob die tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen getroffen sind (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 497/95 - RzK I 5 g Nr. 64; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32 = AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 3) , soweit sie nicht mit einer wirksamen Rüge angegriffen sind.
  • LAG Köln, 18.01.2011 - 12 Sa 646/10

    Tarifliches Anschlussarbeitsverhältnis für Auszubildende; unbegründete Klage auf

    Dabei kann sie sich auf das Zeugnis der behandelnden Ärzte berufen und diese von ihrer Schweigepflicht entbinden, soweit darin die Darstellung liegt, die Ärzte hätten die künftige gesundheitliche Entwicklung ihr gegenüber positiv beurteilt (vgl. BAG vom 02.11.1989 - 2 AZR 23/98 - zitiert nach Juris; BAG vom 13.06.1996 - 2 AZR 497/95 - Rdnr. 17 zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht