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   BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19   

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https://dejure.org/2020,3242
BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19 (https://dejure.org/2020,3242)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 AZR 498/19 (https://dejure.org/2020,3242)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 (https://dejure.org/2020,3242)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG, § ... 134 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG, § 17 Abs. 1 MuSchG, § 9 MuSchG, § 9 Abs. 1 MuSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG, § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, Art. 10 der Richtlinie 92/85/EWG, §§ 18 ff. MuSchG, § 1 Abs. 1 MuSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, § 1 Nr. 1 MuSchG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 10 Nr. 1 der Richtlinie 92/85/EWG, § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG, Richtlinie 92/85/EWG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 4 GG, §§ 18, 20 MuSchG, § 1 Abs. 2, § 7 AAG, § 1 Abs. 2 AAG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit der Kündigung bei Verstoß gegen den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG; Geltung des gesetzlichen Kündigungsverbots ab Arbeitsvertragsschluss; Unionsrechtliche Beurteilung des gesetzlichen Kündigungsverbots ab ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft noch vor Aufnahme der Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit der Kündigung bei Verstoß gegen den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG

  • datenbank.nwb.de

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft - und die Kündigung vor der Arbeitsaufnahme.

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Schwangere bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverbot einer Schwangeren schon vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverbot bei Schwangerschaft vor Arbeitsaufnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz von Schwangeren gilt schon vor der Tätigkeitsaufnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit der Kündigung einer Schwangeren vor Tätigkeitsaufnahme

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft bereits vor Beginn der Tätigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Schwangere bereits ab Abschluss des Arbeitsvertrages

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverbot für Schwangere beginnt mit Vertragsschluss

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverbot für Schwangere beginnt mit Vertragsschluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1986
  • MDR 2020, 933
  • NZA 2020, 721
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig (zu § 9 MuSchG aF zuletzt BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 10, BAGE 151, 189) .

    Zwar folgt im deutschen Recht ein gesetzliches Verbot einer Kündigung "wegen der Schwangerschaft" auch aus § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 134 BGB (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32 bis 36, BAGE 151, 189) .

    Es kann daher dahinstehen, ob sie außerdem nach § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 134 BGB nichtig wäre (vgl. dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32 bis 36, BAGE 151, 189) .

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Entgegenstehende Arbeitgeberinteressen müssen demgegenüber weitgehend zurückstehen (BVerfG 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) .

    Zwar kann es Fälle geben, in denen ein absoluter Kündigungsschutz auch bei Würdigung der Schutzbedürftigkeit der (werdenden) Mutter eine übermäßige Beeinträchtigung der Interessen der betroffenen Arbeitgeber darstellen würde (BVerfG 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) .

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Die Arbeitnehmerin und mittelbar das Kind sollen nicht durch wirtschaftliche Existenzängste belastet (vgl. auch §§ 18 ff. MuSchG) , seelische Zusatzbelastungen durch einen Kündigungsschutzprozess vermieden werden (vgl. BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu I 4 der Gründe, BAGE 3, 66; BeckOK ArbR/Dahm aaO; ErfK/Schlachter aaO) .

    Dies gebietet auch einen wirksamen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 4 der Gründe, BVerfGE 84, 133; zu dem weiter gehenden Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 4 GG BVerfG 18. November 2003 - 1 BvR 302/96 - zu C 2 b aa und C 3 b bb der Gründe, BVerfGE 109, 64; BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu I 3 der Gründe, BAGE 3, 66) .

  • EuGH, 22.02.2018 - C-103/16

    Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Eine Kündigung kann sich schädlich auf die physische und psychische Verfassung von Schwangeren, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen auswirken, eine Schwangere kann durch den sonst drohenden Arbeitsplatzverlust sogar zum baldigen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst werden (EuGH 22. Februar 2018 - C-103/16 - [Porras Guisado] Rn. 45 f. und 61 f.) .

    Darüber hinaus enthält die Richtlinie 92/85/EWG lediglich Mindestvorschriften und schließt es deshalb nicht aus, dass die Mitgliedstaaten schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz gewähren (EuGH 22. Februar 2018 - C-103/16 - [Porras Guisado] Rn. 73) .

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1991 (- 7 AZR 56/91 -) , wonach eine Nichtverlängerungsmitteilung nicht vom Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG aF erfasst war (BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 69, 1) .

    Insofern besteht das Ziel des Kündigungsverbots aber auch nach Auffassung des Siebten Senats in einer effektiven Absicherung der im Mutterschutzgesetz gewährleisteten wirtschaftlichen Rechte (BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 b der Gründe, aaO) .

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits entschieden, dass das Kündigungsverbot gem. Art. 10 Nr. 1 der Richtlinie 92/85/EWG "während der gesamten Schwangerschaft" besteht (EuGH 11. November 2010 - C 232/09 - [Danosa] Rn. 59) .

    Er hat dabei auch auf den Zusammenhang mit der Gleichbehandlungsrichtlinie hingewiesen, aus der sich ggf. ein selbständiges Verbot einer Kündigung "wegen der Schwangerschaft" ergebe (EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 64 ff.) .

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Dem Auslegungsergebnis lässt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht die Senatsentscheidung vom 17. Mai 1962 (- 2 AZR 354/60 -) entgegenhalten.

    Nach dieser fand das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG aF auf eine von den Arbeitsvertragsparteien vereinbarte, an einen sachlichen Grund geknüpfte auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses keine Anwendung (BAG 17. Mai 1962 - 2 AZR 354/60 - zu II der Gründe) .

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Dies gebietet auch einen wirksamen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 4 der Gründe, BVerfGE 84, 133; zu dem weiter gehenden Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 4 GG BVerfG 18. November 2003 - 1 BvR 302/96 - zu C 2 b aa und C 3 b bb der Gründe, BVerfGE 109, 64; BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu I 3 der Gründe, BAGE 3, 66) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Auch die zwischen einem Dienstverhältnis und einem "angetretenen Dienstverhältnis" differenzierenden Ausführungen in der Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2017 (- 6 AZR 665/15 - Rn. 30, BAGE 158, 214) bestätigen entgegen der Auffassung der Revision, dass ein Dienstverhältnis bereits dann bestehen kann, wenn es noch nicht angetreten ist.
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
    Die für § 23 Abs. 1 KSchG maßgebliche Betriebsgröße bestimmt sich vielmehr nach der für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnenden Belegschaftsstärke (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 11, 24, BAGE 144, 222; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 654/08 - Rn. 15) , ein zeitweilig abwesender Arbeitnehmer und die für diesen beschäftigte Ersatzkraft zählen daher nicht doppelt.
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08

    Betrieb und regelmäßige Beschäftigtenzahl in § 23 KSchG

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

  • LAG Düsseldorf, 30.09.1992 - 11 Sa 1049/92

    Wirksamwerden des Kündigungsverbots nach MuSchG

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16

    Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18

    Das Kündigungsverbot gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG gilt auch bei einer Kündigung vor

  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    aa) Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG setzt Art. 10 Mutterschutzrichtlinie um (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 - Rn. 14, BAGE 170, 74) .

    Dabei ist es nicht zu vermeiden, dass der besondere Schutz der werdenden Mutter eine entsprechende Einschränkung entgegenstehender Interessen des Arbeitgebers mit sich bringt (vgl. BVerfG 13. November 1979 - 1 BvL 24/77 ua. - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) , die aber weitgehend zurückstehen müssen (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 - Rn. 26, BAGE 170, 74) .

    Die Arbeitnehmerin und mittelbar das Kind sollen nicht durch wirtschaftliche Existenzängste belastet (vgl. §§ 18 ff. MuSchG) , seelische Zusatzbelastungen durch einen Kündigungsschutzprozess vermieden werden (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 - Rn. 14, aaO; 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - zu II 3 c aa der Gründe) .

    c) Die erst am 7. November 2020 zugegangene Kündigung verstößt gegen das Verbot in § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG, was grundsätzlich deren Nichtigkeit gemäß § 134 BGB zur Folge hat (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 - Rn. 9, BAGE 170, 74) .

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